Bei der Stadtrodaer Straße handelt es sich um eine Bundesstraße, die auf dem Gebiet der Kreisfreien Stadt Jena in Nord-Süd-Richtung verläuft.
Auf ihren ca. 6km ist die Straße fast durchgängig mit 2 Fahrstreifen pro Richtung ausgestattet, die baulich voneinander getrennt sind.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist nicht einheitlich. In einigen Abschnitten beträgt die zHg 70km/h, in anderen 50km/h und ist abschnittsweise auch zeitlich begrenzt (22-6h)
Charakteristisch für die Stadtrodaer Straße ist neben der baulichen Trennung der Fahrspuren auch das Vorhandensein von 2 kreuzungsfreien Knotenpunkten.
einmal im Süden in Lobeda
einmal in der Mitte, Burgau
Übrige Knoten sind signalisiert, darüber hinaus existiert eine signalisierte Fuß- und Radfahrerquerung, sowie je eine Fuß/Radwegüberführung und -unterführung
begleitende Radwege gibt es abschnittsweise, sonst in deutlicher Entfernung und ohne vernünftige Beschilderung.
Darf man auf der Fahrbahn fahren?
ab Friedrich-Engels-Straße: nein
ab Jenatal: nein
ab Stadionzufahrt: nein
ab Unterdorfstraße: nein
ab Wöllnitzer Straße: nein
wobei man ein paar Meter nach der Ampel vermutlich doch auf die Fahrbahn dürfte, nämlich vom Radweg hier nach links rüber und dann auf die Straße
im übrigen Verlauf weiter nach Süden steht kein einziges mehr herum.
insbesondere die autobahnähnlichen Zubringer kommen ohne das Verbot aus.
und weiter im Süden gibt es gar keine Radwege. Nach StVO ist hier das Fahren auf der Fahrbahn verpflichtend.
möglicherweise hat die StVB das nicht auf dem Schirm, aber nach mittlerweile 3 Jahren hätte das Abhandenkommen von Blauschildern irgendwie ja auch mal auffallen können.
Achja, der Fußverkehr ist auf der gesamten Straße nicht ausgeschlossen.
FunFact: offensichtlich hat jemand via FragdenStaat mal nach der Widmung der Straße gefragt und für ein VZ.254 die Begründung erbeten.
Antwort Widmung:
ZitatEinen förmlichen Widmungsbeschluss [...] gibt es nicht. Nach dem Straßenrecht der DDR reichte es für eine Widmung als öffentliche Verkehrsfläche aus, wenn eine förmliche Verkehrsfreigabe erfolgte. Diese erfolgte im Fall der o.g. Straße Anfang der 1970er Jahre.
von alteingesessenen Radfahrern meine ich schon vernommen zu haben, dass man zu DDR-Zeiten dort einfach auf der Straße fuhr mit dem Rad.
Die erwartungsgemäße Antwort zu Z.254
Zitat[Zum VZ] 254 konnten wir leider keine Unterlagen finden.
Ich kann Ihnen jedoch folgendes mitteilen: Im unmittelbaren Umfeld der Stadtrodaer Straße sind sowohl in Richtung stadtaus- und stadteinwärts [sind] benutzungspflichtige Radwege vorhanden. Die Schnellstraße mit Ihrem Charakter (viele Fahrzeuge und höheres Unfallgeschehen), sind aus Sicht der Verwaltung nicht geeignet zusätzliche Fahrradströme aufzunehmen. Die im Umfeld der Stadtroader Straße befindlichen Ziele sind sowohl über Radwege, als auch Wohngebietsstraßen immer zu erreichen.
Also keine Widmung "nur Auto"
Umfeld ist "erreichbar" (ich würd aber gern auf direktem Weg nach Lobeda fahren und nicht zickzack durch Verkehrsberuhigte Bereiche, nicht auf Geh- und Radwegen mit Autoverkehr. Ich würde gerne blendungsfrei fahren, was auf dem tiefergelegten Radweg eben nicht der Fall ist.
Wie sieht das eigentlich aus mit Verbot für den Radverkehr und Alternativrouten?