Erfahrungen mit dem Transparenzgesetz?

  • Hallo,
    hat jemand von Euch Erfahrungen mit dem Hamburgischen Transparenzgesetz oder dem Vorgänger Informationsfreiheitsgesetz? (vgl. )

    Ich hab neulich mal einen Antrag auf Informationszugang bei der zuständigen StVB zur Radwegbenutzungspflicht im Überseering gestellt (beiderseits der Fahrbahnen jeweils in beide Richtungen benutzungspflichtig auf ca. 1,2m) weil mir der Leiter der StVB nicht aus dem Stegreif sagen konnte/wollte, wie die Radwegebreite und ein Beidrichtungsradweg zusammenpassen. Da sowohl besagte StVB als auch ich in Bezug auf HmbTG unerfahren zu sein scheinen (bzw. ich bin), bin ich an Euren Erfahrungen interessiert.

    Natürlich werd ich Updates zum Vorgang auch hier mitteilen.

  • keine Erfahrungen im Stellen von solchen Anträgen.
    Ich weiß aber sehr wohl, dass sich einige Behörden ein wenig quer stellen, wenn es um "brisante" Daten geht.

    Da ich noch keine Antwort auf eine allgemeine Nachfrage zum VZ.23 an der Nebenstraße "an der Alster" bekommen habe, denke ich auch schon dran, da mal einen Antrag zu stellen.

  • Ich musste mich beruflich schon mit dem Thema auseinandersetzen. Privat verfolge ich die Anfragen, die über die Frag den Staat - Seite gestellt werden. Dort kannst Du sehr einfach Anfragen stellen, da die Formalien zu Deinem Anliegen automatisch ergänzt werden (Beschwerdemöglichkeit an den Datenschutzbeauftragten inklusive). Ich habe selbst mal eine Anfrage zu Schaltzeiten von Bettelampeln gestellt, die recht zügig beantwortet wurde. Mein Eindruck beim Mitlesen der anderen Anfragen ist, dass bei Unwilligkeit der Behörden häufig abschreckende Kosten für die Erteilung der Auskunft genannt werden.

  • Pressestelle ist vielleicht nur für die Presse.

    Soweit ich das gehört/gelesen habe, muss die Verwaltung so ziemlich alles offenlegen, weigert sich aber häufig. Aber man kann vor Gericht ziehen.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Die Polizeipressestelle hat mir eine Anfrage verweigert zu einem Verkehrsunfall, weil ich ihnen nicht "bekannt" sei.

    Bezüglich eines Unfalls in “meiner“ Straße mit einem scheinbar schwer verletzten Mopedfahrer an einem Zebrastreifen, habe ich auch mal die Pressestelle der Polizei angeschrieben. Diese gab die Anfrage an das zuständige PK weiter, von dem ich einen Anruf erhielt.
    Als Betreiber einer HP mit regionalen Inhalten, zähle ich mich mal zur “lokalen Online-Presse“ und erhalte dementsprechend Auskünfte zu Unfällen oder Unfallstatistiken.
    Und dann hat man auch seine Ansprechpartner, die man bei Bedarf immer mal wieder kontaktieren kann...

  • Bezüglich eines Unfalls in “meiner“ Straße mit einem scheinbar schwer verletzten Mopedfahrer an einem Zebrastreifen, habe ich auch mal die Pressestelle der Polizei angeschrieben. Diese gab die Anfrage an das zuständige PK weiter, von dem ich einen Anruf erhielt.
    Als Betreiber einer HP mit regionalen Inhalten, zähle ich mich mal zur “lokalen Online-Presse“ und erhalte dementsprechend Auskünfte zu Unfällen oder Unfallstatistiken.
    Und dann hat man auch seine Ansprechpartner, die man bei Bedarf immer mal wieder kontaktieren kann...


