Woche 37 vom 7. bis zum 13. September 2020

  • Der Bundesrat hatte ja am 10.03.2017 den Weg für eine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung (BR-Drs. 85/17) frei gemacht, die unter anderem ein Tempolimit von 30 Stundenkilometern vor sozialen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und Seniorenheimen vorsieht.

    Siehe auch: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/…imen%20vorsieht.

    Gilt denn in den Straßen, an denen die Grundschule Burggraben liegt, heute Tempo 30? In dem Artikel wird darüber leider nichts berichtet. Leider wird gegen Tempo 30 innerorts von vielen Medien immer wieder Stimmung gemacht oder wie hier das Thema still geschwiegen. Wurde über Tempo 30 auf der Wallstraße diskutiert und wie es ist mit den beiden anderen Straßen, an denen die Schule grenzt, die Gründelstraße und die Neubourgstraße? Gilt dort Tempo 30?

  • Wie bin ich bloß in den 1960ern zur Grundschule gekommen? Das war über ein km zu Fuß ...

    In den 50er und 60er Jahren stieg die Zahl der Verkehrstoten rasant an! 1970 waren es über 20.000 in Deutschland. Derzeit sind es unter 4000 im Jahr.

    Da hast du Glück gehabt, das du so alt geworden bist, denn unter den vielen Verkehrstoten waren auch viele Kinder.

    Die meisten Verkehrstoten sterben übrigens nicht als Fußgänger, sondern als Fahrer oder Beifahrer!

    Das vermeintlich sichere "Mama-Taxi" ist möglicherweise gar nicht so sicher.

    Dass die Zahl der Kinder, die als Fußgänger getötet werden, gesunken ist, hängt sehr stark damit zusammen, dass Kinder einfach nicht mehr raus gelassen werden.

    So gesehen hattest du doppeltes Glück in den 60ern: Du wurdest raus gelassen und du hast es überlebt!

    Klaus Gietinger bezeichnete dieses Nicht mehr "einfach so rauslassen" der Kinder in seinem Buch "Totalschaden" als "Verhausschweinung" der Kinder.

  • Lustig finde ich diese "Tasche" auf der rechten Seite um links abzubiegen.

    Wer von euch würde sich da aufstellen?

    Wenn ich diese Aufstelltaschen richtig verstehe, dienen sie doch eigentlich nur dazu, dass der KfZ-Verkehr nicht durch linksabbiegende Radfahrer behindert wird, die auf eine Lücke im Gegenverkehr warten?

    Oder haben die noch einen anderen Sinn?

  • Beitrag von krapotke (13. September 2020 um 18:12)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (5. Januar 2023 um 10:29).
  • Mal eine interessante Geschichte, wie sich die Darstellungen ändern können:

    Der Anlass ist traurig: Eine Radfahrerin ist gestorben.

    Nach ersten Berichten von Augenzeugen ist sie bei Rot in die Kreuzung gefahren. Das Social-Media-Team der Zeitung hat sich sogar zu einem ziemlich deftigen Tweet hinreißen lassen.

    Inzwischen hat die Polizei wohl die Dashcam im LKW ausgewertet. Ergebnis: Der LKW wartete bei roter Ampel auf der Linksabbiegerspur. Die Radfahrerin stand "vorne rechts" neben dem Führerhaus. Und plötzlich fuhr der LKW bei rot nach rechts los und überfuhr die Dame.

    Ich hätte nicht gedacht, dass eine "Erstmeldung" so falsch sein kann. Von "Augenzeugen sagen, sie fuhr bei Rot" zu "laut Dashcam wartete sie an der roten Ampel und wurde überfahren". Das ist schon übel!

  • 1. Es gibt den Begriff "Knallzeugen". Das sind die, die den Krach des Unfalls gehört haben, dann dorthin gucken und aus dem, was sie nach dem Knall sehen, Rückschlüsse auf das ziehen, was sich vor dem Knall abgespielt haben muss/kann/dürfte ...

