Unterschied zwischen Zeichen 250 plus „Radfahrer frei“ und Zeichen 260

  • Ich wurde vor einigen Tagen auf Twitter in eine Fragestellung verwickelt, die ich hier auch mal zur Diskussion stellen möchte:

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    Bislang haben wir nur herausgefunden, dass Zeichen 250 plus „Radfahrer frei“ auch Pferdefuhrwerke ausschließt, was aber ganz bestimmt nicht der beabsichtigte Regelungsinhalt solcher Unterschiede ist.

  • 250 - Krafträder und Fahrräder dürfen geschoben werden

    Bei 260er steht das nicht.

    Es *könnte* also sein, dass man beim 260er Krafträder nichtmal schieben darf.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Ist [Zeichen 250][Zusatzzeichen 1022-10] überhaupt definiert? In der STVO kann ich nur finden, dass es hier [Zeichen 267][Zusatzzeichen 1022-10] die Einfahrt für Radfahrer Rad fahrende erlaubt und es linksseitige Radwege frei gibt, wenn [Zusatzzeichen 1022-10] alleine davor steht. Oder habe ich da etwas übersehen?

    Das Verkehrszeichen in bestimmter Kombination von Behörden aufgestellt werden muss nicht automatisch bedeuten, dass diese Kombination sinnvoll, definiert oder überhaupt zulässig ist. :rolleyes:

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Ist [Zeichen 250][Zusatzzeichen 1022-10] überhaupt definiert?

    "frei"-Schilder sind universell einsetzbar, definiert ist das also schon.

    Im übrigen widerspreche ich Deinem letzten Absatz nicht ... ;)

    Fahrradstr. mit "Kfz frei" schließt ja auch nur Kutschen und Reiter aus, aber die sehr zu befürwortende Freiheit von rutschigen Pferdeäpfel war bestimmt nicht der Grund dafür ... ;)

  • Liegt der Unterschied evt, einfach im Werdegang? Wurden je direkt [Zeichen 250][Zusatzzeichen 1022-10] aufgestellt oder sind die [Zusatzzeichen 1022-10] einfach nur später als Regeländerung dazu gekommen während bei Zeichen 260 von Anfang an nur Kraftfahrzeuge gesperrt wurden?

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Beim 260 auch nicht.

    "Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge"

    Un E-Scooter sind auch Kfz.

    Wenn explizit von mehrspurigen KFZ die Rede ist, gibt es denn sonstige einspurige, die vorher nicht genannt wurden?

  • Beitrag von Epaminaidos (21. Februar 2020 um 14:53)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: War Quatsch (21. Februar 2020 um 14:58).
  • Diese Sprachblüte ergibt sich aus 260 = 251 + 255 ...

    Auf die Erklärung des 260 hätte man uch verzichten können, schließlich sind auch andere 2er Kombinationen möglich und das auch nicht sooo seltene 254+257 wird auch nicht extra erklärt ...

    Nach der laufenden Nr. 26 hätte man auch aufs Erklären der Vz 251-261 verzichten können, womit sich wiederum die Frage stellt, ob bei 255 das Schieben von Krafträdern verboten ist, weil eigentlich ist es ja nur die Kombi aus 250 (erlaubt) und einem Symbol ...