Direktes Linksabbiegen

  • Sie wollen mir also erzählen, daß diese Ampel für Radfahrer auf dem Radweg keine Gültigkeit entfaltet:

    Beispiel in Berlin

    Interessant!

    Aber für Radfahrer auf der Fahrbahn gilt die dann, richtig? Denn dann ist sie ja rechts von denen.


    Ähm, ja, sieht auf den ersten Blick so aus für mich.
    Oh, zweiter Blick: Nein, hier ist eine spezielle Radfahrerampel, die natürlich für Radfahrer auf der Radverkehrsführung gilt. Radfahrer auf der Fahrbahn müssen die Lichtzeichen für den Fahrverkehr beachten. (vgl. §37 StVO)
    (ist aber in der Tat sehr unglücklich "gelöst")

    Aber ich dachte da eher an so etwas. Ich habe noch keinen Radfahrer gesehen, der dort anhält.
    Würde ich selbst dort bei Rot halten, wäre der Unfall vorprogrammiert.


    Weil die Mehrheit sich entsprechend verhält, muss es also erlaubt sein?


    Es kann natürlich sein, dass es Einzelfälle gibt, in denen eine Mehrheit sich falsch verhält. Dann ist zu prüfen, ob die Regel selbst noch angemessen und zeitgemäß ist.
    Dass Autofahrer häufig Regeln, insbesondere Tempolimits, überschreiten, ist bekannt und einer der Gründe, warum Radfahrer - zu ihrer eigenen Sicherheit - auf Radwege und die Fahrbahn meiden sollten (größere Gefahr, die von der höheren Geschwindigkeit der Kfz ausgeht).

    Im Allgemeinen ist jedoch anzunehmen, dass das Verhalten der Mehrheit am besten ist und der Regel, zumindest dem Gewollten, entspricht.
    Daher ist auch davon auszugehen, dass ich die StVO nicht missinterpretiere.


  • Ähm, ja, sieht auf den ersten Blick so aus für mich.
    Oh, zweiter Blick: Nein, hier ist eine spezielle Radfahrerampel, die natürlich für Radfahrer auf der Radverkehrsführung gilt. Radfahrer auf der Fahrbahn müssen die Lichtzeichen für den Fahrverkehr beachten. (vgl. §37 StVO)
    (ist aber in der Tat sehr unglücklich "gelöst")...


    Danke. Halten wir also fest: Laut MLRStVO, § unbekannt, Absatz 1, gelten Lichtsignalanlagen nicht für Fahrradfahrer, sofern sie sich links eines Radweges befinden. Absatz 2 des unbekannten Paragraphen der MLRStVO besagt, Lichtsignalanlagen für Fahrradfahrer (Fahrradampeln) gelten hingegen auch dann.

    Kommen wir also zu Absatz 3

    (Für Kenner: Keine Dreistrichfurt)

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Hi
    achtung, spoiler:

    Bei roter Fußgängerampel anhalten, absteigen und Rad auf dem Gehweg ordentlich abstellen. Zur Bellelampel laufen, betteln.
    Bei Fußgängergrün zurück zum Rad spurten, aufsteigen und unter Berücksichtigung des übrigen Radverkehrs auf dem Radweg die Straße überqueren.
    Das war wirklich einfach.

    Spoiler Ende

    zumindest hätten das die meisten motorisierten VT gerne so, und da ja der Schwarm immer recht hat, muss es so sein.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Ich habe noch keinen Radfahrer gesehen, der dort anhält. ... Es kann natürlich sein, dass es Einzelfälle gibt, in denen eine Mehrheit sich falsch verhält. ...
    Im Allgemeinen ist jedoch anzunehmen, dass das Verhalten der Mehrheit am besten ist und der Regel, zumindest dem Gewollten, entspricht.
    Daher ist auch davon auszugehen, dass ich die StVO nicht missinterpretiere.


    Könnten wir uns für dieses Forum wenigstens darauf einigen, dass die Frage, was richtig und was Recht ist, durch Gesetze und Verordnungen (bzw. deren Interpretation durch Gerichte) entschieden wird und nicht per Mehrheitsbeschluss im Straßenverkehr?!

    Die "Einzelfälle", in denen eine Mehrheit sich falsch verhält, gibt es im Straßenverkehr zuhauf. Aber bloß weil es viele andere auch falsch machen, legitimiert es mich nicht, selber Regeln zu brechen.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Es kann natürlich sein, dass es Einzelfälle gibt, in denen eine Mehrheit sich falsch verhält. Dann ist zu prüfen, ob die Regel selbst noch angemessen und zeitgemäß ist.


    Wurde doch schon getan: die RWBPf wurde 1998 abgeschafft. Jetzt muss das nur noch in die Köpfe.

    "I've noticed that the majority of traffic 'safety' campaigns seem to focus on everything except the bull in the china shop - the automobile." copenhagenize.com


  • Na, hoffentlich nicht.

