Bergedorf: Polizei sperrt aus Sicherheitsgründen neuen Radfahrstreifen

  • Eine äußerst kuriose Situation in meiner alten Heimat Hamburg-Bergedorf: Auf der Achse Binnenfeldredder, Habermannstraße, Am Beckerkamp und Sander Damm werden die Fahrbahnen ja gerade grundsaniert, neu aufgeteilt und auch mit Radfahrstreifen versehen. Dafür fallen vielerorts Kraftfahrstreifen weg. Im Grund eine sehr begrüßenswerte Maßnahme, wie auch an vielen anderen Stellen im Hamburg Stadtgebiet, wo es derartige Arbeiten gibt.

    Nun endet ein benutzungspflchtiger Hochbordradweg im Sander Damm zwischen Bergedorfer Straße (B 5) und Kurt-A.-Körber-Chaussee, um auf den neu angelegten Radfahrstreifen überzuschwenken. Im Prinzip auch nicht weiter verwerflich. Doch da haben die Planer die Rechnung ohne die Polizei gemacht, die es anscheinend als zu gefährlich ansieht, wenn der Radverkehr ausgerechnet an dieser Stelle auf den Radfahrsteifen geleitet wird. Begründet wird dies mit dem Schlenker, den der Kraftverkehr absolvieren muss, wenn er einerseits durch den Radfahrsteifen nach links geleitet wird, um sich anschließend wieder rechts einzuordnen, wenn nach rechts abgebogen werden soll.

    Und somit wird die Abfahrt vom Hochbord kurzerhand gesperrt. Man erhofft sich also, dass Radfahrer ab dieser Stelle illegal auf dem Gehweg weiterfahren? Ich war zwar nicht persönlich vor Ort, aber auf dem Foto, was der Tagespresse zu entnehmen war, ist kein 240er erkennbar. Sollte dies tatsächlich fehlen, so muss der Radverkehr natürlich runter auf die Fahrbahn, und zwar über den nicht abgesenkten Kantstein. Toll! Ob dann die dahinter aufgestellten Baken dem Radfahrer davon abhalten sollen, seitlich auf den Radfahrstreifen aufzufahren, weiß ich auch nicht. Auf die Baken hätte man auch verzichten können. Oder aber diese dauerhaft in den Untergrund verankern, vor allem im Bereich der Überleitung auf die Fahrbahn.

    Ich bin gespannt, wie das nun gelöst werden soll bzw. wie die Polizei sich das denn vorstellt.

  • so ganz mag ich die Bedenken der Polizei (StVB?) nicht vom Tisch wischen.

    :/

    Was in der Tat mal wieder nicht bedacht wurde: wenn der eine Weg gesperrt wird (Radfahrstreifen), dann muss bitteschön eine andere legale Möglichkeit der Weiterfahrt her oder eine Umleitung. Konkret müsste also der Radweg am Anfang gesperrt werden. hm.

  • Oder aber diese dauerhaft in den Untergrund verankern, vor allem im Bereich der Überleitung auf die Fahrbahn.

    Das wäre wohl zu empfehlen.

    Dafür die Sperrfläche links weg, dann können die Autospuren vermutlich in passender Breite bleiben? Dazu bräuchte man aber einen Blick von oben o.ä. ...

    Roter Radweg = 241 am Anfang? Dann endet der dort, einen weiterführenden 240er gibt's wohl nicht, daher ist der 241er ab nächstgelegener Abfahrmöglichkeit (§ 10 beachten) unbenutzbar ...

    ... und der Radfahrstreifen ist auch erst ab nächstem Schild danach wieder ein benutzungspflichtiger ...

    Mögen dort möglichst viele regelkundige Radfahrende auftauchen und durch den passenden Stau den Änderungsdrück erhöhen ...:whistling:

  • brrr, gruselig. =O

    Anfangs war ich davon auch nur semibegeistert ...

    ... bis mir das mit dem Schutz in der Verschwenkung bei gleichzeitiger Spurzahlreduzierung einfiel, seitdem habe ich damit meinen Frieden gemacht ...

    Außerdem hat's ne Autospur stadtauswärts gekostet (stadteinwärts schiebt man das seit Jahren vor sich her ...) und so sind's auf der anderen Seite paar (leider nur wenige) Geisterradler weniger ...

  • Roter Radweg = 241 am Anfang? Dann endet der dort, einen weiterführenden 240er gibt's wohl nicht, daher ist der 241er ab nächstgelegener Abfahrmöglichkeit (§ 10 beachten) unbenutzbar ...

    Ist nur für ortsunkundige Radfahrer doof, die das bei der letzten Abfahrmöglichkeit noch nicht sehen, was ihnen da im weiteren Verlauf des Weges blüht.

  • Denen könnte man m.E. nix am Zeug flicken, wenn sie auf dem Bordsteinweg blieben, denn für die würde ich mangels Abfahrmöglichkeit einen nicht benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg sehen, den es nach § 2 (4) ja auch geben muss, da "ohne ... 240" mit aufgezählt ist.

  • Das ist doch der Radfahrstreifen, bei dem eine soziale Hup-Hup-Benutzungspflicht auf der linken Straßenseite eingerichtet wurde? Das hatte ja damals während der Baumaßnahmen offenbar nicht für eine Sperrung ausgereicht.

    Nein, es ist zwar die Verlängerung Am Beckerkamp, der Richtung Südwest dann später Sander Damm heißt. Aber die beiden Stellen liegen ungefähr 800 Meter auseinander.