Sie wollen mir also erzählen, daß diese Ampel für Radfahrer auf dem Radweg keine Gültigkeit entfaltet:
Interessant!
Aber für Radfahrer auf der Fahrbahn gilt die dann, richtig? Denn dann ist sie ja rechts von denen.
Ähm, ja, sieht auf den ersten Blick so aus für mich.
Oh, zweiter Blick: Nein, hier ist eine spezielle Radfahrerampel, die natürlich für Radfahrer auf der Radverkehrsführung gilt. Radfahrer auf der Fahrbahn müssen die Lichtzeichen für den Fahrverkehr beachten. (vgl. §37 StVO)
(ist aber in der Tat sehr unglücklich "gelöst")
Aber ich dachte da eher an so etwas. Ich habe noch keinen Radfahrer gesehen, der dort anhält.
Würde ich selbst dort bei Rot halten, wäre der Unfall vorprogrammiert.
Weil die Mehrheit sich entsprechend verhält, muss es also erlaubt sein?
Es kann natürlich sein, dass es Einzelfälle gibt, in denen eine Mehrheit sich falsch verhält. Dann ist zu prüfen, ob die Regel selbst noch angemessen und zeitgemäß ist.
Dass Autofahrer häufig Regeln, insbesondere Tempolimits, überschreiten, ist bekannt und einer der Gründe, warum Radfahrer - zu ihrer eigenen Sicherheit - auf Radwege und die Fahrbahn meiden sollten (größere Gefahr, die von der höheren Geschwindigkeit der Kfz ausgeht).
Im Allgemeinen ist jedoch anzunehmen, dass das Verhalten der Mehrheit am besten ist und der Regel, zumindest dem Gewollten, entspricht.
Daher ist auch davon auszugehen, dass ich die StVO nicht missinterpretiere.