Fährt denn niemand mehr über Rot?

  • Dort gilt rechst vor links, was die meisten Radler allerdings nicht wissen, vor allem die, die die Fahrbahn gequert hatten und dann Vorrang geben müssten. Genauso wenig wissen Fußgänger an der Stelle, dass Radler Vorrang haben.


    Warum? Weil die Ampel links vom Radweg steht? IMO ist das völlig unerheblich, wo der Pfahl den Boden trifft. Oder beziehst du dich darauf, dass -- da keine Dreistrichfuhrt -- für Radler gar keine Ampel gelte?

    Die Ampel gilt nicht für den Geradeausradverkehr, weil keine Dreistrichfurt. Bei der Radverkehrsführung hat es keine Fahrradampel, und keine Dreistrichfurt. Nur bei Dreistrichfurt müssten ggf. Fußgängersignale beachten. Müssen Fußgänger im Geradeausverkehr an der Ampel irgendein Fußgängersignal beachten?

  • @all

    Es freut mich, daß hier nochmal eine angeregte Debatte beginnt. Denn das war das Ziel. Meiner Meinung nach liegt die "Ampel-ignorieren-Fraktion" fast immer daneben. Ich melde mich in der Nacht ausführlicher.

    PS: Wenn ich mich richtig erinnere, gab es hier mal einen (Fach-) Juristen. Dessen Meinung und vor allem deren Herleitung mit Quellen dazu würde mich sehr interessieren.

    Allen einen schönen Karfreitag!

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Wenn man bei diesem Link rechts oben: "zu Top 1 Radverkehrssignalisierung_AfV-2014-02-05 1 MB" das PDF Zeichen anklickt, hat man ein Super Dokument über Radverkehr an signalisierten Knotenpunkten.
    Dreistrich-Furt, Vierstrich-Furt, Ampel links oder rechts von der Radverkehrsführung, Übergangsfristen, etc pp.

    In velo veritas.

  • danke euch beiden.
    Verstehe ich es richtig, dass die Position des Ampelmastes entscheidend ist, ob ich fahren darf oder nicht? Oder gilt nur die eventuell vorhandene Haltelinie? Oder darf ich raten, wie sich die Planer das vorgestellt haben?

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Verstehe ich es richtig, dass die Position des Ampelmastes entscheidend ist, ob ich fahren darf oder nicht?

    Vorbehaltlich, dass ich dir ein mögliches Ticket nicht bezahle:

    Ja, bei der gemeinsamen Signalisierung mit dem Fußverkehr dürfen Radfahrende bei einer durchgängigen Radverkehrsführung im Seitenraum außerhalb der Signalisierung abbiegen (bzw geradeaus fahren), weil der signaltechnisch geschützte Bereich sich erst auf die Fahrbahn bezieht .
    Klammer von mir, S.22 Münster

    In velo veritas.

  • Das ist pervers! Demnach darf man hier (Knoten Breitenfelder Straße/Hoheluftchaussee in Hamburg) als Radfahrer nach rechts abbiegen, obwohl man den von links kommenden Radlern vor's Rad fährt! Die Haltelinie ist übrigens nach einer Klage inzwischen Geschichte... ;)

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Zitat

    danke euch beiden.Verstehe ich es richtig, dass die Position des Ampelmastes entscheidend ist, ob ich fahren darf oder nicht? Oder gilt nur die eventuell vorhandene Haltelinie? Oder darf ich raten, wie sich die Planer das vorgestellt haben?

    Das halte ich für falsch. Auch Haltelinien mögen zwar die Intention der Planer verdeutlichen, klären aber nur wo man halten muss, nicht ob. Zu Bild 21. steht in der Broschüre aus Münster, dass die Radfahrer dort frei weiterfahren können und sich mit den Fußgängern "arrangieren" müssen. Spätestens wenn man einen Fußgänger an so einer Stelle umkachelt, wird der vor Gericht erklären, dass der Schutzraum der Ampel den Fußgängern die sichere Querung ermöglichen soll, und sich damit natürlich auch auf den Radweg erstreckt. Dann ist man als Radfahrer vor Gericht auf hoher See.

