Infrastruktur: gelungene Lösungen und positive Beispiele

  • Das sieht auf dem Foto aber anders aus

    Es sieht in der Realität oft anders aus als es aussehen dürfte. :)

    Wie kommt es dann aber zustande, dass der Gehweg für den Radverkehr freigegeben wurde? Das spricht doch eigentlich dafür, dass da doch eine gewisse Gefahr für das Fahrradfahren auf der Fahrbahn besteht. Oder vielmehr bestand, bevor der Radfahrstreifen dort eingerichtet wurde. Oder zumindest, dass da früher einmal die Gehwegfreigabe von Leuten angeordnet wurde, die eine Alternative zum Fahrradfahren auf der Fahrbahn als wichtig ansahen.

    Vermutlich war da früher ein [Zeichen 240] und man hat festgestellt, dass das nicht zulässig ist, wollte aber eigentlich, dass alles bleibt wie es ist. Für [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] sind leider in der VwV-StVO keine Kriterien definiert, sondern die sogenannte "Servicelösung" soll weiterhin möglichst freie Autofahrt sicherstellen. In den allermeisten Fällen dürfte so eine Anordnung nicht mit der Sicherheit des Fußgängerverkehrs vereinbar und damit rechtswidrig sein. Klagebefugt ist man allerdings nur, wenn man durch die Anordnung in seinen Rechten beschränkt wird. Die Freigabe, auf dem Gehweg zu fahren, stellt jedoch für Radfahrer keine Beschränkung dar.

  • In den allermeisten Fällen dürfte so eine Anordnung nicht mit der Sicherheit des Fußgängerverkehrs vereinbar und damit rechtswidrig sein. Klagebefugt ist man allerdings nur, wenn man durch die Anordnung in seinen Rechten beschränkt wird. Die Freigabe, auf dem Gehweg zu fahren, stellt jedoch für Radfahrer keine Beschränkung dar.

    Will heißen: Die Fußgänger müssen sich besser organisieren!

  • Das Schöne ist, wenn sich die Autos in der Fahrradstraße so sehr stauen, dass auf der Fahrbahn kein Vorankommen mehr möglich ist, dann kann ich notfalls vom Rad steigen und zum Fußgänger werden! :)

    Genau wie in allen übrigen Straßen mit Gehweg auch. ;)

  • Das Schöne ist, wenn sich die Autos in der Fahrradstraße so sehr stauen, dass auf der Fahrbahn kein Vorankommen mehr möglich ist, dann kann ich notfalls vom Rad steigen und zum Fußgänger werden! :)

    Das Traurige ist, dass wenn sich die Autos in der Fahrradstraße so sehr stauen, dass auf der Fahrbahn kein Vorankommen mehr möglich ist, keiner der Verantwortlichen auf die Idee kommt, dass diese Fahrradstraße gar keine ist und schon gar nicht, seinen Job an den Nagel zu hängen und sich was einfacheres, z.B. Kloputzen, zu suchen.

  • Und Radfahrverbände müssen aufhören, so einen Unfug gutzuheißen.

    Das kann man so pauschal nicht sagen und es wird auch nicht von Radfahrerverbänden die Lösung Gehweg in Verbindung mit Radverkehrsfreigabe pauschal gutgeheißen.

    Das Beispiel Schiffgraben zeigt doch die ganze Schwierigkeit auf. Wenn innerhalb geschlossener Ortschaften dichter Autoverkehr stattfindet bei Tempo max. 50 km/h (gefahren 60 bis 70), dann ist es in den meisten Fällen ganz sicher nicht damit getan, bei einem vorhandenen Gehweg mit Radverkehrsfreigabe die "Radverkehr frei" Schilder abzuschrauben, um die Situation für den Radverkehr zu verbessern.

    Auf der Straße Schiffgraben führten zwei Fahrspuren stadtauswärts, eine stadteinwärts. Es ist eine stark von Autos und LKW befahrene Hauptverkehrsstraße.

