Das sieht auf dem Foto aber anders aus
Es sieht in der Realität oft anders aus als es aussehen dürfte.
Wie kommt es dann aber zustande, dass der Gehweg für den Radverkehr freigegeben wurde? Das spricht doch eigentlich dafür, dass da doch eine gewisse Gefahr für das Fahrradfahren auf der Fahrbahn besteht. Oder vielmehr bestand, bevor der Radfahrstreifen dort eingerichtet wurde. Oder zumindest, dass da früher einmal die Gehwegfreigabe von Leuten angeordnet wurde, die eine Alternative zum Fahrradfahren auf der Fahrbahn als wichtig ansahen.
Vermutlich war da früher ein und man hat festgestellt, dass das nicht zulässig ist, wollte aber eigentlich, dass alles bleibt wie es ist. Für sind leider in der VwV-StVO keine Kriterien definiert, sondern die sogenannte "Servicelösung" soll weiterhin möglichst freie Autofahrt sicherstellen. In den allermeisten Fällen dürfte so eine Anordnung nicht mit der Sicherheit des Fußgängerverkehrs vereinbar und damit rechtswidrig sein. Klagebefugt ist man allerdings nur, wenn man durch die Anordnung in seinen Rechten beschränkt wird. Die Freigabe, auf dem Gehweg zu fahren, stellt jedoch für Radfahrer keine Beschränkung dar.