Hallo,
Zitatheute wollte ich auf dem Rad aus der Angerstraße kommend links auf den Steinhauerdamm abbiegen. Der Pfeil auf dem Radweg zeigt auch, dass ich hier nur nach links abbiegen darf. Dort findet sich jetzt aber ein VZ254. Gilt das Zeichen nur für den Radweg oder für den gesamten Steinhauerdamm? Aus meiner Sicht müsste hier der Linksabbieger-Pfeil vorgezogen werden und der Radverkehr auf die Fahrbahn geleitet werden. Die Radverkehrsführung aus Mühlendamm und der Lübecker Straße wäre hier ebenfalls zu prüfen. Sofern das VZ254 auch für die Fahrbahn gelten soll, muss dies rechtzeitig angekündigt werden.
Unabhängig davon sehe ich hier viele Radfahrer verbotener weise geradeaus weiter fahren, durch die Sperrung wird man nun noch mehr dazu verleitet. Der Fußgängerüberweg über die Lübecker Straße sollte hier zusätzlich auch für Radfahrer freigegeben werden.
In der Anlage ein Bild aus Google Maps.