    Hier ein Link zu einem Bild aus einem HAZ-Bericht vom 21.6.21, das den alten Zustand zeigt:

    https://mar.prod.image.rndtech.de/var/storage/images/haz/hannover/aus-der-stadt/schiffgraben-in-hannover-eine-autospur-kuenftig-fuer-radfahrer/771117659-3-ger-DE/Schiffgraben-in-Hannover-Eine-Autospur-kuenftig-fuer-Radfahrer_big_teaser_article_webp.jpg

    Die früher dort angeordnete Radverkehrsfreigabe war sehr zweifelhaft. Entweder wurde dem Fahrradverkehr zugemutet, auf der Fahrbahn zu fahren. Das wurde übrigens nur von wenigen praktiziert. Ich habe das selbst immer mal wieder ausprobiert, komme da allerdings nicht so häufig lang. Es war in jedem Fall ein sehr unangenehmes Fahrradfahren, selbst dann, wenn mal keiner gehupt oder "Radweg" gebrüllt hat von den Autofahrern. Ersatzweise auf dem Gehweg zu fahren, der mit Radfahrer frei ausgeschildert war, hat sicher den Fußverkehr beeinträchtigt. Aber die naheliegende Lösung, eine Fahrspur für den Autoverkehr zu sperren, und stattdessen einen Radfahrstreifen anzulegen, wurde lange Zeit hinausgeschoben. (So wie viele andere Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrradverkehrs, insbesondere dann, wenn "Autofahrerinteressen" tangiert werden.)

    Der ADFC hat es nie gutgeheißen, dass in der Unterführung Schiffgraben der Fußweg für den Radverkehr freigegeben ist. Aber er hat sich auch nicht dafür eingesetzt, dass diese Radverkehrsfreigabe ersatzlos gestrichen wird. Und ich sehe es auch nicht als die Aufgabe eines Fahrradfahrerverbandes an, der meine Interessen als Fahrradfahrer*in vertreten soll, dass er als Verband fordert immer und überall wo die Kombination Fußweg mit Radverkehrsfreigabe angeordnet ist, das Radfahrer frei abzuschrauben.

    Dagegen ist die jetzt getroffene Lösung ein echter Fortschritt:

    Allerdings hängt auf diesem Bild vom Sommer 21 noch das "Radfahrer frei".

    Das "Radfahrer frei" [Zusatzzeichen 1022-10] kann jetzt weg. Ich hab es hier mal wegretuschiert:

    Muss beim nächsten Mal, wenn ich dort vorbeifahre doch mal darauf achten, ob das "Radfahrer frei" abgehängt wurde. Spätestens wenn der Radfahrstreifen noch durch zusätzliche Maßnahmen geschützt ist, sollte jeder erkennen, dass das Zusatz-Schild "Radfahrer frei" unter dem Gehweg-Schild hier obsolet ist.

  • Spätestens wenn der Radfahrstreifen noch durch zusätzliche Maßnahmen geschützt ist, sollte jeder erkennen, dass das Zusatz-Schild "Radfahrer frei" unter dem Gehweg-Schild hier obsolet ist.

    Wenn es einen Radfahrstreifen gibt, dann ist die Gehweg-Freigabe rechtswidrig. Egal, ob man den Radfahrstreifen durch zusätzliche Maßnahmen "schützt" oder nicht. Man kann nämlich nicht erlauben, auf dem Gehweg zu fahren und gleichzeitig vorschreiben, auf einem Radfahrstreifen zu fahren.

  • Wenn es einen Radfahrstreifen gibt, dann ist die Gehweg-Freigabe rechtswidrig. Egal, ob man den Radfahrstreifen durch zusätzliche Maßnahmen "schützt" oder nicht. Man kann nämlich nicht erlauben, auf dem Gehweg zu fahren und gleichzeitig vorschreiben, auf einem Radfahrstreifen zu fahren.

    Es gibt hinsichtlich der Akzeptanz einen Unterschied, zwischen dem, was auf dem Papier steht und dem praktischen Umgang damit. Deshalb ist eine Beobachtungs-Phase wichtig, um dann zu entscheiden, wo ggf. nachkorrigiert werden muss. Ob das Schild Radfahrer frei nun da hängt oder nicht, wenn der Radfahrstreifen als sichere Alternative erkannt wird, dann wird er benutzt. Wenn weiter auf dem Gehweg gefahren wird, dann kann man den Radfahrstreifen nachbessern. Halte ich jedenfalls für besser, als sich alleine auf Kontrollen zu verlassen.

  • Es gibt hinsichtlich der Akzeptanz einen Unterschied, zwischen dem, was auf dem Papier steht und dem praktischen Umgang damit.

    Ja klar: Man wird beobachten, dass einige Radfahrer nach Anlage des Radfahrstreifens weiterhin auf dem Gehweg fahren, na und? Muss man es deswegen erlauben, weil es einige Leute nicht kapieren, dass man mit dem Fahrrad nichts auf Gehwegen zu suchen hat?