    Von den PKs habe ich allerdings erfahren, dass ich Auskünfte nur von der Pressestelle erhalte als Medienvertreter, nicht von PKs. Die haben sich mir gegenüber gesperrt. Gleiches bei Bezirke, dort immer nur die Pressestelle, oder der Verkehrsbehörde, dort auch nur die Pressestelle. . . .

  • Danke für Eure Antworten so weit.

    Ich weiß mittlerweile immerhin, dass straßenverkehrsbehördliche Anordnungen straßenweise in Akten gesammelt werden. (Das dürfte der Grund sein, warum die Stadt nicht pauschal weiß, welche Radwege benutzungspflichtig sind -- sie müssten jede Akte durchblättern.) Jedenfalls gehe ich davon aus, dass das Aufblättern einer Akte eine Anfrage "einfacher Art" ist, also kostenfrei, und die Kopien sind auch kostenfrei wenn die Anordnung weniger als 20 Seiten lang ist.

    fragdenstaat.de ist wahrscheinlich garnicht schlecht, weil man dann eingefahrene Prozesse nutzen kann. Andererseits habe ich dort auch nur eine einzige Anfrage zu einer RWBP (in Iserlohn, und unbeantwortet) gefunden. Laut FAQ zum Hamburgischen Transparenzgesetz kann man auch einfach ne E-Mail an die (möglicherweise) zuständige Behörde schicken und die *müssen* das dann weiterleiten. Notfalls schreibt man also an den Innensenator, der ist mittelbar ja zuständig :-). Möglicherweise ist das Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit nächstes mal (bzw. nächstes mal bei einer anderen StVB) der bessere (weil geübtere) Ansprechpartner. Die leiten zwar wahrscheinlich auch nur weiter an die zuständige StVB, aber wahrscheinlich schon mit der Einschätzung/Anweisung was zu tun ist.

    Interessant ist, dass man erstmal nicht klagen kann wenn die keinen Ablehnungsbescheid erstellen. Zunächt muss dann der Informationsfreiheitsbeauftragte der Stadt so lange nörgeln (wenn er's denn tut?) bis sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid verschicken. Das kann also dauern, fürchte ich. Andererseits müssen sie "unverzüglich" antworten, dürfen die Frist nicht einfach so aussitzen. Aber bisher ist mein Eindruck, dass sie's trotzdem tun...

    Also, ich melde mich, wenn es Neuigkeiten gibt und schlage vor, dann den Anfrage-Hammer ggfs. überall rauszuholen :) Mir geht es bei der Transparenz ja tatsächlich darum, dass die Behördenmitarbeiter nicht mehr nach Gutsherrenart entscheiden, weil sie wissen, dass auch die Einhaltung der Gesetze durch die Polizei überwacht wird. Also, die "Einhaltung der Gesetze durch die Polizei" überwacht wird, wenn schon nicht durch die Polizei, dann eben direkt durch den Souverän.

  • So, neuer Zwischenstand: am Freitag habe ich (ist natürlich erst Montag eingegangen) mal nachgefasst und dabei auch transparenzgesetz@polizei.hamburg.de ins CC genommen. Das scheint die richtige Stelle zu sein, ab da ging es sehr schnell. Ich hatte eine Beratung über die zu erwartenden Gebühren verlangt (sollten die theoretisch initiativ anbieten) und bekam kurz darauf Antwort aus dem VD5: 27,50€ für das Raussuchen der RWBP (telefonische Nachfrage: 35 Minuten dauert es, das in der Akte zu finden) und es liegen keine Daten zur Verkehrsschau vor, da diese nur "im Rahmen der täglichen Verrichtungen" (auf dem Klo?) nebenbei erledigt wird.

