Eine äußerst kuriose Situation in meiner alten Heimat Hamburg-Bergedorf: Auf der Achse Binnenfeldredder, Habermannstraße, Am Beckerkamp und Sander Damm werden die Fahrbahnen ja gerade grundsaniert, neu aufgeteilt und auch mit Radfahrstreifen versehen. Dafür fallen vielerorts Kraftfahrstreifen weg. Im Grund eine sehr begrüßenswerte Maßnahme, wie auch an vielen anderen Stellen im Hamburg Stadtgebiet, wo es derartige Arbeiten gibt.
Nun endet ein benutzungspflchtiger Hochbordradweg im Sander Damm zwischen Bergedorfer Straße (B 5) und Kurt-A.-Körber-Chaussee, um auf den neu angelegten Radfahrstreifen überzuschwenken. Im Prinzip auch nicht weiter verwerflich. Doch da haben die Planer die Rechnung ohne die Polizei gemacht, die es anscheinend als zu gefährlich ansieht, wenn der Radverkehr ausgerechnet an dieser Stelle auf den Radfahrsteifen geleitet wird. Begründet wird dies mit dem Schlenker, den der Kraftverkehr absolvieren muss, wenn er einerseits durch den Radfahrsteifen nach links geleitet wird, um sich anschließend wieder rechts einzuordnen, wenn nach rechts abgebogen werden soll.
Und somit wird die Abfahrt vom Hochbord kurzerhand gesperrt. Man erhofft sich also, dass Radfahrer ab dieser Stelle illegal auf dem Gehweg weiterfahren? Ich war zwar nicht persönlich vor Ort, aber auf dem Foto, was der Tagespresse zu entnehmen war, ist kein 240er erkennbar. Sollte dies tatsächlich fehlen, so muss der Radverkehr natürlich runter auf die Fahrbahn, und zwar über den nicht abgesenkten Kantstein. Toll! Ob dann die dahinter aufgestellten Baken dem Radfahrer davon abhalten sollen, seitlich auf den Radfahrstreifen aufzufahren, weiß ich auch nicht. Auf die Baken hätte man auch verzichten können. Oder aber diese dauerhaft in den Untergrund verankern, vor allem im Bereich der Überleitung auf die Fahrbahn.
Ich bin gespannt, wie das nun gelöst werden soll bzw. wie die Polizei sich das denn vorstellt.