  • Edit: Soeben habe ich von mlr's Forenausschluß gelesen. Insofern kann er natürlich schon deshalb nicht liefern. Das könnte er aber ansonsten auch nicht.
    Womit er übrigens nicht ganz falsch liegt, ist folgendes: An dieser Stelle einer Hauptstraßenkreuzung in Berlin gilt bei wörtlicher Auslegung des §37 Absatz 2 Nr. 6 der StVO die Ampel nicht für Radfahrer. Man muß, anders als mlr, den Satz 1 in § 37 Absatz 2 Nr. 6 als naheliegenden "fall back" betrachten. Sprich: Es gilt die Lichtzeichenanlage für den Fahrverkehr.

    Das recht obskure Konstrukt, daß Radfahrer auf Radverkehrsführungen bei fehlenden Fahrradampeln "die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende" zu beachten haben, aber auch nur dann, wenn die Fußgängerfurt an die Radfahrerfurt grenzt (was in obigem Beispiel ja gerade nicht der Fall ist), entfällt aber glücklicherweise mit Ablauf des Jahres 2016. Ab dann gelten immer die Lichtzeichen für den Fahrverkehr (Autoampel), wenn es keine Radfahrerampel gibt.

    Im übrigen ist gesetzlich nur festgelegt, daß eine Lichtzeichenanlage der Fahrtrichtung entgegen zeigt, für die sie gilt. Ob links oder rechts von irgendwelchen Spuren oder Radwegen, ist natürlich zunächst irrelevant.

    Bereits jetzt also gilt diese Ampel auch für Radfahrer auf dem Radweg. Dies kann man sich eigentlich recht einfach dadurch herleiten, daß hier eine Rotphase einen temporären Schutzraum für Fußgänger von Fußweg zu Fußweg etabliert, was nur gewährleistet wird, wenn auch Radfahrer diesen während der Rotphase respektieren, da andernfalls die Fußgänger ja auf der Fahrbahn die vorbeirauschenden Radfahrer abwarten müßten, während die Kfz schon wieder "Grün" haben, was die Fußgänger gefährden würde, wovor die Ampel sie ja gerade schützen soll. Daß die meisten Radfahrer das ignorieren, ändert daran nix, was man spätestens dann vom Richter/von einer Richterin erklärt bekommt, wenn man als Radfahrer auf dem Radweg während einer Rotphase einen Fußgänger "mitnimmt".

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    Peter Viehrig

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    (Andreas Müller)

  • Womit er übrigens nicht ganz falsch liegt, ist folgendes: An dieser Stelle einer Hauptstraßenkreuzung in Berlin gilt bei wörtlicher Auslegung des §37 Absatz 2 Nr. 6 der StVO die Ampel nicht für Radfahrer.


    An dieser Kreuzung steht doch eine Radfahrampel, oder?

    Bereits jetzt also gilt diese Ampel auch für Radfahrer auf dem Radweg. Dies kann man sich eigentlich recht einfach dadurch herleiten, daß hier eine Rotphase einen temporären Schutzraum für Fußgänger von Fußweg zu Fußweg etabliert, was nur gewährleistet wird, wenn auch Radfahrer diesen während der Rotphase respektieren, da andernfalls die Fußgänger ja auf der Fahrbahn die vorbeirauschenden Radfahrer abwarten müßten, während die Kfz schon wieder "Grün" haben, was die Fußgänger gefährden würde, wovor die Ampel sie ja gerade schützen soll. Daß die meisten Radfahrer das ignorieren, ändert daran nix, was man spätestens dann vom Richter/von einer Richterin erklärt bekommt, wenn man als Radfahrer auf dem Radweg während einer Rotphase einen Fußgänger "mitnimmt".

    Ist ein sehr logisches Konstrukt, das sich die Richter da ausdenken, um die vermurkste Gesetzgebung irgendwie zu retten. Nach meinem Kenntnisstand ist die Rechtsprechung aber noch nicht einheitlich und die Entscheidung hängt vom Amtsrichter ab.
    Und die Auslegung in der Praxis ist mMn auch nicht immer trivial. Die Radweg im Link ist benutzungspflichtig und die Ampel im Sommer aufgrund der Bäume nicht gut zu sehen.

  • An dieser Kreuzung steht doch eine Radfahrampel, oder?

    Vor der ersten kreuzenden Fahrbahnhälfte, ja. Wenn man zu langsam ist, hat man bereits länger Rot an der zweiten.

    Und die Auslegung in der Praxis ist mMn auch nicht immer trivial. Die Radweg im Link ist benutzungspflichtig und die Ampel im Sommer aufgrund der Bäume nicht gut zu sehen.

    Daß es einfach wäre, behaupte ich nicht. Es wird aber etwas einfacher ab 2017.

    Edit: Erste Verlinkung klappt nicht. :( Bitte selbst entprechend "hinkurven".

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    Peter Viehrig

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