"Altbestand" und Benutzungspflicht

  • Darauf habe ich leider momentan keine Lust... Ich dachte ein Hinweis würde vielleicht zur Überprüfung ausreichen

    Poppenbüttler Weg ggü. 126

    Link Mapillary mit größerem Ausschnitt

    Der Radweg ist ziemlich sicher straßenbegleitend...

    Danke für den Mapillary Link.

    Bevor diese Stelle auf deinem Foto kommt ist [Zeichen 240] ausgeschildert.

    Siehe hier: https://www.mapillary.com/app/?lat=53.65…0pA&focus=photo

    Erst an der Stelle, ab der du fotografiert hast, ist [Zeichen 237] ausgeschildert. Und das ändert sich dann auch auf eine längere Strecke nicht mehr. (Habe mich bis Einmündung Ruscheweyhstraße geklickt.)

    Eigentlich müsste so ausgeschildert werden [Zeichen 241-30], denn schließlich geht da direkt am "Radweg" der Fußweg lang.

    Mein Eindruck:

    Gut wäre eine Fahrspur für den Autoverkehr umwidmen für den Radverkehr!

    Aber es wird leider zu selten was Gutes gemacht.

    Und wenn hier was verändert werden sollte, dann könnte es auf Kosten der Botanik gehen. Zumindest den kleinen Bäumen an der Stelle, die du fotografiert hast, könnte es an den Kragen gehen, wenn wer die Radverkehrsführung verbessern wollte, ohne beim Autoverkehr Abstriche zu machen.

    Da hast du dir ein "echt gute" Stelle rausgesucht, bei der man wirklich die Lust verlieren kann, eindringlich auf eine Veränderung hinzuarbeiten.

  • Eigentlich müsste so ausgeschildert werden [Zeichen 241-30], denn schließlich geht da direkt am "Radweg" der Fußweg lang.

    In Hamburg werden grundsätzlich keine [Zeichen 241-30] benutzt, sondern nur [Zeichen 237].


    Gut wäre eine Fahrspur für den Autoverkehr umwidmen für den Radverkehr!

    Aber es wird leider zu selten was Gutes gemacht.

    Da es eine Hauptverkehrsstraße ist, wird es wahrscheinlich in naher Zukunft nicht passieren :( ...

  • Naja, wenn keiner klagt passiert auch nichts, das ist jedenfalls meine Erfahrung – wir haben eine ähnlich bräsige Verwaltung in München. Wenn man das ganze "richtig" angeht können die Chancen im Einzelfall ganz gut aussehen :)

  • ja.

    Was wiederum heißt, wenn ich das richtig überschlagen habe, das dann theoretisch zwischen den Autos ~100m Abstand wäre, oder ein Radfahrer mit 20km/h im Ort etwa alle 10 Sekunden von einem KFZ überholt wird.

    Ich brauch für sowas nen Taschenrechner. Gibts den im Gerichtssaal?

  • Rechner oder auch Laptop darfst Du mitnehmen, zumindest soweit mir bekannt, als Anwalt oder Beteiligter.

    Kann völlig falsch sein

    3600 (Sekunden) : 500 (KFZ) = ist bissl über 7 sec/Kfz

    50km/h: 3,6 = ~14m/s x 7sec/Kfz = ~100m

  • In Hamburg werden grundsätzlich keine [Zeichen 241-30] benutzt, sondern nur [Zeichen 237].

    Ist das wirklich so in Hamburg?

    Ich hatte mich schon an dieser Stelle gewundert, dass da kein [Zeichen 241-30] sondern stattdessen ein [Zeichen 240] hängt, obwohl doch das Pflaster zwei verschiedene Wege darstellt. Allerdings ist der "Radwegpfad" viel zu schmal, aber da es ja um Altbestand geht, hatte es mich gewundert.

    https://www.mapillary.com/app/?lat=53.65…75918244&zoom=0

  • Zitat

    Ist das wirklich so in Hamburg?

    Ja. Zumindest oft. Eigentlich nicht schlecht, so kann man - wenn man trotz größter Vorsicht - mal doch nen Fußgänger umnietet immer sagen, man hat auf diesem reinen Radweg nicht mit Fußgängern gerechnet. :D

    [Zeichen 240] Ist doch für die Behörden 'ne super Möglichkeit, ohne Baumaßnahmen den Radweg auf das zulässige Maß hin zu verbreitern. Gerade dort, wo der frühere Radweg gar nicht mehr befahrbar ist, wie hier.... Ich hab mich an solch einer Stelle mal als Fußgänger sehr beliebt gemacht, in dem ich gegen die Fahrtrichtung auf dem früheren Radweg gegangen bin, damit die mir entgegen kommenden Radfahrer dem Rechtsfahrgebot nachkommen können...