Voller Freude las ich den Aufruf der Klassenlehrerin meiner Tochter: Es werden Eltern gesucht, die die Fahrradprüfung begleiten. Ich fühlte mich berufen und habe mich gemeldet. Was habe ich mir im Vorwege alles ausgemalt… Müsste ich dem Polizeibeamten die StVO zitieren? Müsste ich es begründen, wenn ich als Einziger in der Gruppe keinen Fahrradhelm trage? Müsste ich mich weigern, Gehwege zu befahren, wenn die Gruppe verkehrswidrig Gehwege befährt?=O
Nach dem theoretischen Unterricht, dem ich nicht beiwohnte, ging es zur ausführlichen Einweisung auf dem Schulhof: Wer oder was regelt die Vorfahrt an einer Kreuzung? Was muss ich beachten, wenn ich mit dem Fahrrad losfahre (Schulterblick)? Was tue ich, wenn ich irgendwo abbiege?
Und dann ging es in die Übungsrunde: Radweg, dann rechts `rum auf die Fahrbahn, noch mal rechts, dann noch mal links abbiegen (Handzeichen, Schulterblick, großer Bogen), dann rechts `rum bis zur Ampel, usw… Alles gut.
Zwischenstopp mit kurzer Erklärung: „Da vorne fahren wir rechts herum. Da gibt es keinen Radweg, sondern eine Radfahrerfurt. Ihr seht das Vorfahrt-Gewähren-Schild. Wer hat denn dort Vorfahrt?“ Es kamen dann die üblichen Antworten der Schüler: Autos, Fahrräder, Motorräder… Der Polizeibeamte jedoch sagte, dass man nur Radfahrern die Vorfahrt gewähren müsste, da andere Fahrzeuge nicht auf der Radfahrerfurt fahren dürften… (Dazu komme ich noch)
Dann ging es auf den Kreisel. Es ist kein gutes Gefühl, wenn 8 Schüler wie die Entenküken hintereinander in den Kreisel hinein fahren. Zum Glück fuhr in diesem Moment kein Auto im Kreisel.
Nach der Übungsrunde sind wir die ganze Tour noch einmal gefahren, ohne Extra-Stopps und Einweisungen. Haben die Lütten ganz gut hinbekommen. Und alle haben die Urkunde für die bestandene Prüfung erhalten.
Nach der Aktion habe ich den Polizisten noch mal angesprochen. Positiv seine Aussagen: Man kann auf dem Radweg fahren, muss man aber nicht (außer die benutzungspflichtigen). Autofahrer machen auch Fehler. Gegen ein Auto habt Ihr keine Chance.
Aber: Wie war das noch mit der „Radfahrerfurt“? Es handelte sich hier tatsächlich um einen Schutzstreifen, gestrichelte Linie, die zur Fahrbahn gehört, und die Autler überfahren dürfen. Der Polizeidienst Leistende, war der Meinung, die Linie wäre durchgezogen gewesen und Kraftfahrzeuge dürfen diese nicht überfahren. Also müsste man Kraftfahrzeugen hier keine Vorfahrt gewähren.Im Großen und Ganzen war ich doch angenehm überrascht von der Aktion.