    Bei einer polizeilichen Vernehmung sollte eigentlich die Frage: "was haben Sie gesehen?" / "wo haben Sie hinschaut, als... " Standard sein, dann dürften es solche Äußerungen wie "die fuhr bei Rot auf der linken Seite über die Fußgängerampel" gar nicht bis in einem Polizeibericht oder in eine Zeitung schaffen.

    2. Ja, jetzt stelle man sich vor, im Lkw wäre keine Dashcam gewesen.

    Aber: Niemand ist gezwungen, sich selbst zu belasten. Das war immer "das" Argument gegen automatische Aufzeichnungssysteme an Bord des eigenen Autos, selbst wenn es nur um Werte wie Geschwindigkeit, Betätigung von Blinker usw. geht. Was passiert, wenn der Anwalt des Fahrers dagegen protestiert, dass diese Aufnahmen ausgewertet werden?

    Oder: Angenommen, am Rad der Frau wäre eine laufende Kamera gefunden worden, die - offenbar anlasslos - seit mehreren Minuten lief? Oder ein anderer Radfahrer hätte seine Kamera dauernd laufen gehabt und das Geschehen zufällig draufbekommen? Würde dann auch in Richtung "Beweisverwertungsverbot" argumentiert?

    3. Und diese Hasepost ist unsäglich. Hinterher mit "Und nun, Ihr Schlaumeier" die Hassposter anraunzen - aber unterschlagen, dass man selbst mit seinem unhaltbaren "Bericht" die Steilvorlage geliefert hat. Selbstkritik Null.

    4. "Polizei ... gibt Details zum Unfallhergang ... bekannt" - nee, das hätte heißen müssen "Polizei verbreitet Legenden". Wann endlich lernen Polizeipressestellen, sich bei solchen Meldungen zurückzuhalten? Victimblaming gegen Radfahrer geht bei denen immer, während man Forderungen wie "Der Lkw-Fahrer achtete nicht auf die Radfahrerin" oder "Der Pkw-Fahrer bog ab, ohne auf die entgegenkommenden Fahrräder Rücksicht zu nehmen" oder "Der Pkw-Fahrer war offenbar mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs" vehement abgelehnt werden, weil sie ja eine Vorverurteilung des Fahrers bedeuten würden.

  • Inzwischen hat die Polizei wohl die Dashcam im LKW ausgewertet. Ergebnis: Der LKW wartete bei roter Ampel auf der Linksabbiegerspur. Die Radfahrerin stand "vorne rechts" neben dem Führerhaus. Und plötzlich fuhr der LKW bei rot nach rechts los und überfuhr die Dame.

    Ich hätte nicht gedacht, dass eine "Erstmeldung" so falsch sein kann. Von "Augenzeugen sagen, sie fuhr bei Rot" zu "laut Dashcam wartete sie an der roten Ampel und wurde überfahren". Das ist schon übel!

    Den LKW-Fahrer erwarten m.W. 90 Tagessätze, sonst nichts. Vorausgesetzt, die Dashcam wird zugelassen.

  • 2. Ja, jetzt stelle man sich vor, im Lkw wäre keine Dashcam gewesen.

    Aber: Niemand ist gezwungen, sich selbst zu belasten. Das war immer "das" Argument gegen automatische Aufzeichnungssysteme an Bord des eigenen Autos, selbst wenn es nur um Werte wie Geschwindigkeit, Betätigung von Blinker usw. geht. Was passiert, wenn der Anwalt des Fahrers dagegen protestiert, dass diese Aufnahmen ausgewertet werden?

    Oder: Angenommen, am Rad der Frau wäre eine laufende Kamera gefunden worden, die - offenbar anlasslos - seit mehreren Minuten lief? Oder ein anderer Radfahrer hätte seine Kamera dauernd laufen gehabt und das Geschehen zufällig draufbekommen? Würde dann auch in Richtung "Beweisverwertungsverbot" argumentiert?

    In Deutschland gibt es keine generelle Regelung zur "Frucht des verbotenen Baums". Das heißt, es gibt kein generelles Beweisverwertungsverbot, vor allem nicht im Strafprozeß. Es findet immer eine Abwägung statt, die in Fällen mit Todesopfern sehr sicher zur Zulassung der möglicherweise illegal entstandenen oder gewonnenen Beweismittel führt.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)