Woche 9 vom 28. Februar bis zum 06. März 2022

  • Das entscheidende Kriterium ist die Existenz einer Weiche. Ohne Weiche kann man nicht überholen, rangieren etc, sondern nur halten und dann weiter oder zurück fahren.

    Das Stuttgart 21 kein Bahnhof sein soll, möchte ich bezweifeln. Was ich mir vorstellen kann ist, dass das Rangieren wegen der Neigung verboten ist.

    PS: Bahnhöfe sind bei der Neigung nicht erlaubt im Gegensatz zu Haltepunkten. Die Bahn hat den (real existierenden) Bahnhof zum Haltepunkte umgedeutet, um die Genehmigung zu erhalten. Ich weiss jetzt nicht, ob ich lachen oder mich fremdschämend soll.

    Das Letzte ist der entscheidende Punkt. Die wissen genau, was sie da anrichten. Das eine Bahnsteigende ist 6 Meter höher als das andere. An einem österreichischen Provinzhaltepunkt bei einem Dorf hat man Pfosten mit Kabeln installiert, damit Reisende ihre Kinderwagen und Trolleys festbinden können. In Stuttgart will man ohne sowas auskommen. Aber da kommt man ja auch ohne Brandschutz aus.

  • immer wieder bitter, wenn Fachplanungen mit politischer/adminstrativer Ansage durchgedrückt werden.

    Aber warum soll es im Bahnverkehr anders laufen als im Straßenverkehr? :S

    Aber gut, wenn die Variantenabwägung zu Lösung X hingedrückt und auch vertreten werden kann: is dann halt so.

    Es wird immer(!) und bei jeder(!) Variante Stimmen geben, die im Falle des Unfalles sagen werden: "Ich habs doch gesagt!"

    hm.

  • Beitrag von Pepschmier (8. März 2022 um 19:51)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: Falscher Thread (8. März 2022 um 19:52).