Hallo,
ich habe eine Frage zu einem nicht benutzungspflichtigen, linksseitigen Radweg außerorts.
Muß es auch für einen nicht benutzungspflichtigen, linksseitigen Radweg (nur Zusatzschild 'Radfahrer frei') eine Querungshilfe geben? Zudem ist Fahrbahn und dieser Radweg mit einer Bordsteinkante getrennt - also auch noch ein Hindernis, um den Radweg zu erreichen.
Zuvor führt dieser Weg linksseitig parallel zur Straße mit 'Radfahrer frei', dann kommt eine Brücke mit sehr schmalem Hochbord und der Regelung 'Gehweg' (Zeichen 239) und nach der Brücke wieder 'Radfahrer frei'. Direkt vor und nach der Brücke gibt es keine hindernisfreie Möglichkeit auf die Straße zu wechseln. Die Behörde möchte, dass Radfahrer die Brücke schiebend auf dem Gehweg überqueren (zuvor war zu Z. 239 noch 'Radfahrer absteigen', was nach meinem Schreiben an die Behörde entfernt wurde). Ist das regelkonform mit Bordsteinkante und ohne Querungshilfe bzw. Warnschild für Autofahrer?
In der Realität fahren die Radfahrer auf dem Gehweg über die Brücke. Mich stört das, weil ich hier in diesem Fall als Fußgänger mit meinem Hund unterwegs bin. Als Radfahrer meide ich den nicht benutzungspflichtigen Radweg aus noch anderen Gründen und nehme dafür in Kauf, dass mich Autofahrer anhupen und gefährlich überholen.