    Ich beobachte vor meiner Tür auch oft, dass Autos im Parkverbot parken. Sollte man deswegen das Parkverbot aufheben? Oder den verkehrsberuhigten Bereich, weil sowieso niemand mit Schrittempo fährt?

    Die StVO ist kein Wunschkonzert.

  • Ja klar: Man wird beobachten, dass einige Radfahrer nach Anlage des Radfahrstreifens weiterhin auf dem Gehweg fahren, na und? Muss man es deswegen erlauben, weil es einige Leute nicht kapieren, dass man mit dem Fahrrad nichts auf Gehwegen zu suchen hat?

    Ich beobachte vor meiner Tür auch oft, dass Autos im Parkverbot parken. Sollte man deswegen das Parkverbot aufheben? Oder den verkehrsberuhigten Bereich, weil sowieso niemand mit Schrittempo fährt?

    Die StVO ist kein Wunschkonzert.

    "Parken auf Gehwegen" ist jetzt vielleicht ein bisschen ein ungeeignetes Beispiel. Schließlich verhält es sich so, dass dieses Parken auf Gehwegen, trotzdem es verbotenerweise stattfindet, in einem hohen Maße von den Verkehrsbehörden geduldet wird. Ebenso wenig scheren sich in vielen Kommunen die Verkehrsbehörden darum, ob in verkehrsberuhigten Bereichen tatsächlich mit Schritttempo gefahren wird.

    Ein weiteres Beispiel ist das sehr verbreitete gefährliche und ordnungswidrige Verhalten von Autofahrern im Bereich von Bushaltestellen.

    Das soll jetzt allerdings nicht heißen, weil man den Autofahrern das Gehwegparken durchgehen lässt, soll man doch bitteschön auch bei den Fahrradfahrer*innen nicht so genau hingucken.

    Im Gegenteil: Es ist sehr wichtig, sehr genau hinzugucken, wenn FahrradfahrerInnen zum Beispiel häufig die falsche Radwegseite benutzen, an einer Stelle, wo das nicht erlaubt ist. In Hannover wird sozusagen als "Erste Hilfe"-Maßnahme dann dieses Schild [Zeichen 254] aufgestellt, um Fahrradfahrer*innen davon abzuhalten, den Fahrradweg entgegengesetzt der Fahrtrichtung zu benutzen. Gehwege, bei denen Fahrradfahrer*innen auf die Idee kommen könnten, darauf zu radeln, werden oft mit diesem Schild gesichert: [Zeichen 239]

    Aber wie schon gesagt, das sind "Erste Hilfe"-Maßnahmen und leider wird ein wirklich nachhaltiger Umbau der Verkehrsinfrastruktur gerne auf die lange Bank geschoben oder es findet sogar das Gegenteil statt.

    Und in einem Fall wie am Schiffgraben, wo jahrzehntelang der Gehweg für den Radverkehr stadtauswärts freigegeben war und auf der gegenüberliegenden Seite ein Hochbordradweg angelegt ist, kann man nicht erwarten, dass über Nacht alle Fahrradfahrerinnen von der Erkenntnis erleuchtet werden, dass der Radfahrstreifen die einzig genehmigte "Fahrrinne" darstellt. Und genau deshalb ist es wichtig zu prüfen, ob zusätzlich zu dem gelben Streifen, der dort markiert ist, weitere Maßnahmen ergriffen werden, um den Radfahrstreifen von den Autofahrspuren abzutrennen.

  • Und in einem Fall wie am Schiffgraben, wo jahrzehntelang der Gehweg für den Radverkehr stadtauswärts freigegeben war und auf der gegenüberliegenden Seite ein Hochbordradweg angelegt ist, kann man nicht erwarten, dass über Nacht alle Fahrradfahrerinnen von der Erkenntnis erleuchtet werden, dass der Radfahrstreifen die einzig genehmigte "Fahrrinne" darstellt.

    Erst recht nicht, wenn man parallel dazu den Gehweg zum Radfahren freigibt.

  • Im Gegenteil: Es ist sehr wichtig, sehr genau hinzugucken, wenn FahrradfahrerInnen zum Beispiel häufig die falsche Radwegseite benutzen, an einer Stelle, wo das nicht erlaubt ist.

