Ampel-Rätselraten in Pinneberg

  • Total gut: Eine Art Fahrradstreifen auf der linken Straßenseite. Da bekomme ich ja sowieso schon gleich zuviel, aber in einer schwach befahrenen Straße wie dieser mag das ja für hundert Meter funktionieren. Da sehe ich auch mal drüber hinweg, dass Radfahrer kraft [Zeichen 267] gar nicht einfahren dürfen.

    Umgekehrt ergibt sich aber ein Problem: Welche Ampel ist denn nun zu beachten?

    Die grüne Fahrbahnampel, während der Signalgeber für Fußgänger und Radfahrer im Hintergrund rotes Licht zeigt?

    Oder ebenjener Signalgeber bei grünem Licht, während die Fahrbahnampel Rot zeigt?

    Das ganze klappt natürlich auch nur, wenn man vorher sein Bike abstellt, zu dem Drucktaster tapert, um anschließend wieder aufzusatteln. Na los, wer hat den Schneid, diese Kreuzung fahrend zu queren? Ich habe sicherheitshalber geschoben, weil ein Streifenwagen in der Querstraße stand X(

    Was gemeint war, das lässt sich von der Gegenseite erkennen: Dort gibt es noch eine zusätzliche Baby-Ampel, die gleichzeitig mit dem Signalgeber für Fußgänger und Radfahrer schaltet. Da ist sogar der Drucktaster in Reichweite, ohne dass man lange herummarschieren muss.

  • Ich würde sagen, dass nach §37 Abs. 2 Punkt 6 StVO die gemeinsame Ampel für Fußgänger und Radfahrer gilt, da es sich bei dem seltsamen Zwei-Richtungs-Radstreifen um eine "Radverkehrsführung" handelt, und bei der gemeinsamen Ampel um "besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende" handelt. Viel Glück!

    Andererseits kann man es sich wahrscheinlich aussuchen, wie Dietmar Kettler zu §37 schreibt:

    Zitat

    Insgesamt ist die Rechtslage derart kompliziert und zeitlich gar noch befristet, dass sie einem normalen Verkehrsteilnehmer unverständlich bleiben wird. Jedenfalls ist sie nicht schon "mit einem raschen und beiläufigen Blick" zu erfassen, wie die ständige Rechtsprechung für Verkehrsregelungen fordert. In vielen Fällen wird es daher gut vertretbar sein, zu behaupten, dass die Ampelregelung - weil eben nicht schon "mit einem raschen und beiläufigen Blick" zu erfassen - für diesen Radfahrer nicht galt.


    (Quelle: D. Kettler, Recht für Radfahrer, 3. Auflage, S. 90)

  • Ich würde sagen, dass nach §37 Abs. 2 Punkt 6 StVO die gemeinsame Ampel für Fußgänger und Radfahrer gilt, da es sich bei dem seltsamen Zwei-Richtungs-Radstreifen um eine "Radverkehrsführung" handelt, und bei der gemeinsamen Ampel um "besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende" handelt. Viel Glück!

    Das habe ich dort vor der Kreuzung auch erst noch einmal nachlesen müssen. Ich halte es allerdings für ausgesprochen irritierend, dass man rein vom Gefühl her auf der Fahrbahn steht, auch wenn es sich um irgendeine Form von Fahrradstreifen handeln soll, quasi direkt neben sich die dicke Fahrbahnampel stehen hat, aber stattdessen dann doch drüben den Signalgeber auf der anderen Straßenseite beachten soll. Dass man hier einen qualifizierten Rotlichtverstoß an der Backe hat, wenn man nicht ganz genau den Signalgeber auf der anderen Straßenseite studiert, ist ja auch schon ziemlich blöd gelöst. Da hätte man ja ruhig eine zweite Baby-Ampel für die andere Straßenseite spendieren können, um klare Verhältnisse zu schaffen.

