Woche 17 vom 24. bis 30. April 2023

  • Diese Schilderkombi ist hanebüchener Unsinn.

    in der Konsequenz ja.

    aber ist sie unter bestimmten Randbedingungen nicht auch zulässig?

    Straße: Widmung für Schienen- und KFZ-Verkehr - eigenständig, darum: Straße

    räumlich getrennt durch: Grünstreifen

    kommt: Nebenfläche/weitere "Straße" mit Widmung Rad- und Fußverkehr

    Grünstreifen kommt im Laufe der Zeit weg, wird dem Rad- und Fußverkehr zugeschlagen.

    Ergebnis: Gleiskörper + Fahrbahn neben Gehweg, der für Radverkehr freigegeben.

  • Noch eins...

    Wie Bernd Sluka ganz richtig schreibt:

    Zitat

    Diese Kombination von Verkehrszeichen stellt den Gipfel der Sinnfreiheit und Unkenntnis der Geltung von Verkehrszeichen dar.

    Treffender kann man die Stader Verkehrsbehörde nicht beschreiben.

  • Habe ich damals gemacht, auch mit Link zu Bernd Sluka. Die Beschilderung wurde daraufhin korrigiert. :saint:

    Das [Zeichen 259] war zwar immer noch falsch, aber es war ein Schritt in die richtige Richtung, sogar mit Tempolimit auf 30km/h. Eigentlich hätte an der Stelle ein Hinweis gereicht, dass der Gehweg 100m später gesperrt ist und Fußgänger besser schon hier an der Ampel die Straßenseite wechseln als weiter hinten in einer unübersichtlichen Kurve. Das Gebäude am rechten Bildrand sollte ja auch noch zu Fuß erreichbar bleiben. Dazu das [Zeichen 241-30] abdecken, fertig.

    Die Absperrschranke sperrt hier den Radweg. Die hätte ich hinter der Bordsteinabsenkung aufgestellt, so dass man dort auf die Fahrbahn wechseln kann. Vor der eigentlichen Sperrung war das die letzte Absenkung.

    Die meisten sind aber -wie es hier allgemein üblich ist- einfach auf der linken Straßenseite gefahren.

  • Jetzt ist es ein ständiger Wechsel aus 30 und 50 und "nach Belieben" wurde für kürzere Abschnitte zwischendurch [Zeichen 254] aufgestellt.

    Ok, sowas ist natürlich Käse – wie gesagt, ich denke an kurze (!) Engstellen, wo man dann verhindert, dass alle auf die Fahrbahn wechseln.

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    Die blöde Kreuzung hier: Nach links vorhanden und nach rechts geplant ist ein 4m breiter Zweirichtungs-Radweg – nur an dieser Stelle ist es halt wegen der Kurve und der Abbiegespur eng ohne Ende. Weil das aber der Stadtring ist, kommt man auch nicht ohne die Spur aus (im Grunde müsste die sogar viel länger). Alle paar Jahre gibt's da eine Idee für, weil die aber alle Mist sind passiert einfach nischt…

  • Ist der Ansatz zulässig? Das ist zwar nicht toll, aber immer noch besser als in 150 m Abstand zweimal über 'ne Ampel (und dazwischen Fahrbahnradeln in einem Stau-Nadelöhr), weil ein Zweirichtungs-Radweg für eine Engstelle unterbrochen wird.

    Ich erinnere mal an München:

  • An der Menziger gehts ja aber um Geisterradler

    Ja, schon...

    Ich wollte auch nur daran erinnert haben bzw. aufzeigen, dass es mehrere Ursachen oder Gründe haben kann, wenn solche Kombis aufgestellt werden. Klar ist das jetzt mit Leipzig nicht vergleichbar. Zeigt es aber doch, wie kompliziert Radfahren anscheinend sein muss, bzw. die Führung dessen.

  • Das wäre in DEM Falle ja sogar erlaubt. Aber wenn einer aus dem Weg da kommt und an der nächsten wieder links will, werden viele zum Geisterradler – und weil man hier auch noch Geh- und Radweg auf unterschiedliche Höhe hat, kann dann auch keiner ausweichen.