Schwierige Stellen im hannoverschen Radverkehrsnetz für eine ansprechende (anspruchsvolle) Radverkehrs-Infrastruktur

  • Und da an der nächsten Kreuzung kein Blauschild steht, sondern nur dieses [Zusatzzeichen 1022-10], gilt ja die gesamte Breite von Bordstein bis Wiese/Hauswand als "Gehweg, Radfahren mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt". Radlinge dürften also die gesamte Breite nutzen.

    Wie kommst du darauf? Das Schild [Zusatzzeichen 1022-10] bedeutet doch nicht, dass der Hochbordweg auf ganzer breite ein "Radlerparadies" ohne Geschwindigkeitsbegrenzung ist.

    Selbst in den Fällen, in denen das Schild nicht direkt neben dem eindeutig als solchen erkennbaren grau geklinkerten Hochbordradweg steht, sondern zwei Meter rechts davon am Rand des Fußwegs mit den hellen Gehwegplatten, gilt ganz klar eine Trennung von Fahrradweg und Fußweg. Und nur der Fahrradweg ist freigegeben für den Fahrradverkehr, nicht der Fußweg!

    An der Stelle damit anzufangen, die eindeutig den Fahrradweg kenntlich machende dunkelgraue Pflasterung und die roten Längsstreifen seien nicht gerichtsfest und Null und Nichtig ist sophistische Haarspalterei. Und ich bin sicher, in einem "missglückten Begegnungsfall" (Unfall zwischen Fuß- und Radverkehr im Bereich der hellen Gehwegplatten) kann kein Fahrradfahrer sich darauf berufen, der Fahrradweg erstrecke sich über die gesamte Hochbord-Breite.

  • Du fragst, was dich davon abhält, den immerhin zwei Meter breiten Radweg, der auf meinem Foto zu sehen ist, in die falsche Richtung zu befahren. Und ich frage zurück: Welchen Grund hättest du denn, das zu tun? Die Wohnbebauung ist auf der anderen Seite.

    Vielleicht möchte ich vom Edeka nach dem Einkaufen zum Biergarten "La Taverna" fahren oder zur Brotmanufaktur. Oder zum Lovermann, Farben und Tapeten anschauen.

    vorn am Edeka darf ich, ab FGÜ darf ich nicht mehr. der dicke weiße Strich ist kein "hier nicht mehr in diese Richtung radeln"

    Wer abschnittsweises Geisterradeln säht, wird permanentes Geisterradeln ernten.

  • ich zähl auf der Edeka-Seite 15 halbe schwarze Steine...

    Stimmt. Macht zusammen mit den roten Steinen 1,90 m.

    Aber auf der Edeka-Seite ist ja auch der allergrößte Teil nur ein Einrichtungsradweg. Lediglich entlang der Edeka-Fassade darf in beide Richtungen gefahren werden.

  • genau. vor dem Edeka darf in beide Richtungen auf dem Radweg gefahren werden.

    Viel Spaß, wenn dir das Gefährt hier entgegenkommt :)

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com

    aber ich versteh schon: dann einigt man sich eben, wer auf den Gehweg ausweicht. Weil: wohin denn sonst. :rolleyes::evil:

  • ...

    Wenn es jetzt wirklich ein großes Problem wäre, dass an dieser Stelle viele Fahrradfahrer weiter den Radweg in Gegenrichtung benutzen würde, obwohl das so nicht vorgesehen ist (deshalb die Markierung), dann würde die Verkehrsverwaltung vermutlich schon längst dieses weniger schöne Schild aufgehängt haben [Zeichen 254] anstatt dem gelben Umleitungsschild, das man auf dieser Streetviewaufnahme gut erkennen kann:

    ...

    Dann darf Radverkehr auf der ausgewiesenen Fläche aber überhaupt gar nicht stattfinden. Egal, in welche Richtung. Analog zum [Zeichen 250].

    Besser wäre hier immer ein [Zeichen 267]. Dann darf es Rad-Gegenverkehr geben.

  • Zeichen 267

    Verbot der Einfahrt
    Ge- oder Verbot
    Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht in die Fahrbahn einfahren, für die das Zeichen angeordnet ist.
    Erläuterung
    Das Zeichen steht auf der rechten Seite der Fahrbahn, für die es gilt, oder auf beiden Seiten dieser Fahrbahn.
  • Dann darf Radverkehr auf der ausgewiesenen Fläche aber überhaupt gar nicht stattfinden. Egal, in welche Richtung. Analog zum [Zeichen 250].

    Dieses Beispiel zeigt eine Baustelle, die sich über die ganze Breite der Fahrbahn erstreckt.

    Damit der Fahrradverkehr hier nicht ebenfalls wie der Kraftfahrzeugverkehr in die Sackgasse fährt, ist der Bürgersteig in der Länge des Baustellenabschnittes mit Gemeinsamer Fuß- und Radweg ausgeschildert[Zeichen 240].