  • also, ich meine, dass der Fall doch ziemlich klar ist: wenn man von der Einbahnstrasse in die gegenüberliegende Fussgängerzone fahren will, begegnet man zwar einen Drucktaster, aber er scheint mir blinden Menschen gewidmet zu sein, sieht man einen weissen Stock auf blauem Hintergrund (und tick-tackt vermutlich laufend, damit schlechtsehende Menschen ihn wahrnehmen können), Wenn die Fuss-/Radnebenampel grün auf der Radwegseite hat, sieht man klar, dass auf der anderen Seite auch die Fussgänger grün haben, Vermutlich haben Dosen zu dieser Zeit immer rot! Dieser Augenblick ist Fussgängern und Radlern vorbehalten und man braucht vermutlich nichts anzufordern! Es kommt automatisch.
    ob einer meckert, wenn man bei grün an der Fahrbahnampel geradeaus fährt? vermutlich ja, denn es gibt für den Kraftverkehr eine deutliche Warnung, dass FUSSGÄNGER noch kreuzen könnten. Radler auf Grund ihrer Geschwindigkeit wohl nicht mehr, sie sind ja nicht blind ausser der Mitfahrer bei Tandem! Aber trotzdem, ausser der Rennleitung würde sich wohl kaum einer aufregen, schätze ich, denn auch die Kraftfahrer haben das gleiche Deutungsproblem.
    Nur... die Rennleitung war ja da!

  • Also, ich wäre vermutlich auch bei Auto-Grün gefahren. Insbesondere wenn man angefahren kommt und dort gerade noch grün ist, wird man doch viel eher das große grüne Licht wahrnehmen, das direkt neben der Fahrbahn hängt auf der man sich grad gefühlt befindet. Das da in der 15 Meter entfernten Fußgängerampel noch kleine, 3 cm große, Fahrrad Symbölchen versteckt sind kann man doch effektiv gar nicht ersthaft wahrnehmen wenn man sich mit 20 bis 30 km/h der grünen Ampel nähert.

    Da hätte ich also mit bestem Wissen und Gewissen einen soliden Rotlichtverstoß begangen. Wobei ich bei dessen Verfolgung sicher den Rechtsweg beschritten hätte.

    Da fällt mir ein: Gibt es in HH überhaupt Rechtsanwälte, die sich auf Rad-Recht spezialisiert haben? Kann ja hilfreich sein deren Tel.-Nr. zu kennen. Gut, vielleicht nicht in dem Augenblick anrufen wenn man angehalten wird. Das wirkt verdächtig und dann kommen die Handschellen...
    Aber mir fällt momentan nur Dieter Kettler ein. Und in Kölln scheint es auch eine Anwältin zu geben. Ist halt ein absoluter Nischenmart Aber HH?

    --
    [Zeichen 244] sike tu li ilo tawa li pona! [Zeichen 244]

  • Hallo,

    man fragt sich, warum überhaupt eine so unsinnige "Radverkehrsführung" angeordnet wird. Die Benutzung ist offensichtlich nicht logisch und erstmal in die StVO und andere Nachschlagewerke zu schauen, um zu wissen, welche Ampel gilt, wie ich mich zu verhalten und wo lang zu fahren habe ist doch wirklich nicht 2014, oder?
    Hätte man in der Einbahnstraße nicht einfach einen Radstreifen für "falsch herum" fahrende Radfahrer*innen auf der für sie rechten Seite malen können? Alle in Hauptrichtung radlenden bleiben einfach gemütlich auf der regulären Fahrbahn.

    Bei solchen Anlagen kommt einem doch berechtigter Zweifel, ob die anordnenden Menschen aus der Verwaltung das mal nutzen?

