Kann man beim zweiten Mal dann gegen das Parken eines unverschlossenen Fahrzeugs aufrechnen.
Woche 3 vom 14. bis zum 20. Januar 2019
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Man beachte bitte auch: Zukünftig weiß der Beklagte, daß dies Schäden bei einem Automatikgetriebe verursacht. Dann haftet er. Das Urteil ist also nur ein "Einmal-Freifahrtschein".
Naja - in dem Artikel steht, dass es ein VW Sharan war, also vermutlich DSG. Der Grund, warum hier nicht abgeschleppt werden soll ist, dass das Getriebe dabei nicht geschmiert wird. Die Regel lautet wohl maximal 50km weit mit max. 50km/h. Von daher würde mich sehr interessieren, wie die "Beweisführung" des Geschädigten hier ausgesehen hat. Es ist wohl eher davon auszugehen, dass sein DSG eh schon einen Schaden hatte, den er dann dem Garagenbesitzer anlasten wollte. Ist halt wackeliger Kram so ein DSG und keine Rohloff
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Für mich klang das so, als hätte er die Parksperre mit Gewalt überwunden. Aber ich weiß nicht, wie das bei VW geregelt ist, manche haben ja den Sperrknopf am Hebel, bei anderen muss man das Bremspedal treten.
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Für mich klang das so, als hätte er die Parksperre mit Gewalt überwunden. Aber ich weiß nicht, wie das bei VW geregelt ist, manche haben ja den Sperrknopf am Hebel, bei anderen muss man das Bremspedal treten.
Es ist beides nötig, sperrknopf und Bremspedal um von P (über R) aud N zu schalten. Das System arbeitet elektronisch, die Sperre entriegelt nur wenn es Strom hat, also auch die Zündung an ist. Ich finde es interessant, dass hier noch ein Versehen angenommen wird. Da muss man schon mit Gewalt ran um diese Sperre kaputt zu reißen.
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Naja, wobei der Herr ja auch einen Sharan alleine weg geschoben hat. Möglicherweise noch in Parkstellung der Automatik. Der hatte vermutlich etwas mehr Kraft als ich ..
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Da muss man schon mit Gewalt ran um diese Sperre kaputt zu reißen.
Nunja:
(1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.
Man sollte halt aufpassen, wo man seinen Schrott abstellt.
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Kauf dir den und gibt ihn ab: https://suchen.mobile.de/fahrzeuge/deta…75-bdc429d3d67b
Mist, zu spät!
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Mieter einer Garage verursacht knapp 1400 Euro Schaden an einem davor falsch geparktem Pkw, in dem er dieses bei Seite schiebt.
Das Amtsgericht München findet es voll in Ordnung.Geil!
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Mist, zu spät!
Das war ein Ford Ka für 98,- EUR
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Malte
18. Januar 2020 um 09:44 Hat das Thema aus dem Forum Medienhinweise nach 2019 verschoben. -