Und da an der nächsten Kreuzung kein Blauschild steht, sondern nur dieses , gilt ja die gesamte Breite von Bordstein bis Wiese/Hauswand als "Gehweg, Radfahren mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt". Radlinge dürften also die gesamte Breite nutzen.
Wie kommst du darauf? Das Schild bedeutet doch nicht, dass der Hochbordweg auf ganzer breite ein "Radlerparadies" ohne Geschwindigkeitsbegrenzung ist.
Selbst in den Fällen, in denen das Schild nicht direkt neben dem eindeutig als solchen erkennbaren grau geklinkerten Hochbordradweg steht, sondern zwei Meter rechts davon am Rand des Fußwegs mit den hellen Gehwegplatten, gilt ganz klar eine Trennung von Fahrradweg und Fußweg. Und nur der Fahrradweg ist freigegeben für den Fahrradverkehr, nicht der Fußweg!
An der Stelle damit anzufangen, die eindeutig den Fahrradweg kenntlich machende dunkelgraue Pflasterung und die roten Längsstreifen seien nicht gerichtsfest und Null und Nichtig ist sophistische Haarspalterei. Und ich bin sicher, in einem "missglückten Begegnungsfall" (Unfall zwischen Fuß- und Radverkehr im Bereich der hellen Gehwegplatten) kann kein Fahrradfahrer sich darauf berufen, der Fahrradweg erstrecke sich über die gesamte Hochbord-Breite.