  • Demnach darf man hier (Knoten Breitenfelder Straße/Hoheluftchaussee in Hamburg) als Radfahrer nach rechts abbiegen, obwohl man den von links kommenden Radlern vor's Rad fährt!


    Das finde ich eindeutig: Man darf abbiegen. Genau der auf S.22 Münster beschriebene Sachverhalt.
    Man darf nicht:
    Anderen vor's Rad fahren, bzw die Fußgänger missachten.
    Ist doch hinzukriegen.

    In velo veritas.

  • Das ist pervers! Demnach darf man hier (Knoten Breitenfelder Straße/Hoheluftchaussee in Hamburg) als Radfahrer nach rechts abbiegen, obwohl man den von links kommenden Radlern vor's Rad fährt! Die Haltelinie ist übrigens nach einer Klage inzwischen Geschichte... ;)

    Ich würde mir hier eher Sorgen um die von Rechts kommenden Geisterradler machen.
    An solchen Stellen muss man natürlich sehr vorsichtig fahren. Oder gleich die Fahrbahn nutzen.

    Spätestens wenn man einen Fußgänger an so einer Stelle umkachelt, wird der vor Gericht erklären, dass der Schutzraum der Ampel den Fußgängern die sichere Querung ermöglichen soll, und sich damit natürlich auch auf den Radweg erstreckt.

    Fußgänger sind die schwächeren Verkehrsteilnehmer, auf die muss man eh Rücksicht nehmen. Und an so einer Querung muss man damit rechnen, dass der Fußgänger auch über den Radweg läuft ohne zu gucken. Das ist sogar der Regelfall.
    Ergo hat der Radfahrer imho beim Unfall zumindest eine Teil-Schuld. Interessant ist nur die Höhe des Bußgeldes.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Die Haltelinie ist übrigens nach einer Klage inzwischen Geschichte...

    Dass die weißen Haltelinien an der Hoheluftchaussee / Ring 2 weg sind ist kein Erfolg für die Radfahrer. Ob die nun vorhanden sind oder nicht, ist als ob in China ein Sack Reis umkippt.

    Wieso klagte jemand gegen die Linien und nicht gegen die VZ237?? Halten muss ich an der Ampel auch ohne Haltelinie, und egal wo ich vor der kreuzenden Straße warte, ich blockiere entweder den kreuzunden Radverkehr oder den kreuzenden Fußgängerverkehr oder kann das Radlersignal nicht erkennen, wenn ich so stehe, dass ich nicht blockiere beim Warten.

  • Man darf nicht: Anderen vor's Rad fahren, bzw die Fußgänger missachten. Ist doch hinzukriegen.

    Na klar ist das hinzukriegen. ABER: Dieselbe Anforderung könnten die Behörden an Radler stellen und ihnen dann z.B. das Überqueren einer Fahrbahn/Kreuzung erlauben. Im einen Fall verweist man auf § 1 StVO, was ja völlig in Ordnung geht, im anderen Fall verlieren sich Vorschriften im kleinsten Detail. Nach Gutsherren-Art eben...

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Hier ein Bsp. aus HH zur Lage der Ampel, der sich daraus ergebenden Haltepflicht und dem Vorrang gegenüber dem Fußgänger oder kreuzendem Radverkehr (rechts vor links). Ich gehe dort nicht davon aus, dass ich bei ROT als Radler halten muss. Außerdem hat der Radler Vorrang gegenüber Fußgängern, weil der Radweg weit abgesetzt, der Fußgänger eine extra aufgeweitete Wartefläche zwischen Radweg und Fahrbahn hat, wo ja auch die Ampel steht.

  • Breitenfelder Straße..., fahre ich häufiger lang... An solchen Stellen habe ich mich schon oft gefragt, wie eigentlich die genaue Rechtslage ist. Als Radfahrer würde ich allerdings nicht ungebremst weiter fahren, wenn Fußgänger bei "Grün" den radweg queren.