    Letzteres finde ich einen Skandal: da schreibt die VwV-StVO extra (§45, Randnummer 57), dass die Verkehrsschauen zu dokumentieren seien und die oberste Landesbehörde (nach Randnummer 58) erlaubt, dass regelmäßige Verkehrsschauen unterbleiben -- allerdings nicht diejenigen im Rahmen der täglichen Verrichtungen, die aber wohl nicht dokumentiert werden (müssen?). Und die nach Randnummer 59 "von Zeit zu Zeit" durchzuführenden Landesverkehrsschauen gibt es einfach überhaupt nicht. Ich möchte eigentlich gleich die nächste Anfrage losschicken, wann denn die letzte Landesverkehrsschau war und für wann die nächste terminiert ist. Und dann die Frage in den politischen Ring werfen, ob das noch die Definition des "von Zeit zu Zeit" trifft...

    Anyway, ich hab also zugesagt, dass 27,50€ mir den Spaß wert sind und zwei Dokumente von 1984/85 bekommen: zunächst für den westlichen, danach für nördlichen und östlichen Überseering. Wohlgemerkt, 1984/85 ist vor 1998 und es galt noch die allgemeine RWBP. Folgerichtig steht in den Anordnungen dass, "das Radfahren auf beiden Seiten im Gegenverkehr zugelassen wird". Damals völlig korrekt. Das wurde damals mit VZ237 plus Zusatzzeichen geschildert. MMn müsste man das heute anders schildern, weil sich die zugrundeliegende Rechtslage fundamental geändert hat.

    Gestern abend nach der Regionalausschusssitzung (vgl. anderer Thread) hatte ich noch Gelegenheit mit Herrn Herbst (zuständige StVB) zu reden. Er sagte, dass 1998 nur Straßen geprüft wurden, wo noch kein Schild hing (also wo noch ein Grund ge/erfunden werden musste, warum eines hin muss). Es hat also nie jemand die Erforderlichkeit der RWBP für den Überseering festgestellt, sondern die VZ237 hängen da heute, weil seinerzeit jemand etwas Gutes tun wollte. Die StVB weiß davon, es interessiert sie aber nicht (vllt. konnte man in den 35 Minuten Suchzeit nicht noch ins Dokument reinlesen).

    Ich habe also Dokumente, die eine zusätzliche *Erlaubnis* für den Radfahrer regeln, die heute aber als restringierende *Verpflichtung* ausgelegt wird. Das ist mir eigentlich keine 27,50€ wert, denn mir wurden Dokumente versprochen, die die RWBP begründen. Es geht mir natürlich nicht ums Geld, sondern es ist möglicherweise am effektivsten, notfalls feststellen zu lassen, dass eine RWBP garnicht besteht (und ich deswegen keine Dokumente dazu bekomme), und dann die StVB die Schilder abhängt. Das ist viel einfacher als die RWBP dort wegzuklagen (auch einfach aber dauert ewig) und würde möglicherweise auch darüberhinaus den Blick schärfen, dass das damalige Verhalten und die Folgerungen davon heute nicht rechtssicher sind. Insbesondere kann man im nächsten Schritt in vergleichbaren Stellen das Schild abhängen lassen indem man nach der Anordnung (via HmbTG mit relativ kurzen Fristen) fragt.

    Kennt jemand vergleichbare Stellen in Hamburg oder darüber hinaus? Also Stellen an denen Schilder nach 1998 hängenblieben (nicht erst angeordnet wurden) und kennt die Ergebnisse der Überprüfung für diese? Erkennbar sind solche Stellen möglicherweise daran, dass es sehr alte Schilder (Fahrrad mit "Serifen") sind.

  • Er sagte, dass 1998 nur Straßen geprüft wurden, wo noch kein Schild hing (also wo noch ein Grund ge/erfunden werden musste, warum eines hin muss). Es hat also nie jemand die Erforderlichkeit der RWBP für den Überseering festgestellt, sondern die VZ237 hängen da heute, weil seinerzeit jemand etwas Gutes tun wollte. Die StVB weiß davon, es interessiert sie aber nicht

    Wurden die Straßen denn tatsächlich geprüft oder hat man dort einfach nur ein Schild aufgehängt?