    Der gesamte LK Fürstenfeldbruck ist sozusagen eine einzige gigantische Fahrbahnverbots-Zone für Radfahrer. Auf Gehwegen radeln zu müssen ist 1000 mal normaler, als auf der der Fahrbahn fahren zu müssen. Obwohl das Fahrbahnverbot eigentlich die "Ausnahme" sein sollte. Dennoch wird hierzulande sukzessive jedes Dreckskaff zur "Fahrradfreundlichen Kommune" erklärt.

    Ich denke, ich habe erkannt, wo der Fehler liegt. Jeder falschfahrende Radfahrer auf einem Gehweg ist erwünschter als ein richtig fahrender Radfahrer auf der Fahrbahn.

    Was fehlt ist ein Interessensverband, der diesen Irrsinn publik macht und sich nicht davor scheut, die Verantwortlichen öffentlich bloßzustellen. Der ADFC ist das leider nicht.

  • Und weil ich grad so schön in Fahrt bin: :)

    Eine einfache "Metrik" wäre, die Anzahl der "Ausnahmen" ins Verhältnis zu setzen mit der Anzahl des "Normalen", lt. STVO. Wenn die Ausnahmen überwiegen, dann ist das wohl ein deutliches Anzeichen dafür, dass dieses Scheißkaff viel zu gefährlich ist, um darin auch nur einen Meter mit dem Fahrrad zu fahren? Schließlich hat die STVB ja genau geurteilt, an jeder einzelnen Stelle?

    Aber wie kann dieses Scheißkaff dann als "Fahrradfreundlich" tituliert werden?

    Sieben Fragen und ein Regenschirm :)

  • Und weil ich grad so schön in Fahrt bin: :)

    Eine einfache "Metrik" wäre, die Anzahl der "Ausnahmen" ins Verhältnis zu setzen mit der Anzahl des "Normalen", lt. STVO. Wenn die Ausnahmen überwiegen, dann ist das wohl ein deutliches Anzeichen dafür, dass dieses Scheißkaff viel zu gefährlich ist, um darin auch nur einen Meter mit dem Fahrrad zu fahren? Schließlich hat die STVB ja genau geurteilt, an jeder einzelnen Stelle?

    Aber wie kann dieses Scheißkaff dann als "Fahrradfreundlich" tituliert werden?

    Sieben Fragen und ein Regenschirm :)

    Nach meiner Beobachtung ist es im Bereich der Landstraßen so, dass möglichst überall Tempo 100 angestrebt wird, weil das die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen ist.

    Und in der Regel wird bei Tempo 100 von den Verkehrsbehörden ein separater Fahrradweg für notwendig erachtet.

    Und wenn der hinreichend breit gebaut wird, (mind. 2,50 m) dann wird der auch als benutzungspflichtiger Radweg bzw. gemeinsamer Fuß und Radweg ausgewiesen. Perspektivisch muss man das wohl als "normal" ansehen.

    Ich finde das nicht gut. Der Fahrradweg (oder gemeinsame Fuß- und Radweg) müsste meines Erachtens nicht als benutzungspflichtiger Radweg ausgewiesen werden.

    Vor allem aber sehe ich keinen Grund dafür, auf Landstraßen Tempo 100 anzustreben. Tempo 60 wäre genug. Das würde dann auch dazu führen, die Notwendigkeit von separaten Fahrradwegen an Landstraßen neu zu beurteilen.

  • "Ein bestehender Weg muss innerorts eine Mindestbreite von 2,50 m – außerorts 2,00 m – zur Einrichtung eines gemeinsamen Fuß- und Radweges vorweisen. Neue gemeinsame Fuß- und Radweges werden innerorts mit einer Mindestbreite zwischen 2,70 m und 5,85 m; außerorts zwischen 4,25 m und 6,25 m gebaut."

    Diese Angaben habe ich hier gefunden:

    Mindestbreite gemeinsamer Fuß- und Radwege
    Dieser Artikel befasst sich mit der Mindestbreite gemeinsamer Fuß- und Radwege anhand verschiedener Beispiele.
    www.stvo2go.de

    Für einen gemeinsamen Zweirichtungsrad/-fußweg außerorts habe ich diese Maße in der angegebenen Quelle gefunden: Sicherheitstrennstreifen 1,75 m, Gemeinsamer Zweirichtungsrad/-fußweg: 3,00 m.

    https://www.stvo2go.de/wp-content/uploads/zeichen-240-beide-fahrtrichtungen-neubau-ausserorts.png

  • Ich bin geistig inzwischen schon so weit abgedriftet: Nicht irgendwelche Mindestbreiten oder sonstigen "Ausstattungen" sind das Problem. Nein, das eigentliche Problem ist allein, überhaupt auf die Idee zu kommen, Fahrradfahrer und Fußgänger auf einen gemeinsamen Weg zu zwingen. Fahrräder gehören auf eine Fahrbahn, und diese Fahrbahn ist entweder die Fahrbahn oder eben eine eigene Fahrbahn.