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    Peter Ustinov

  • Zitat

    Fußgänger sind die schwächeren Verkehrsteilnehmer, auf die muss man eh Rücksicht nehmen. Und an so einer Querung muss man damit rechnen, dass der Fußgänger auch über den Radweg läuft ohne zu gucken. Das ist sogar der Regelfall.Ergo hat der Radfahrer imho beim Unfall zumindest eine Teil-Schuld. Interessant ist nur die Höhe des Bußgeldes.

    Natürlich, Ampeln entbinden ja explizit nicht von der Sorgfaltspflicht. Mich würde eine Alleinschuld + Rotlichtverstoß aber auch nicht wundern. Einerseits weil der Gesetzestext das IMO hergibt, andererseits weil Richter rel. viel Spielraum haben. Dass Ampel umfahren über eine Tankstelle als Rotlichtverstoß gewertet werden kann, halte ich z.B. für Rechtsbeugung.

    Zitat

    Hier ein Bsp. aus HH zur Lage der Ampel, der sich daraus ergebenden Haltepflicht und dem Vorrang gegenüber dem Fußgänger oder kreuzendem Radverkehr (rechts vor links). Ich gehe dort nicht davon aus, dass ich bei ROT als Radler halten muss. Außerdem hat der Radler Vorrang gegenüber Fußgängern, weil der Radweg weit abgesetzt, der Fußgänger eine extra aufgeweitete Wartefläche zwischen Radweg und Fahrbahn hat, wo ja auch die Ampel steht.

    Hier würde ich dir vorbehaltlos zustimmen, weil der Radweg nicht fahrbahnbegleitend ist. Dann kann die Ampel natürlich nicht gelten. Auf der anderen Seite der Straße bei der Dreistrichfuhrt gilt die Fahrbahnampel (falls da keine Fußgängerampel/Radlerampel steht). Und die würde IMO auch ohne kreuzende Straße gelten (reine Fußgängerampel z.B.).

  • Zitat

    Dann dürfte aber auch keine RWBP angeordnet werden...

    Ich habe im Hinterkopf, dass [Zeichen 237] in erster Linie einen Radweg kennzeichnet und in zweiter Linie ein Verbot für eine begleitende Fahrbahn ausspricht. Wo keine begleitende Fahrbahn ist, dort auch kein Verbot. Man könnte also ruhig den Radweg durch Oben Borgfelde mit [Zeichen 237] beschildern und trotzdem darf man unten auf der Straße radeln.

  • Gibt es eigentlich eine analoge Vorschrift zur Aufstellung von Verkehrszeichen in bezug auf Radwege?

    "Verkehrszeichen sind gut sichtbar in etwa rechtem Winkel zur Fahrbahn rechts daneben anzubringen, soweit nicht in dieser Verwaltungsvorschrift anderes gesagt ist."

    Ein Radweg ist zwar nicht die Fahrbahn, aber irgendwie erwarte ich, dass auch dort Verkehrszeichen (und Lichtsignalanlagen) rechts davon angebracht werden. So sind z.B. in dem Beispiel aus Berlin auf der letzten Seite, bei dem der Radweg rechts an der Ampel vorbeiführt, die Blenden und auch die Ausrichtung der Ampel auf die Fahrbahn ausgelegt, u.U. kann ich also die Ampel gar nicht richtig erkennen.
    Zumindest wäre eine solche rechtsseitige Anbringung zu befürworten, es ist schließlich schon nervig genug, die richtige Ampel zu finden, die Anbringung wechselt ja zumeist von Kreuzung zu Kreuzung (Babyampel VOR der Kreuzung, gemeinsame Fußgänger/Radlerampel HINTER der Kreuzung; so einen Unfug würde man sich beim Kraftverkehr nicht erlauben, aber das nur am Rande).

  • *themaabstaub*

    Schöner Kommentar von Michael Herl in der Frankfurter Rundschau:
    Regeln für Großstädter

    Wie recht er doch hat! Und in der Kommentarspalte geifert wieder die Law-and-Order-Fraktion. Da hält man brav an jeder Ampel an und bringt seiner Tochter mühsam bei, eine lustige Salatschüssel aufzusetzen und dann sagt der pöhse Rundschaukommentator einfach, man könne bei Rot fahren :evil: