DHL und andere Paketdienste

  • Das ist eine "Miniampel", die den Radlern, die sich in der sog. "Aufstelltasche" befinden, anzeigt, dass Grün ist. Die eigentliche Ampel befindet sich ja hinter ihnen. Ein unglaublicher Klimmzug - wie eigentlich der gesamte Siemersplatz... :cursing:

    Die autogerechte Stadt eben...

  • Das ist eine "Miniampel", die den Radlern, die sich in der sog. "Aufstelltasche" befinden, anzeigt, dass Grün ist. Die eigentliche Ampel befindet sich ja hinter ihnen. Ein unglaublicher Klimmzug - wie eigentlich der gesamte Siemersplatz...

    So eine LNichtzeichenanlage habe ich auch noch nicht gesehen, StVO-konform ist das ja nicht... Was zeigt sie denn an, rot oder grün?

    § 37 2) Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge Grün - Gelb - Rot - Rot und Gelb (gleichzeitig) - Grün. Rot ist oben, Gelb in der Mitte und Grün unten.

    § 37 2) 3. Lichtzeichenanlagen können auf die Farbfolge Gelb-Rot beschränkt sein.

    § 37 2) 5. Für zu Fuß Gehende ist die Farbfolge Grün-Rot-Grün; für Rad Fahrende kann sie so sein.

    Oder ist das etwas eins von den "besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr" (§37 2(') 6.)

  • Wobei mir die Lösung für das Problem so ganz allgemein auch nicht bekannt ist. Sicherlich übertreiben es einige von denen, aber selbst wenn sie es nicht täten bleibt ja das Problem, dass Paketdienste irgendwo halten müssen, während sie das Paket ausliefern.
    Auch als Radfahrer sehe ich, dass auf den meisten Straßen (noch?) deutlich mehr Verkehr herrscht, als auf Radwegen und auch ich als Radfahrer möchte ja auch Pakete kriegen. Warum die Situation besser wäre, wenn die eine Fahrspur zuparken würden ist mir nicht ganz klar.

  • Hi
    weil es auf der Fahrbahn legale und gefahrlose Möglichkeiten gibt, an Hindernissen vorbeizufahren.
    Auf Radwegen dagegen hat man, gerade auf dem Hochbord, oft keine Möglichkeit, auf die Fahrbahn zu wechseln, um an dem Hinderniss vorbeizufahren. Eben mal einen Schlenker über den Gehweg zu machen, ist verboten.
    Für den Paketdienstler stellt es sich so dar, dass das Befahren des und das Parken auf dem Radweg regelmäßig verboten ist. Das Parken am rechten Fahrbahnrand ist dagegen regelmäßig erlaubt, außer, es ist ausdrücklich verboten.
    Der Verordnungsgeber wünscht also, das parkende Fahrzeuge in der Regel am rechten Fahrbahnrand, jedoch nie auf Radwegen abgestellt werden.

    Wer sich jetzt an dem Begriff "Parken" stört: Wenn man anhält und sein Fahrzeug verlässt- um z.B. ein Paket zuzustellen- handelt es sich nicht mehr um Halten, sondern um Parken. Egal, wie schnell es geht.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • @rantanplan
    Meistens gibt es eine Lösung. Auf meinem Bild "DHL1" hätte der Fahrer die Möglichkeit gehabt 15 Meter vor und 15 Meter hinter seinem gewählten Parkplatz auf einer Einfahrt zu parken. Stattdessen blockierte er eine halbe Stunde des gesamten Geh-/Radweg und jeder der zu Fuß oder mit dem Fahrrad vorbeikam durfte auf die stark befahrene Fahrbahn ausweichen.
    Beim Rad-/Gehwegparken werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, beim (iilegalen) Fahrbahnparken "nur" behindert. Und da spielt für mich auch nicht die Frequentierung eine Rolle: Lieber 100 Autos behindert, als 1 Fußgänger gefährdet.
    Ja, ich möchte auch mal ein Paket bekommen, aber ich möchte nicht, dass andere darunter leiden müssen. Und wenn das Paket 5 Minuten später kommt, weil der Fahrer sich einen ordentlichen Parkplatz gesucht hat, finde ich das in Ordnung. ^^

  • So eine LNichtzeichenanlage habe ich auch noch nicht gesehen, StVO-konform ist das ja nicht... Was zeigt sie denn an, rot oder grün?


    Nur Grün und zwar etwas früher als die "große" Ampel.

    Oder ist das etwas eins von den "besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr" (§37 2(') 6.)


    Das wäre die einzige Erklärung, widerspräche aber § 37 (2) 3. Außerdem ist dieses "Verkehrszeichen" für Ortsunkundige auf Anhieb gar nicht zu sehen, weil man so eine Miniampel nicht vermutet. Ich habe so ein Modell jedenfalls noch nie irgendwo vorher gesehen.

    VG Düsseldorf: "Verkehrszeichen müssen so aufgestellt sein, dass ein durchschnittlicher Kraftfahrer sie bei Einhaltung der nach § 1StVO erforderlichen Sorgfalt schon mit einem raschen und beiläufigen Blick erfassen kann. Unklarheiten gehen nicht zu Lasten des Verkehrsteilnehmers."

    Nun steht allerdings im Urteil "Kraftfahrer". Wer also nicht Bodybuilder ist... :rolleyes:

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Je länger ich über diese "Ampel" nachdenke, desto absurder wird sie. De facto haben indirekt abbiegende Radfahrer kein Rotlicht. Genauso wenig haben sie vorfahrtregelnde Beschilderungen im Blick (die hängen ja meist am Ampelmast). Gratulation an die Planer. Aber was will man auch erwarten, wenn man Infrastruktur auf einen Radfahrer pro Ampelphase konzipiert. :rolleyes:

  • Zitat

    Wobei mir die Lösung für das Problem so ganz allgemein auch nicht bekannt ist. Sicherlich übertreiben es einige von denen, aber selbst wenn sie es nicht täten bleibt ja das Problem, dass Paketdienste irgendwo halten müssen, während sie das Paket ausliefern.Auch als Radfahrer sehe ich, dass auf den meisten Straßen (noch?) deutlich mehr Verkehr herrscht, als auf Radwegen und auch ich als Radfahrer möchte ja auch Pakete kriegen. Warum die Situation besser wäre, wenn die eine Fahrspur zuparken würden ist mir nicht ganz klar.

    Die Straßen weniger mit Autos zustellen und Haltebuchten alle paar hundert Meter, Lieferdienste gibt es ja eine Menge, der Platz wäre nicht völlig verschwendet. Parken könnt man da auch von 20 Uhr bis 8 Uhr, oder so. Die Anwohnerproteste klingen mir jetzt schon in den Ohren ;)

    Wobei die meisten Anwohner in HH ja gar kein Auto haben. Wenn ich mir so meine Wohnstraße angucke, ist da Platz für drei Autos pro 10 Wohnungen.

  • Wobei die meisten Anwohner in HH ja gar kein Auto haben. Wenn ich mir so meine Wohnstraße angucke, ist da Platz für drei Autos pro 10 Wohnungen.


    Wenn in meiner Straße nicht auch noch um die sechs Wohnmobile nahezu das ganze Jahr über stehen dürften . . .

    Mein Zelt darf ich ja leider nicht ganzjährig gegen Ausstellung eines Bewohnerparkausweises auf die Straße stellen. Oder ein Klavier, eine Modelleisenbahn oder was auch immer . . .

  • Zitat

    Mein Zelt darf ich ja leider nicht ganzjährig gegen Ausstellung eines Bewohnerparkausweises auf die Straße stellen. Oder ein Klavier, eine Modelleisenbahn oder was auch immer . . .

    Hab schon mal überlegt, einen Anhänger als Abstellraum/Fahrradgarage vor die Haustür zu stellen. War mir dann doch zu teuer.

  • Mein Zelt darf ich ja leider nicht ganzjährig gegen Ausstellung eines Bewohnerparkausweises auf die Straße stellen. Oder ein Klavier, eine Modelleisenbahn oder was auch immer . . .

    Selbst mit dem Abstellen der Fahrräder in der eigenen Garage wird diese "zweckentfremdet", wenn nicht auch noch das Outo hineinpasst (VG Darmstadt, A.Z.: 3 K 48/12)

    Zitat

    „notwendige Stellplätze“ dürfen nicht zweckentfremdet werden, um den öffentlichen Straßenraum zu entlasten.

    "I've noticed that the majority of traffic 'safety' campaigns seem to focus on everything except the bull in the china shop - the automobile." copenhagenize.com

  • Hermes...

    Beide Fotos entstanden, als ich zufällig dort entlang fuhr. Man kann also getrost davon ausgehen, dass dieser Zusteller jeden Tag an dieser Stelle den (benutzungspflichtigen) Radweg dicht macht. Besser den Radweg versperren, als "den Verkehr" behindern.

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Von mir aus könnte man den Radweg an der Tarpenbekstraße dauerhaft absperren und als Ladezone ausweisen ;)

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.