Wenn sich Fußgänger bereits auf der Fahrbahn befinden oder eben andere Hindernisse, dann greift das Sichtfahrgebot. Wer die übersieht, egal, wie sie gekleidet sind, ist schuld.
Wenn aber Fußgänger aus dem Seitenraum kommend überraschend die Fahrbahn betreten, ohne auf den Fahrverkehr zu achten, greift das Sichtfahrgebot nicht mehr so eindeutig. Da kommt es dann drauf an, wie weit vor dem Fahrzeug sie die Fahrbahn betreten und ob der Fahrzeugführer noch Zeit hatte, zu reagieren. Und je besser der Fußgänger vorher im Seitenraum wahrnehmbar war, um so geringer ist die Überraschung für den Fahrzeugführer, wenn er die Fahrbahn betritt.
Wer sich als Fußgänger an die StVO hält, kommt eher nicht in Konflikt mit Fahrzeugführern, die sich auch daran halten. Dann können sie sich auch kleiden, wie sie wollen, es wird eher nicht zu Unfällen kommen. Laufen sie aber rum wie die Lemminge, ohne auf ihre eigene Sicherheit zu achten, ist das Unfallrisiko um so höher, je schlechter sie von weitem erkennbar sind.
Und von weitem Erkennbar bedeutet eben nicht, dass die Autofahrer im Blindflug fahren könnten. Es bedeutet, dass der aufmerksame Autofahrer ne Chance hat, auch dort was wahrzunehmen, wo sein Scheinwerfer nicht direkt hinleuchtet und die Fremdbeleuchtung nur schwach ist oder ganz fehlt.