Verkehrbedingungen in der Grossstadt

  • Okay..., das war eine Ausnahmesituation. Im vorliegenden Fall war es hell, keine Unterführung, es wird - zumindest tagsüber - kaum schneller als 50 gefahren und es gibt weder Steigung, noch Gefälle. Der Pannenfahrer hätte auf der Fahrbahn bleiben müssen - auch wenn das seine beschränkte Autler-Weltsicht völlig überfordert hätte...

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov


  • In der Tat steht hinter(!) der Münsterstraße noch ein VZ 237. Begründung: Am folgenden Knoten (Christoph-Probst-Weg) sind die Räumzeiten noch nicht angepasst. Das soll aber, wenn ich mich nicht irre, im ersten Quartal 2015 passieren.

    Im weiteren Verlauf steht hinter "Im Tale" noch eins, weil am Knoten Tarpenbekstraße ebenfalls noch die Räumzeiten angepasst werden müssen.

    In der Gegenrichtung steht eines kurz vorm Siemersplatz. Das soll bleiben, weil der Siemersplatz nicht Bestandteil des Verfahrens war. Diesbezüglich liegt aber bereits ein Widerspruch bei der Behörde...


    Anlagen 3 und 4.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • In der Gegenrichtung steht eines kurz vorm Siemersplatz. Das soll bleiben, weil der Siemersplatz nicht Bestandteil des Verfahrens war. Diesbezüglich liegt aber bereits ein Widerspruch bei der Behörde...


    das Schild stand ursprünglich an der Einmündung der Lembekstraße und wurde kürzlich umgeschraubt an den Ampelmast der ersten Ampel am Siemersplatz. Nun ist es so, dass das Schild erst da steht, wo die Rechtsabbiegerspur schon begonnen hat, was eigentlich nur bedeuten kann, dass es sich bloß an rechtsabbiegende Fahrradfahrer in die Kollaustraße wendet. Oder?

  • Das erste Schild steht nun direkt vor Bullerjahn. Mir ist ehrlich gesagt nicht klar, ob das auch für den Geradeaus-Verkehr gelten *soll* bzw. *tut*. Ich denke aber schon, denn auf der anderen Seite der Kreuzung ist der "Radweg" noch benutzungspflichtig.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Hier sind zwei aktuelle Bilder, die das neue VZ 237 zeigen. Die Frage, ob man als Radler von der Geradeausfahrbahn wieder über die Rechtsabbiegerspur auf den Radweg wechselt nachdem man das Schild wahrgenommen hat, oder aus Sicherheitsgründen lieber auf dem Geradeausfahrstreifen bleibt, muss jeder für sich selbst beantworten...

  • Da eine Beschilderung sich eigentlich auch für einen Ortsfremden im Vorbeifahren erschließen muss, würde ich hier einen Radweg verneinen. Bei näherer Betrachtung ist mir zwar klar, dass wohl der rötlich gepflasterte Streifen gemeint sein könnte, aber der ist für einen benutzungspflichtigen Radweg ziemlich schmal und verschwenkt, die Oberfläche stark verschmutzt. Außerdem engen falsch aufgestellte (kippgefährdete) Verkehrszeichen den seitlichen Sicherheitsraum ein. Es gibt also noch mehr Gründe, aus Sicherheitsgründen auf der Fahrbahn zu bleiben und sich dort korrekt einzuordnen.
    Und ich bleibe dabei: da muss ein Vz 241 ( [Zeichen 241-30] ) hin und möglichst eine weiße Trennlinie (Vz 295) zwischen Geh- und Radwegteil.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Die Kfz parken auf dem Radweg ...


    Vorschriftzeichen stehen dort, wo oder von wo an sie gelten (vgl. StVO §41 Abs. 2)

    Zeichen 237 ist ein Gebotszeichen und zählt somit zu den Vorschriftzeichen Sonderwege.
    Es steht also dort, wo oder von wo an es gilt.
    Zeichen 237 steht dort, so weit ich das erkennen kann, am Seitenstreifen.
    (Alternativ führt das Zeichen als für einen einzelnen Fahrstreifen gültig nach §39 Abs. 2 zum selben Ergebnis.)

    Somit beginnt dort ein Radfahrstreifen, der von Pkw-Nutzern als Parkstreifen missbraucht wird.

  • Gutes Wetter ist scheiße! :thumbup:
    Ich bin gerade in einer 20er Kolonne hinter einem sehr langsamen Radfahrer (10km/h) hergebummelt, wegen der großzügigen Anlage des Hochbordradwegs war an Überholen nicht zu denken. Aber Hauptsache man kann daneben auf 3 Richtungsfahrbahnen mit dem Auto lang. Im Sommer sollte man den rechten Fahrstreifen einfach mal zur Radspur machen.

    /Hehe, als ich das hier geschrieben habe, wusste ich noch nicht, dass es heute einen Radshuttle auf der Lindwurm gab. Auf der Sonnenstraße und Ludwig-/Leo wäre das ebenfalls eine sinnvolle Sache. Und um davon zu erfahren, muss man als (Wohn)-Münchner hamburgize lesen... :thumbup:

  • Die Kfz parken auf dem Radweg ...


    Vorschriftzeichen stehen dort, wo oder von wo an sie gelten (vgl. StVO §41 Abs. 2)

    Zeichen 237 ist ein Gebotszeichen und zählt somit zu den Vorschriftzeichen Sonderwege.
    Es steht also dort, wo oder von wo an es gilt.
    Zeichen 237 steht dort, so weit ich das erkennen kann, am Seitenstreifen.
    (Alternativ führt das Zeichen als für einen einzelnen Fahrstreifen gültig nach §39 Abs. 2 zum selben Ergebnis.)

    Somit beginnt dort ein Radfahrstreifen, der von Pkw-Nutzern als Parkstreifen missbraucht wird.

    hm, ist die Abbiegespur nach recht der gemeinte Radweg (aktuelles Kettler: VZ haben rechts vom betroffenen Weg zu stehen!)?

  • Gibt es eigentlich Vorschriften oder Empfehlungen hinsichtlich der Farbgebung von "klassischen" Radwegen?
    Dieser hier (Hamburg, Glockengießerwall, Richtung Hauptbahnhof) dürfte bei bestimmten Wetterverhältnissen und bei Dunkelheit so gut wie nicht erkennbar sein - trotzdem ist er benutzungspflichtig. Die Radfahrerin auf dem Foto hat ihn sogar bei Tageslicht übersehen... ^^
    Dass er mit ca. 120 cm viel zu schmal ist, blende ich hier mal aus...