Die einzig richtige Variante wäre hier, überhaupt keine Beschilderung aufzustellen. Und dann gibt es auch keine Probleme, Irrungen und Wirrungen.
Wie jetzt?
Erst gar kein Schild und dann ...
Nein, dazu braucht man kein Vz 244.
Vz 267+"Radfahrer frei" reicht da völlig.
... doch diese beiden: VZ 267 + ?
Mit ginge es dabei wie Autogenix, es würde der Hinweis auf die Fahrradstraße fehlen.
Aber ein Fahrradstraßenschild und ein Radfahrer frei würden am selben Schildermast hängen. Das sähe merkwürdig aus.
ganz oben:
darunter:
und unten: