Woche 07 vom 13. bis 19. Februar 2023

  • Zusammengefasst, deine Befürchtung ist:

    Es wird beschlossen, dass das Fahrrad ein vollwertiges Verkehrsmittel ist.

    Aber so lange nicht überall dafür noch keine eigenen Verkehrswege existieren, darf damit nicht gefahren werden, bzw. nur dort gefahren werden, wo es bereits eigene Verkehrswege für das Fahrrad in Form von Fahrradwegen gibt.

  • Von Sa. auf So. hat es einen Linksabbieger erwischt:

    BNN

    Tag24, auch auf der Unfalllistenseite verlinkt

    Polizeipresse

    FB/BNN

    Bei den Bildern bei Tag24 sieht man, dass das Auto am Beginn der Linksabbiegespur zum Stehen kam. Bei der Fahrbahnsanierung vor einer Weile hat man die zuvor laut Google nicht vorhandenen Sperflächenmarkierungen reingemalt und die durchgezogene Linie von 85 auf 150 m verlängert, Restfahrbahnbreite 3,50 m, Überholn somit illegal, weil kein Platz für die 2 m.

    Interessant dürfte die Frage der Legalität des Radfahrens dort sein, weil an vielen Stellen die Zufahrt für Radfahrer alleine (und E-Roller, nicht aber für Fußgänger, Mofafahrer, S-Pdelecs, Reiter, Trecker, Kutschen, Viehherden, ...) gesperrt ist, so auch von der Bulacher Straße hoch auf die B3, also die genaue Gegenrichtung, nur nicht "oben" am Seehof, wo der Radfahrer wohl spätestens gestartet ist.

    Ich meine, vor paar Jahren habe ich das auch mal "getestet", wie weit man da legal radelnd käme, und ich meine, es wäre bis weit auf die B3 weiter gegangen, vorbei an div. anderen für Radfahrer gesperrten Zufahrten ... Weiß bloß nicht mehr, wie weit ich es getestet habe ...

    Entweder sind dann die Sperrungen der Zufahrten illegal oder "oben" am Seehof wurde es vergessen -> Haftung der Behörde?

  • Bei den Bildern bei Tag24 sieht man, dass das Auto am Beginn der Linksabbiegespur zum Stehen kam. Bei der Fahrbahnsanierung vor einer Weile hat man die zuvor laut Google nicht vorhandenen Sperflächenmarkierungen reingemalt und die durchgezogene Linie von 85 auf 150 m verlängert, Restfahrbahnbreite 3,50 m, Überholn somit illegal, weil kein Platz für die 2 m.

    Der Radfahrer lag vor dem Crash schon auf der Fahrbahn. Indizien: Fahrrad ohne Spuren einer Kollision, Smartphone mit aktivem Display mit laufender Navi-App steckt noch am Lenker, Auto nur frontal unten am Stoßfänger -aber eben nicht an Rückspiegel/Windschutzscheibe- leicht beschädigt. Angesichts der Spurenlage ist es auch sehr unwahrscheinlich, dass der Radler von einem anderen Fahrzeug zu Fall gebracht wurde.

    Das Ghost MTB verfügte über ein eingeschaltetes Batterierücklicht, hatte aber scheinbar keinen Frontscheinwerfer oder Reflektoren.

  • Indizien: Fahrrad ohne Spuren einer Kollision, Smartphone mit aktivem Display mit laufender Navi-App steckt noch am Lenker ...

    ich bekomm bei den verlinkten Publikationen irgendwie nur eine rauschende Dunkelaufnahme, in der ich ein Auto mit Fontschaden sehe. Fahrrad vermag ich da nicht zu erkennen. erst recht kein Fahrradtyp/-marke :|

    wo guck ich falsch?