  • Wurden die Straßen denn tatsächlich geprüft oder hat man dort einfach nur ein Schild aufgehängt?

    Das wird er mir nicht ins Gesicht sagen. Und auch nicht vor nem Notar oder Richter ne verbindliche Aussage zu machen wollen, vermute ich.
    Spannend wäre es schon, mal eine Anordnung von ~1999 zu lesen...

  • Das wird er mir nicht ins Gesicht sagen. Und auch nicht vor nem Notar oder Richter ne verbindliche Aussage zu machen wollen, vermute ich.
    Spannend wäre es schon, mal eine Anordnung von ~1999 zu lesen...

    Ich kenne es so, dass man irgendwann zwischen 1997 und 1999 gemerkt hat, das sich bezüglich dem Radverkehr etwas geändert hat (witzig, wie gut die Verantwortlichen ihre eigenen Regelwerke kennen — die Sache mit dem Schildergate hat Ramsauer ja auch erst nach einer Ewigkeit bemerkt). Dann bestellte man schnell eine Ladung blauer Schilder und hängte sie überall hin, wo noch keines zu sehen war. Prima erkennbar an dem Aufdruck auf der Rückseite der Schilder, der auf den Zeitraum zwischen 1997 und 1999 verweist.

    Lustig wird es, wenn man anschließend bei der Behörde nach der Anordnung fragt. Ich habe das ein paar Mal ohne dieses ganze förmliche Verfahren versucht und bin einfach zur Verkehrsaufsicht gewatschelt, je nach Gemeinde kann man da auch ganz unbürokratisch Auskunft bekommen. Witzig war, dass die Schilder angeblich immer schon eine ganze Ewigkeit dort hängen sollten, jedenfalls deutlich länger als nur seit 1997 und es deshalb keine Anordnung mehr gäbe, weil man zwischendurch auf EDV umgestellt oder man damals keine Anordnungen geschrieben habe oder warum auch immer.

    Nun müssen Schilder definitiv irgendwann einmal ausgetauscht werden, gerade bei alten Schildern leidet die Optik aufgrund der Sonneneinstrahlung recht stark und schnell, im Verkehrsportal geht man davon aus, dass so ein blauer Lollie nach spätestens zwanzig Jahren seine Lebenszeit überschritten hat. Bei Verkehrszeichen mit reflektierendem Material kann es noch schneller gehen, gerade wenn ein Spaßmacher Aufkleber anbringt oder ähnliches. Trotzdem halten einige Schilder länger durch, weil sie beispielsweise von einem Baum beschattet werden, oder kürzer, wenn sie beispielsweise nach Süden zeigen. Und da kann mir keiner erklären, dass plötzlich binnen eines Jahres in beinahe dem gesamten Stadtgebiet ausschließlich Zeichen 237 erneuert wurde, während Zeichen 240, das ja schon vorher für gemeinsame Fuß- und Radwege nötig war, nicht angetastet worden ist?

    Da habe ich ja doch den Verdacht, dass man schnell und ohne viel Papierkram den Radverkehr wieder auf die Radwege sperren wollte.

  • Da habe ich ja doch den Verdacht, dass man schnell und ohne viel Papierkram den Radverkehr wieder auf die Radwege sperren wollte.


    Nein..., wirklich? Glaubst Du wirklich, so etwas machen die? :whistling:

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Nein..., wirklich? Glaubst Du wirklich, so etwas machen die?


