Da fährt also ein Radfahrer auf dem linksseitigen Radweg von Einmündung A zu Einmündung B.
Und bei Einmündung B biegt der Radfahrer in die B-Straße links ab.
Frage: wie viele Fahrbahnen quert der Radfahrer dabei?
Wer zum Beispiel von der Charlottenstraße (Tempo 30 Zone Wohngebiet) kommt und im Supermarkt einkaufen will, der kann auf dem Allerweg (Hauptverkehrsstraße, Tempo 50) mit dem Fahrrad auf dem Hin- und Rückweg auf der blau eingezeichneten Seite fahren, dort gibt es einen Zweirichtungs-Angebotsradweg.
Auf dem Hinweg zum Supermarkt muss der Allerweg nicht 2x überquert werden.
Viele Fahrradfahrer*innen machen von dieser Möglichkeit Gebrauch.