ZitatAlles anzeigenSehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 1. Januar 2017 gelten laut § 37 Abs. 2 Nr. 6 StVO für Radfahrer an Lichtzeichenanlagen nicht mehr die Signale für den Fußverkehr. An der Kreuzung Stresemannstraße / Kieler Straße / Holstenstraße sind an den dortigen Querungsmöglichkeiten für den Radverkehr leider keine eigenen Signalgeber vorhanden, für Radfahrer gelten jeweils die Signalgeber für den Fahrverkehr.
Beim indirekten Linksabbiegen aus der Kieler Straße in die Stresemannstraße ist für Radfahrer allerdings gar kein gültiger Signalgeber zu erkennen. Radfahrer, die beim Umschalten des Signalgebers für Fußgänger losfahren, begehen einen Rotlichtverstoß, da der nicht einsehbare Signalgeber für den Fahrverkehr erst zwei Sekunden später auf grünes Licht umschaltet.
Kritischer ist die Situation beim Geradeausfahren von der Kieler Straße in die Holstenstraße, also beim Überqueren der Stresemannstraße. Hier wird der Radverkehr kraft Zeichen 240 auf einen gemeinsamen Fuß- und Radweg geleitet, wo wiederum kein eigener Signalgeber für den Radverkehr vorhanden ist. Im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung gilt hier ebenfalls der Signalgeber für den Fahrverkehr und nicht jener für den Fußverkehr auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Wer hier die großzügige Grünphase des Fahrverkehrs nutzt und mit dem Rad bei roter Fußgängerampel quert, gerät geradezu zwangsläufig in Schwierigkeiten mit abbiegenden Kraftfahrzeugen.
Ende 2014 wurde hier ein Radfahrer von einem abbiegenden Lastkraftwagen überrollt, seitdem wurden schwarz-gelbe Aufkleber installiert, die Radfahrer zum Verzicht auf ihre Vorfahrt und zur Rücksichtnahme aufrufen. In Hinblick darauf, dass Radfahrer hier grundsätzlich den für sie gar nicht gültigen Signalgeber für Fußgänger beachten sollen, wirkt das ein wenig komisch.
Sehen Sie eine Möglichkeit, an beiden Stellen einen Signalgeber für den Radverkehr zu installieren oder notfalls die Fußgänger-Streuscheiben gegen kombinierte Streuscheiben auszutauschen?
Mit freundlichen Grüßen
Malte Hübner
Ungültige Signalgeber für Radfahrer an der Kreuzung Stresemannstraße / Kieler Straße / Holstenstraße
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- VD 52
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Malte -
19. Mai 2018 um 15:39 -
Erledigt
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Bislang hat sich hier leider nichts getan, PK 21 konnte sich bislang auch nicht zu einer Antwort durchringen.
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Solche Situationen gibt es hier in München auch zuhauf. Auf meine Meldungen ebenfalls keinerlei Reaktion der zuständigen Straßenverkehrsbehörde bzw. wenigstens des zuständigen Radverkehrsbeauftragten.
Generell kann ich es nur als absolut traurig empfinden, wenn die Nutzer der Verkehrseinrichtungen auf solche Sachen selber aufmerksam machen müssen und die zuständigen Behörden nicht von selbst darauf kommen. Zumal es ja ausreichend lange vorher bekannt war, dass seit 1. Januar 2017 Fußgänger-Lichtzeichen für Radfahrer nicht mehr gelten. Aber dass sich die selben Behörden dann auch noch tot stellen, ist für mich absolut nicht mehr nachvollziehbar. Mittlerweile habe ich vor lauter Kopfschütteln massiven Drehschwindel bekommen.
Aber selbst vom ADFC bekam ich die offizielle Antwort, dass Radfahrer eh nichts von dieser Novelle wissen und sich weiterhin an den Fußgängerampeln richten werden. Daher bestehe kein Handlungsbedarf, da auch die Unfallgefahr daher nicht steige.
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Mittlerweile habe ich vor lauter Kopfschütteln massiven Drehschwindel bekommen.
Hast du die Einleitung von meinem Radverkehrspolitik-Artikel damals gelesen?
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Ja, hatte ich schon vor einiger Zeit mal gelesen...
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Beim indirekten Linksabbiegen aus der Kieler Straße in die Stresemannstraße ist für Radfahrer allerdings gar kein gültiger Signalgeber zu erkennen. Radfahrer, die beim Umschalten des Signalgebers für Fußgänger losfahren, begehen einen Rotlichtverstoß, da der nicht einsehbare Signalgeber für den Fahrverkehr erst zwei Sekunden später auf grünes Licht umschaltet.
Gerade bei vielen neugestalteten Kreuzungen mit den markierten Aufstellflächen für das indirekte Linksabbiegen hat man nur Sicht auf die Fußgängerampel. Ich frage mich, ob das beabsichtigt ist, da man wirklich davon ausgeht, dass sowieso alle Radfahrenden die Fußgängerampel beachten. Und wenn es doch mal zu Konflikten kommt, hat der Radfahrende trotzdem Schuld, da man laut StVO den querenden Verkehr beachten muss:
Zitat von StVO §9(2) Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten. Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen.
Eine Kombistreuscheibe in der Fußgängerampel zusätzlich zur Fahrbahn- oder Fahrradampel wäre auch nicht sinnvoll, da man dann für den Geradausverkehr zwei verschiedene zu beachtende Ampeln hätte.
Eine extra Ampel für indirekte Linksabbieger ist viellecht die einzige sichere am wenigsten verwirrende Lösung. Aber es gibt auch die Meinung, dass man eine extra aufgestellte Fahrradampel oder Kombistreuscheibe an der Fußgängerampel nicht beachten müsste, da rot anordnet vor der Kreuzung zu halten (§ 37 Abs. 2 Nr.1 StVO), man sich aber schon in der Kreuzung befindet...
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Bild 3: dort gab es einen Signalgeber. Der wurde abmontiert, weil ich mich beschwert habe, dass er immer verdreht wird.
Wurde gerne als Haltestange benutzt, entsprechend hat er munter die Richtungen gewechselt. -
Meine E-Mail an PK 21 hat offenbar eine lange Reise hinter sich und wurde offenbar über fünf verschiedene Behörden bis zu VD 52 weitergereicht. Ich habe dann gleich mal wieder geantwortet:
ZitatSehr geehrter Herr xyz,
vielen Dank für Ihre Antwort!
wenn Sie sich zum indirekten Abbiegen in die Linksabbiegetasche für Radfahrer eingeordnet haben, können Sie so abbiegen, wie es die StVO im § 9 (2) vorsieht:
„Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand
aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten.“
Ein linksabbiegender Radfahrer kann also aus der Linksabbiegertasche ohne Signal, unter Beachtung des Fahrverkehrs aus beiden Richtungen, die Fahrbahn überqueren.
Dieses macht er auf eigene Verantwortung und entscheidet selbst, wann die Lücke aus beiden Fahrtrichtungen groß genug ist dass er gefahrlos queren kann.
Der Absatz aus der Straßenverkehrs-Ordnung ist mir bekannt, allerdings haben Ihre Kollegen aus den anderen Polizeikommissariaten eine andere Interpretation von § 9 Abs. 2 StVO. An der Kreuzung zwischen Osterstraße und Schulweg wurde an der Aufstellfläche zum indirekten Linksabbiegen ein dreifeldiger Signalgeber für Radfahrer installiert, am Siemersplatz wird für indirekt in die Osterstraße linksabbiegende Radfahrer lediglich bei Bedarf ein Rotlicht gezeigt, am Glockengießerwall und an der Reeperbahn wurden zweifeldige Signalgeber am Rand oder in der Mittelinsel installiert. Es gibt da leider keine einheitliche Regelung, allerdings lässt mich die Größe der Kreuzung Holstenstraße / Stresemannstraße / Kieler Straße und die teilweise gesondert signalisierten Rechtsabbiegeströme vermuten, dass man bei der Planung der Kreuzung nicht im Sinn hatte, den Radverkehr nach § 9 Abs. 2 StVO abbiegen zu lassen. Es ist für mich auch nicht erkennbar, ob lediglich vor anderthalb Jahren die Umrüstung des Fußgängersignalgebers auf eine kombinierte Streuscheibe vergessen wurde oder ob tatsächlich § 9 Abs. 2 StVO beabsichtigt wurde.
Mein größtes Problem an dieser Kreuzung ist allerdings auch nicht das indirekte Linksabbiegen, sondern die Querung der Stresemannstraße aus der Kieler Straße in die Holstenstraße — ich habe Ihnen das Foto noch einmal angehängt. Dort müssen Radfahrer auf dem benutzungspflichtigen Hochbord seit anderthalb Jahren die Lichtzeichen für den Fahrverkehr beachten, halten sich aber intuitiv an den Signalgeber für den Fußverkehr auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Das tun abbiegende Kraftfahrer leider ebenfalls, so dass nach Umschalten des Fußgängersignalgebers auf rotes Licht Lebensgefahr besteht, wenn man die grüne Fahrbahnampel beachtete. Den Aufklebern, die vor dem toten Winkel abbiegender Lastkraftwagen warnen sollen, entnehme ich, dass diese Stelle als Unfallschwerpunkt bekannt ist — ich halte hier im Sinne der Verkehrssicherheit eine gesonderte Signalisierung des Radverkehrs für unumgänglich, um Missverständnisse zwischen Radfahrern und abbiegenden Fahrzeugen zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Malte Hübner -
Malte
22. Juni 2018 um 12:57 Hat das Label von PK 21 auf VD 52 geändert. -
Knappe zweieinhalb Jahre ist es her, seitdem ich das erste Mal die Lichtsignale an dieser Kreuzung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde bemängelt habe.
Passiert ist seitdem: Nichts.
Entweder versteht man die Problematik einfach nicht oder die Anfrage geht jeweils im Durcheinander der Zuständigkeiten unter.
Radfahrer müssen darum leider weiterhin mit den lustigen Stickern vorlieb nehmen, die zum Verzicht auf die Vorfahrt gegenüber abbiegenden Kraftfahrzeugen aufrufen.
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Nachfrage bei VD52. Formulierung der Feststellung, dass seit Bekanntgabe der gefährlichen Situation vor n Monaten keine Veränderung eingetreten ist.
Freundliche Bitte um kurze Stellungnahme, ob deine Einschätzung, wonach das Grünlicht der Fahrbahnampel für Radfahrende auf dem Gehweg gilt, grundsätzlich anders gesehen wird und aus welchen Gründen VD52 bei dieser Konstellation _keine_ Gefährdung von Radfahrenden sieht.