    Frage an Alf und Yeti:
    Würdet Ihr an dieser Stelle absteigen und das Fahrrad schieben, denn ihr habt ja geschrieben, dass das gezeigte Verkehrszeichen für die ganze Straßenbreite gilt, also quasi von Hauswand zu Hauswand. Und wie beurteilt ihr das Verhalten der vielen Fahrradfahrer*innen, die hier, so wie es intendiert ist, den gemeinsamen Fuß- und Radweg auf dem Hochbord benutzen?

    Sind das alles tumbe Toren, die gefälligst mal genau in die entsprechenden Verwaltungsvorschriften hineingucken sollten, bevor sie sich in den Fahrradsattel schwingen?;)

    Und wo genau sollten sie da fündig werden?

    Oder würdet ihr an dieser Stelle fordern, dass das Verkehrszeichen Verbot für Fahrzeuge aller Art [Zeichen 250] an so einer Stelle wie im Foto gezeigt den Zusatz Fahrradverkehr frei [Zusatzzeichen 1022-10] erhalten muss?

    Das könnte dann allerdings zu dem Missverständnis führen, dass ein Fahrradfahrer eine Lücke im Bauzaun als Durchfahrt für den Fahrradverkehr missversteht und dann in der Baugrube landet, wenn's blöd läuft. Sollte deshalb zusätzlich dieses nicht amtliche Verkehrsschild aufgestellt werden?

  • wie kommt man Radfahrer eigentlich auf den im Foto linksseitigen Geh- und Radweg?

    zumindest ab Geltungsbereich des temp. 240 sieht das nicht danach aus, als ob man da hin käme.

    demnach würde ich tatsächlich rechtzeitig auf den linken Gehweg wechseln und in der Tat schieben mit zum Aufstellort des temp. 240...:/

  • wie kommt man Radfahrer eigentlich auf den im Foto linksseitigen Geh- und Radweg?

    zumindest ab Geltungsbereich des temp. 240 sieht das nicht danach aus, als ob man da hin käme.

    demnach würde ich tatsächlich rechtzeitig auf den linken Gehweg wechseln und in der Tat schieben mit zum Aufstellort des temp. 240...:/

    Scharf beobachtet, seit das Tiefbauamt das vordere [Zeichen 240] zwei Meter nach hinten verschoben hat und der Verkehrsaußendienst regelmäßig kontrolliert, dass eine Parklücke freibleibt, um auf die Umleitung zu gelangen, läuft das. Hat allerdings ein paar Telefonate und E-Mails gebraucht.

  • Seit gestern fährt die Stadtbahn auf der Neubaustrecke nach Hemmingen.

    Das Foto entstand stadtauswärts in Höhe der Hochbahnsteig-Haltestelle Hemmingen-Zentrum.

    Die Fahrbahnnutzung wird durch die Anlage eines Schutzstreifens nahegelegt. Allerdings muss das Rechtsfahrgebot eingehalten werden.

    Für einen Radfahrstreifen ist es dort zu eng. Der Schutzstreifen im Foto ist laut Plan inkl. Gosse 1,85 m breit. Die Fahrbahnbreite, inklusive der Geleise, ist 3,65 m.

    https://www.infra-hannover.de/wp-content/uploads/2023/05/4656_VA5LA3h.pdf

    Ein Schutzstreifen muss anders als ein Radfahrstreifen nicht benutzt werden vom Fahrradverkehr. Und weil es hier einen ausreichend breiten Bürgersteig gibt, haben die Verkehrsplaner den Bürgersteig zur Nutzung durch den Fahrradverkehr freigegeben:

    So können Fahrradfahrer*innen entweder die Fahrbahn benutzen oder vorsichtig unter besonderer Beachtung des Fußverkehrs langsam auf dem Fußweg fahren.

    Hier noch ein Link zu einem Macpillary Bild von 2014 von derselben Stelle wie das untere Foto von der Person mit Rollator. Damals gab es noch keine Stadtbahn in der Göttinger Landstraße.

    Mapillary cookie policy use

    Allerdings muss dazu gesagt werden: Durch den Bau einer Umgehungsstraße wurde die Göttinger Landstraße vom Auto-Durchgangsverkehr entlastet. Dieser Umgehungsstraßen-Bau war und ist insbesondere auch hinsichtlich des äußerst großzügigen Ausbaus erheblich umstritten. Und es hat den Bau der Stadtbahnverlängerung um Jahrzehnte verzögert, weil Politik und Verwaltung darauf bestanden, dass zuerst die Autoinfrastruktur für den Autoverkehr ausgebaut werden müsse, bevor die Stadtbahn gebaut werden könne.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (10. Dezember 2023 um 19:04)

  • Nachteil ist so natürlich, dass auch die Straßenbahn 30 fahren muss, weil viele Autofahrer zwischen den Fahrspuren wechseln werden. Besser wäre, die Fahrspur nur als Fahrradstraße auszuführen und baulich von der Straßenbahn zu trennen (die dann 50 darf) – aber eventuell müssen sich dafür auch erst die Verkehrsanteile weiter verschieben. Gut finde ich, dass man trotz nur Schutzstreifen nicht an der Breite spart (1,85 m ist ja genau der Soll für einen RFS) – so bekommt man schon durch "Auto bleibt links der Linie" einen gewissen Überholabstand.