    Gruß aus Hannover

  • wäre es ERA-gerecht (Du weisst, dieses Schrieb, das de facto entscheidet, was der Verkehrsplaner für die Bürger machen oder nicht machen darf, aber den Bürgern nicht frei zugänglich und gebührenfrei wie andere Rechtsweisungen zur Verfügung gestellt wird! Wer nicht 50 Teuro rund blechen will, kann sich nicht informieren und event. dem Verkehrsplaner über die Schulter gucken)?
    (ich kenne noch keine solche Einbahnstrassen und gegenläufige Radwege an Strassen mit Verkehrsampel; und sogar dieses Construct hier mit einem gegenläufigen Verkehr eingeklemmt zwischen 2 Verkehrsströme in die Hauptrichtung... Hm, ob es wirklich eine Glanzidee war? Ist es überhaupt zulässig oder missbraucht man womöglich da eine Ungenauigkeit oder schwammige Stelle in den Vorschriften? Die Trennung zwischen Kraftverkehr und Radfahrer in Gegenrichtung ist nämlich lächerlich. Was ist mit behinderten oder kindergerechten Rädern, bei welchen der "Zug" mehr als 2 Laufräder, 3-Räder, Mutter mit 3 Kindern, eins auf dem Gepäckträger und 2 im Anhänger, oder auch einfach Doggi dadrin, hat, womöglich mit viel Zuladung in den ordentlich montierten aber vollbeladenen Seitentaschen am Vorderrad?)
    Die Ampel ist nicht rätselhaft: die Weggestaltung ist schlicht und ergreifend abenteuerlich!

  • Hätte man in der Einbahnstraße nicht einfach einen Radstreifen für "falsch herum" fahrende Radfahrer*innen auf der für sie rechten Seite malen können? Alle in Hauptrichtung radlenden bleiben einfach gemütlich auf der regulären Fahrbahn.

    Es handelt sich bei dieser Straße um den Rübenkamp in Pinneberg, der dortige Radverkehr will in der Regel wohl nur von der Fußgängerzone im Osten auf die andere Seite der Eisenbahn im Westen. Vermutlich wollte man vermeiden, dass Radfahrer am Ende der Straße in Höhe der beginnenden Unterführung noch mal die Fahrbahnseite wechseln müssen. Insofern kann ich die Idee hinter dieser Wegführung schon nachvollziehen, auch wenn ich es angenehmer fände, auf der richtigen Fahrbahnseite zu radeln. Dann hätte man aber vermutlich wieder irgendwelchen Ärger mit Anwohnern bekommen, die um ihre Parkplätze fürchten und so weiter und so fort.

    Bei solchen Anlagen kommt einem doch berechtigter Zweifel, ob die anordnenden Menschen aus der Verwaltung das mal nutzen?

    Was man selbst anordnet, wird man ja — hoffentlich — problemlos verstehen. Und ich behaupte auch weiterhin, dass in vielen Verwaltungen diese ganzen speziellen Feinheiten, die in der Straßenverkehrs-Ordnung für den Radverkehr vorgehalten werden, teilweise unbekannt sind.

  • Ich bin gestern noch einmal an dieser Stelle vorbeigekommen und war schon drauf und dran, ein neues Diskussionsthema für diese Kreuzung zu eröffnen. Es sieht prinzipiell immer noch aus wie vor vier Jahren, in Fahrtrichtung zur Fußgängerzone schaltet die Fahrbahnampel anders als der kombinierte Signalgeber für Radfahrer und Fußgänger auf der anderen Straßenseite:

    Die Baby-Ampel auf der anderen Straßenseite gilt aber eindeutig für den Radverkehr ist ist wiederum mit dem kombinierten Signalgeber synchronisiert:

    Ich habe da gestern wieder eine Weile gestaunt — und ich wundere mich, wie viele radfahrende Verkehrsteilnehmer wohl weiterfahren, wenn einfach irgendeiner der reichlich vorhandenen Signalgeber grünes Licht zeigt.

  • Hallo,

    da fehlt aber ein [Zusatzzeichen 1022-10] unter dem [Zeichen 267].

    Obige Situation ist ja dann vergleichbar mit dieser hier, oder?

    Sowohl Fahrbahnampel als auch Radfahrerampel vorhanden, man fährt auf einer Radverkehrsführung. Nur in meinem Beispiel soll man aber sicherlich die Fahrbahnampel beachten.