    Und so war es tatsächlich:
    "Laut ADFC fallen 80 Prozent der Hamburger Radwege durch, aber die Innenbehörde nahm die Kriterien nicht so genau. Sie kennzeichnete fast alle und, laut Dietze, "den letzten Müll" als benutzungspflichtig. "Wir hatten wenig Zeit für die Beschilderung," erklärt Jörn Lamprecht von der Innenbehörde. "Wir haben erst mal für die Verkehrssicherheit entschieden. Jetzt sehen wir in Ruhe die Dinge an und revidieren vielleicht einiges."" (aus dem HA, 1999)
    Aber das auch:
    "Laut Innenbehörde ist rund die Hälfte der 1800 Radweg-Kilometer benutzungspflichtig. Sie hat in den letzten Monaten für 600 000 Mark neue Radweg-Schilder aufgestellt. "Wir haben in jedem Einzelfall vor Ort geprüft, ob eine Benutzungspflicht angebracht ist", versichert der Sprecher der Innenbehörde, Christoph Holstein. "Die Sicherheit der Radfahrer hat für uns mehr Gewicht als die sture bürokratische Erfüllung von Kriterien. Wenn ein Radfahrer auf einem holprigen, zu schmalen oder kurvigen Radweg sicherer aufgehoben ist, ordnen wir auch da die Benutzungspflicht an."" (aus dem HA, 1998)

  • Hi
    wenn ich das richtig verstehe, existieren für die Altschilder, die 97-99 aufgehangen wurden, keine Anordnungen. Ohne Anordnung sind die Schilder illegal und unverzüglich zu entfernen.
    Folglich sollte man erst mal Auskunft zu den Anordnungen verlangen, bevor man überhaupt an Begründungen für solche denkt. Alle Ausreden von wegen Umstellung auf EDV etc. bedeuten doch nur, dass die Behörden keine Anordnungen vorweisen können.
    Sollte 97-99 für einige oder alle Blauschilder eine Anordnung ohne Prüfung auf z.B. besondere Gefährdungen oder Zumutbarkeit erlassen worden sein, ist diese nicht ermessensfehlerfrei und damit anfechtbar. Dies leider nur im Widerspruchsverfahren oder über Antrag auf Neubescheidung mit ggf. anschließendem Widerspruch.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Folglich sollte man erst mal Auskunft zu den Anordnungen verlangen, bevor man überhaupt an Begründungen für solche denkt. Alle Ausreden von wegen Umstellung auf EDV etc. bedeuten doch nur, dass die Behörden keine Anordnungen vorweisen können.

    Meine Erfahrung (siehe oben) ist eher, dass sehr wohl Anordnungen geschrieben wurden (in meinem Fall eben schon 1984), diese aber nicht den Ansprüchen genügen. Die Ermessensfehler sind eindeutig, aber wie Du richtig schreibst muss man die Anordnungen Stück für Stück weg-widersprechen und -klagen.

    Spannend find ich die Anordnungen von VZ 237 von vor 1997, weil die eben gerade *keine* RWBP anordnen, sondern (im Überseering) gerade ein zusätzliches Recht gewähren. Davon habe ich offenbar immerhin die zentrale StVB in der VD5 überzeugt, jedenfalls hat sie das ans PK33 zurückgegeben mit der Bitte, doch nochmal nach einer Anordnung der RWBP zu suchen. Immerhin ist die VD5 schnell, möglicherweise wegen der nahenden Monatsfrist meiner Anfrage. Ich bin ziemlich sicher, dass die Anfrage für mich kostenlos bleibt und die Schilder da demnächst nicht mehr hängen -- eine RWBP besteht nämlich offenbar garnicht.

  • Hi
    so es denn Anordnungen von vor 1997 geben sollte, werden die sich nicht auf die Benutzungspflicht beziehen, da diese vor 97 obligat war und nicht extra angeordnet werden musste. Vielmehr werden Spezialitäten des betroffenen Radweges adressiert worden sein jenseits der Benutzungspflicht. Da die Benutzungspflicht damals obligat war, wurde auch nicht geprüft, ob sie für den betroffenen Radweg die Bedingungen, die in der StVO und der VwV StVO, die es in dieser Fassung vorher ja noch gar nicht gab, genügen.
    Damals wurde leider für den Übergang, für den keine Frist gestzt wurde, ein gewisser Bestandsschutz für Altanlagen eingeräumt. Anscheinden meinen manche Behörden, die Frist würde bis zum Kleinnimmerleinstag reichen.
    Imho ist die Frist nach längstens 2 Jahren abgelaufen, da das die Periode für die vorgeschriebenen Verkehrsschauen ist, bei denen gerade auch die Notwendigkeit von Benutzungspflichten für Radverkehrsanlagen immer wieder hinterfragt werden soll.
    Was die Behörden in vielen Fällen ja gar nicht erst durchführen.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • so es denn Anordnungen von vor 1997 geben sollte


