jemand meint, öffentlich zugängliche Wege abseits von Straßen seien generell Fußwege und würden den Regelungen der StVO unterliegen. Zum Beispiel auch, wenn diese Häuser erschließen wie hier: https://www.openstreetmap.org/way/118057391
Der Link soll nur als Beispiel dienen. Ich nehme einfach mal an, dass dort keine Schilder stehen und ein 1-1.5m breiter Weg aus Betonplatten gebaut ist.
Ist dies ein Gehweg gemäß StVO? Darf ich dort mit dem Rad fahren?
Bitte hierfür um Lesematerial (Gesetze, Urteile, Rechtsanalysen, o.ä.)