    Wenn es keine eigene, ausgewiesene Fahrbahn für Fahrradfahrer gibt, muss zwingend jede Benutzung gemeinsamer Wege der Freiwilligkeit und entsprechender Rücksichtnahme unterliegen.

  • (...) Nein, das eigentliche Problem ist allein, überhaupt auf die Idee zu kommen, Fahrradfahrer und Fußgänger auf einen gemeinsamen Weg zu zwingen. Fahrräder gehören auf eine Fahrbahn, und diese Fahrbahn ist entweder die Fahrbahn oder eben eine eigene Fahrbahn.

    Wenn es keine eigene, ausgewiesene Fahrbahn für Fahrradfahrer gibt, muss zwingend jede Benutzung gemeinsamer Wege der Freiwilligkeit und entsprechender Rücksichtnahme unterliegen.

    Besonders außerhalb geschlossener Ortschaften werden gemeinsame Fuß- und Radwege deshalb angelegt, damit diese Verkehrsteilnehmer*innen den "Verkehrsfluss" der Autos mit Tempo 100 (generelle Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen) nicht stören.

    Im Prinzip ist die Forderung richtig, die Fahrradwege-Benutzungspflicht komplett aufzuheben. Es würde aber vermutlich dazu führen, dass zunehmend noch mehr Straßen zu Kraftfahrtstraßen ausgebaut oder umgewidmet werden, wo Fahrradfahrer*innen (und Fußgänger*innen) keinen Zutritt haben.

    Oder es würden andere Maßnahmen erfolgen, die sicherstellen, dass der Radverkehr (und Fußverkehr) nicht den "Verkehrsfluss der schnell dahinfahrenden Autos" bremsen. Das steht in Anführungsstrichen, weil der "imaginäre Verkehrsfluss" ja tatsächlich am stärksten dadurch gestört wird, dass immer mehr Menschen mit immer größeren Autos mit immer höherer Geschwindigkeit den Verkehrsraum dominieren. Und der Ausbau des Verkehrsraums für Autos führt dann zu noch mehr Autoverkehr, ohne dass ein Ende dieser Aufwärts-Spirale in Sicht ist.

    Deshalb ist es richtig, die Geschwindigkeiten deutlich zu reduzieren und den Autoverkehr durch ÖPNV zu ersetzen, der nur dann eine Chance hat, wenn er nicht systematisch ausgebremst wird gegenüber dem Autoverkehr.

  • Nein, das eigentliche Problem ist allein, überhaupt auf die Idee zu kommen, Fahrradfahrer und Fußgänger auf einen gemeinsamen Weg zu zwingen. Fahrräder gehören auf eine Fahrbahn, und diese Fahrbahn ist entweder die Fahrbahn oder eben eine eigene Fahrbahn.

    Und dann muss ich in der heutigen Ausgabe des Fürstenfeldbrucker Tagblatts bezüglich der Gemeinde Grafrath folgendes lesen:

    Man will Radfahrer entweder in "Schutz"streifen zwingen oder am besten gleich ganz von der Fahrbahn verbannen. Aber §2 StVO ist schon bekannt, ja? Warum sorgt man sich um Radfahrer, wenn man nicht gegen diejenigen vorgeht, von denen diese angeblich riesige Gefahr ausgeht?

  • Man will Radfahrer entweder in "Schutz"streifen zwingen oder am besten gleich ganz von der Fahrbahn verbannen

    Der "kombinierte Rad-Fußweg" als Allheilmittel zur Verbesserung der Sicherheit für Schulkinder, Fußgänger und Radfahrer. Bewährt seit 25 Jahren.

    Um auf den Trichter zu kommen, dass diese Vorstellung ein Irrweg ist, muss man eigentlich m.E. nicht sonderlich intelligent sein. Im Gegenzug muss man für diese Einstellung komplett ignorant gegenüber den Bedürfnissen des Radverkehrs sein. So wie offensichtlich diese Prieto Peral.

    Hochschule München - Frau Dr. Prieto Peral - Studium Generale und Interdisziplinäre Studien - Hochschule München