  • Nachteil ist so natürlich, dass auch die Straßenbahn 30 fahren muss, weil viele Autofahrer zwischen den Fahrspuren wechseln werden.

    Welche Fahrspuren? :/

    Es gibt genau einen Fahrstreifen. Der KFZ-Verkehr hat in jedem Falle links des Schutzstreifens zu fahren. Ich würde annehmen, dass sich durch den Schutzstreifen sogar ein Verbot des Vorbeifahrens an der haltenden Tram (Haltestelle) ergibt, da kein Bennutzungsgrund aus der StVO greift.

    Ich finde die Situation sogar sehr schlecht gelöst: man hätte hier einen Radfahrstreifen realisieren können in 2m Breite. :/

  • Mit "Fahrspuren" hatte ich in diesem Fall Gleise einerseits und Schutzstreifen andererseits gemeint und offenbar wollte man den Autofahrern unbedingt ermöglichen, da hin und her zu wechseln – wahrscheinlich in der Hoffnung, dass sie dann da fahren, wo sie gerade keinen behindern. Ich befürchte nur, dass einige vorsätzlich das genaue Gegenteil machen werden…

  • Nachteil ist so natürlich, dass auch die Straßenbahn 30 fahren muss, weil viele Autofahrer zwischen den Fahrspuren wechseln werden.

    Ich müsste noch mal genau nachschauen, aber ich nehme an, dass das Tempo-30-Limit nur im Bereich des Hochbahnsteiges gilt, also zwischen den einmündenden Straßen (Reinekestraße und Deveser Straße), wo die Stadtbahn ohnehin halten muss und deshalb in diesem Bereich schon sehr stark heruntergebremst hat, sodass die 30 ohnehin eingehalten werden von der Stadtbahn.

  • Mit "Fahrspuren" hatte ich in diesem Fall Gleise einerseits und Schutzstreifen andererseits gemeint und offenbar wollte man den Autofahrern unbedingt ermöglichen, da hin und her zu wechseln

    und genau dieses Wechseln sehe ich als nicht zulässig. Wohin denn und wann? Tram rechts über den Schutzstreifen überholen? :/

  • Es gibt genau einen Fahrstreifen. Der KFZ-Verkehr hat in jedem Falle links des Schutzstreifens zu fahren. Ich würde annehmen, dass sich durch den Schutzstreifen sogar ein Verbot des Vorbeifahrens an der haltenden Tram (Haltestelle) ergibt, da kein Benutzungsgrund aus der StVO greift.

    Es ist absehbar, dass das passieren wird. Und sogar am Eröffnungstag habe ich das schon fotografiert:

    Hier in Fahrtrichtung stadteinwärts.

    Und hier in Fahrtrichtung stadtauswärts.

    An der Haltestelle Kantplatz auf der Linie 4 und 5 ist ein Radfahrstreifen markiert worden, der im Allgemeinen vom Autoverkehr nicht benutzt wird, um an einer haltenden Stadtbahn vorbeizufahren.

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com

    Aber natürlich gibt es auch am Kantplatz besonders dreiste Autofahrer, die, trotzdem sie den Radfahrstreifen nicht dafür benutzen dürfen, halbseitig auf dem Radfahrstreifen an der haltenden Stadtbahn vorbeifahren.

    Ich befürchte ein Schutzstreifen mit seiner dünnen Strichlinie wird noch weniger als Schutzraum für Radfahrende akzeptiert, trotz der Rotmarkierung. (Und die Fotos oben geben mir recht.) Du schreibst ja, dass kein Benutzungsgrund aus der StVO greift. Ist das sicher so? Oder ist es eine Sache, die "im Fluss" ist, wo also noch darum gerangelt wird, was geht oder was nicht geht.

    Es müsste möglich sein, die Ampeln für den Autoverkehr so zu steuern, dass Autofahrer*innen davon abgehalten werden, an der Stadtbahn vorbeizufahren, während sie an der Haltestelle hält. Auf jeden Fall lohnt es sich, die Sache im Auge zu behalten.

  • und genau dieses Wechseln sehe ich als nicht zulässig. Wohin denn und wann? Tram rechts über den Schutzstreifen überholen? :/

    Zulässig ist das eine, möglich das andere. Und ja, die werden alle schön rechts halb auf dem Schutzstreifen an der haltenden Tram vorbei fahren.

  • Anlage 3 zur StVO ist maßgeblich, zu Zeichen 340

    Zitat

    Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren, insbesondere um dem Gegenverkehr auszuweichen. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.

    das ist doch recht "beschränkt".

    Aber ja, die Frage nach dem "Bedarf" kann man stellen. "alles" kann Bedarf aber eben nicht umfassen.