Sperrung Radweg Steinhauerdamm

  • Hallo,

    Zitat

    heute wollte ich auf dem Rad aus der Angerstraße kommend links auf den Steinhauerdamm abbiegen. Der Pfeil auf dem Radweg zeigt auch, dass ich hier nur nach links abbiegen darf. Dort findet sich jetzt aber ein VZ254. Gilt das Zeichen nur für den Radweg oder für den gesamten Steinhauerdamm? Aus meiner Sicht müsste hier der Linksabbieger-Pfeil vorgezogen werden und der Radverkehr auf die Fahrbahn geleitet werden. Die Radverkehrsführung aus Mühlendamm und der Lübecker Straße wäre hier ebenfalls zu prüfen. Sofern das VZ254 auch für die Fahrbahn gelten soll, muss dies rechtzeitig angekündigt werden.

    Unabhängig davon sehe ich hier viele Radfahrer verbotener weise geradeaus weiter fahren, durch die Sperrung wird man nun noch mehr dazu verleitet. Der Fußgängerüberweg über die Lübecker Straße sollte hier zusätzlich auch für Radfahrer freigegeben werden.

    In der Anlage ein Bild aus Google Maps.

    Stefan

  • So hält sich natürlich niemand an das [Zeichen 254].

    Die Kreuzung ist sowieso ein Krampf, in der Linksabbiegertasche auf dem Bild hat man keinen Blick auf eine gültige Ampel, neulich bin ich daraus zu früh gestartet weil ich den Eindruck hatte der Verkehr von hinten würde halten...

  • Moin,

    ja wenn frei ist darf man fahren, ist schon klar, aber wenn man denkt der Verkehr hält, dann aber doch mit gefühlt 70km/h auf der linken von 3 Spuren ein Auto kommt hat man die 3 Fahrspuren nicht unbedingt rechtzeitig gequert. Das nächstes Mal habe ich doch lieber auf die Fußgängerampel geschaut.

    Stefan

  • Hallo,

    Umleitungsschilder gibt es schon. Die hatte ich beim ersten Mal tatsächlich übersehen. Aber die sind doch eher Hinweise als verbindliche Verkehrsregelung, oder?

    Heute eine freundliche Antwort mit Verkehrszeichenplan.

    Auf dem Verkehrszeichenplan ist nicht alles so wie ich mir das vorstelle, aber zumindest der Pfeil auf meinem Foto gelb durchgekreuzt. Das muss er auch sein, denn man hat ja keine Mängel bzgl. der Beschilderung festgestellt. Das Foto täuscht wahrscheinlich...

    Stefan

  • naja, wenn die Straße durch VZ.254 gesperrt ist, muss schon eine Umleitung ausgeschildert sein. Muss man der folgen? Nee, man kann auch anders fahren, wenn mans besser weiß.

    Blöd ist eben an der Stelle nur, dass die Umleitung mit +5 Ampeln einhergeht. Das ist der Wahnwitz dabei.

    Polizei wird dann sagen, dass Verkehrsteilnehmer bei Arbeitsstellen nunmal Einschränkungen in kauf nehmen müssen.

    Oder um im Polizeisprech auf die Frage nach dem "aber warum so?!" zu antworten: "Weil wirs können!"

  • Hallo,

    also Aussage war jetzt dass die in meinem Foto gezeigte Geradeausspur so bleiben muss, da man ja auch theoretisch links abbiegen möchte und dazu muss man ja erstmal geradeaus fahren.

    Schon richtig, aber muss dann der Pfeil nicht nach links zeigen? Was mache ich eigentlich wenn der Richtungspfeil auf der Fahrbahn mich verpflichtet, geradeaus zu fahren, ein Schild das aber verbietet?

    Ähnlich: Heute in Ahrensburg autofahrend gesehen: VZ209-30 (nur geradeaus erlaubt) an einer Kreuzung wo es eine glasklare, vielgenutzte und mit Pfeilen markierte Linksabbiegerspur gibt. (Natürlich beginnt der Linksabbieger weit vor der Erkennbarkeit des Geradeauspfeils...).

    Stefan

  • Du lachst. Doch seitdem ich das Radfahren für mich wieder entdeckt habe hat es kaum geregnet. Ich hab mich echt dazu durchringen müssen. Aber ich dachte mir "kann ja nicht sein dass ich mich fürs Radfahren einsetzen will und dann bei Regen selber nicht dazu stehe". Außerdem wollte ich für Euch ja noch ein Foto dort machen.

    Ergebnis: Hat zwar durchgehend geregnet, war aber nicht schlimm. War halt nur etwas nass hinterher. Merkzettel: Heute Abend Rainlegs bestellen...

  • Update: der Radweg ist in neuer (aber altbekannter) roter Pflasterung wieder geöffnet. Abgrenzung zum Gehweg mit Blindenleitstreifen. Bleibt dann spannend zu sehen wann es zu den ersten Konflikte zwischen Radfahrern und motorisierten Besuchern des Porsche Zentrums kommt.