Woche 6 vom 4. bis zum 10. Februar 2019

  • Wenn sich Fußgänger bereits auf der Fahrbahn befinden oder eben andere Hindernisse, dann greift das Sichtfahrgebot. Wer die übersieht, egal, wie sie gekleidet sind, ist schuld.

    Wenn aber Fußgänger aus dem Seitenraum kommend überraschend die Fahrbahn betreten, ohne auf den Fahrverkehr zu achten, greift das Sichtfahrgebot nicht mehr so eindeutig. Da kommt es dann drauf an, wie weit vor dem Fahrzeug sie die Fahrbahn betreten und ob der Fahrzeugführer noch Zeit hatte, zu reagieren. Und je besser der Fußgänger vorher im Seitenraum wahrnehmbar war, um so geringer ist die Überraschung für den Fahrzeugführer, wenn er die Fahrbahn betritt.

    Wer sich als Fußgänger an die StVO hält, kommt eher nicht in Konflikt mit Fahrzeugführern, die sich auch daran halten. Dann können sie sich auch kleiden, wie sie wollen, es wird eher nicht zu Unfällen kommen. Laufen sie aber rum wie die Lemminge, ohne auf ihre eigene Sicherheit zu achten, ist das Unfallrisiko um so höher, je schlechter sie von weitem erkennbar sind.

    Und von weitem Erkennbar bedeutet eben nicht, dass die Autofahrer im Blindflug fahren könnten. Es bedeutet, dass der aufmerksame Autofahrer ne Chance hat, auch dort was wahrzunehmen, wo sein Scheinwerfer nicht direkt hinleuchtet und die Fremdbeleuchtung nur schwach ist oder ganz fehlt.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Tja ... und dann kann man sich fragen, warum der Oberpolizist nicht das Thema »angepasste Geschwindigkeit« zum Schwerpunkt seiner Ausführungen gemacht hat: »Sie müssen als Autofahrer immer damit rechnen, dass jemand die Fahrbahn betritt. Halten Sie unbedingt die Geschwindigkeitsbegrenzungen ein und denken Sie daran, dass bei unübersichtlicher Lage die zugelassene Höchstgeschwindigkeit zu schnell sein kann. Sie müssen Ihre Geschwindigkeit den Verkehrsverhältnissen anpassen! Ach - und haben Sie Ihre Scheinwerfer überprüft?«

  • wenn ein Fußgänger vors fahrende Auto tritt, ist es herzlich egal, ob der Fußgänger nun schwarz trug oder in warnweste rumlief. In diesem Fall hat

    a) der Fußgänger einen Fehler gemacht, gegen die StVO verstoßen

    b) man im Nachgang die Möglichkeit, über Gutachten herauszufinden, ob der Unfall hätte vermieden werden können / nicht tödlich verlaufen wäre, wenn der Autofahrer hier x/10-sekündchen früher gebremst hätte.


    und jetzt die einfache frage: wie viele der tödlichen / fatalen / schlimmen Unfälle sind durch "plötzlich vors fahrende Auto gerannt" passiert und "hätte durch grelle Kleidung vermieden werden können?

    Anders wird ein Schuh draus: permanente Konzentration ist im Straßenverkehr gefragt. Auch und gerade für Leute hinterm Lenkrad/Lenker. Ich bezeichne mich als "sicheren" und "geübten" Radfahrer, bin mit 25-30km/h unterwegs. Und ja, es passiert mir viel zu oft, dass ich mit dem Blick "woanders" kleben bleibe, als auf die Fahrbahn vor mir und den Fahrbahnrand zu sehen. Aber genau DAS ist es, was gefordert sein muss. Nix Ablenkung, nix rumgespiele im Auto, kein Gelaber mit dem Beifahrer / den Kindern auf der Rückbank.

    Aber DAS zu fordern ist "gegen den gesunden Menschenverstand" und würde auch klarmachen, mit welcher Verantwortung das Führen eines Fahrzeugs einhergeht.

    Dann doch lieber "liebe Fußgänger, bitte nur an Stellen queren, an denen das 'vorgesehen' ist ud dann auch keine dunkle Kleidung tragen!"