Diese Schilderkombi ist hanebüchener Unsinn.
in der Konsequenz ja.
aber ist sie unter bestimmten Randbedingungen nicht auch zulässig?
Straße: Widmung für Schienen- und KFZ-Verkehr - eigenständig, darum: Straße
räumlich getrennt durch: Grünstreifen
kommt: Nebenfläche/weitere "Straße" mit Widmung Rad- und Fußverkehr
Grünstreifen kommt im Laufe der Zeit weg, wird dem Rad- und Fußverkehr zugeschlagen.
Ergebnis: Gleiskörper + Fahrbahn neben Gehweg, der für Radverkehr freigegeben.