Ich möchte noch einmal dieses Konstrukt aus Havelberg zur Diskussion stellen:
Und was halten wir eigentlich von solchen Konstruktionen? Eine abknickende Vorfahrtsstraße, der Radverkehr wird von einem Schutzstreifen mitten ins Geschehen geschmissen. Das wird bestimmt total super, wenn jemand mit dem Fahrrad nach links abbiegen, der Kraftfahrer aber geradeaus möchte. Als ich kurz nach diesem Foto links abbiegen wollte, „übersah“ mich eine von links kommende Kraftfahrerin und nahm mir die Vorfahrt. Das klappt ja echt prima.
Der Radverkehr wird inmitten dieser abknickenden Vorfahrtsstraße über einen Schutzstreifen vom Hochbordradweg auf die Fahrbahn entlassen. Da könnte ja auch § 10 StVO einschlägig sein und der Radverkehr fährt ganz zuletzt. Wenn ich nun mit dem Rad nach links abbiegen möchte, wäre ich ja wartepflichtig gegenüber geradeaus fahrenden Kraftfahrern. Für letztere kommt womöglich § 9 Abs. 3 StVO in Frage, allerdings schlägt § 10 StVO ja grundsätzlich alles.
Was meint ihr dazu?