    Die Anordnungen der VZ237 mit Zusatzschildern hab ich oben angehängt. Die sind von 1984/85. Und, wie Du richtig schreibst, sie ordnen eben keine RWBP an, sondern gewähren ein zusätzliches Recht für Radfahrer. Also gilt keine Benutzungspflicht, das sind einfach so-da-Schilder. Ich vermute (und mündliche Auskunft von Herrn Herbst), dass 1997/98 für die anderen Fälle in denen dann Schilder aufgestellt werden sollten, schon Anordnungen geschrieben wurden, die sich bestimmt heute ganz überwiegend als ermessensfehlerhaft erweisen würden.

    Damals wurde leider für den Übergang, für den keine Frist gestzt wurde, ein gewisser Bestandsschutz für Altanlagen eingeräumt.


    Doch, Fristablauf war der 3. Oktober 1998 (schreibt zumindest Wikipedia, das sei eine bundesweite Anordnung gewesen; die ist aber nirgendwo exekutiert worden. Bisher...)

    Was die Behörden in vielen Fällen ja gar nicht erst durchführen.


    Dabei berufen sie sich für die unteren StVBen auf die Randnummer 58 zu §45. Allerdings offenbar ohne dass die oberen StVB in Hamburg Landesverkehrsschauen nach Randnummer 59 durchführen (in anderen Ländern passiert sowas durchaus). Dies ist der Skandal und ein Bruch des Verwaltungsrechts: es geschehen angeblich regelmäßige Verkehrsschauen im Rahmen der täglichen Verrichtungen, aber dokumentiert werden diese nicht. Die Verkehrsschauen die dokumentiert werden müssten finden nicht statt.

  • Endgültige Antwort aus der VD5: über die bestehenden Dokumente hinaus (siehe oben) bestehen keine Anordnungen, die eine RWBP begründen könnten. Ach nee...
    Wenn ich darüber die Schilder wirklich wegbekomme (das soll ich jetzt mit dem PK33 aushandeln, bin mir aber unsicher, ob ich dafür nicht die obere StVB doch wieder brauche), wird es interessant, wo wir noch uralte Schilder von vor 1998 in Hamburg finden.

    Übrigens auch interessant:
    "Die Durchführung von Landesverkehrsschauen ist von der Obersten Landesbehörde auf die Zentrale Straßenverkehrsbehörde delegiert worden. Zentral und regelmäßig durchgeführt werden „Bahnschauen“ an höhengleichen signalisierten und unsignalisierten Bahnübergängen. Die Befreiung von der Durchführung von Verkehrsschauen ist 1975 in einer Besprechung der Straßenverkehrsbehörden verkündet worden. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten in einem Stadtstaat und der dienstlichen Abläufe mit Ortsterminen, Baustellenüberprüfungen, Koordinierungsfahrten der Straßenverkehrsbehörden mit den zuständigen Abteilungen der Bezirksämter etc. kann in Hamburg auf die turnusmäßigen Verkehrsschauen verzichtet werden. Sie erledigen sich im Rahmen der Dienstabläufe. Unterlagen darüber sind aufgrund der Aufbewahrungsfrist von Besprechungsprotokollen nicht mehr verfügbar."

    Man hat sich also 1975 geeinigt, nie wieder eine dokumentierte Verkehrsschau zu veranstalten. Und dass das so gilt wird einfach mündlich überliefert, weil Protokolle nicht mehr bestehen. Sowas nenne ich sauber verwaltet!