Erstmal miteinander reden...

  • ... aber nie ohne Kamera!

    Hab heute mal wieder eine Radwegparkerin sachlich angesprochen.

    Ein paar Fragen:

    Ist die Drohung jemanden zu verprügeln strafbar?

    Was ist wenn man festgehalten wird?

    Was ist wenn jemand am Lenker reisst?

    Die Strafanzeige wegen Beleidigung ist gestellt aber ich würde das gerne noch erweitern.

  • brauchst du nicht zu erweitern.
    Die Strafanzeige wird an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Dort liest man sich die Anzeige durch und beurteilt auf Grund der geschilderten Ereignisse, welche Straftatbestände hier in Frage kommen könnten.
    In meinem Beitrag zum 1x1 der Strafanzeige schrieb ich ja schon durch die Blume, dass eine Schilderung, dass man um seine körperliche Unversehrtheit ernsthaft bangt, fast "zwangsläufig" ein Verfahren wegen Körperverletzung nach sich zieht.

    Wie das allerdings hier im konrekten Fall (kleine Frau gegen großen Mann) aussieht - schwierig zu beurteilen.
    Nötigung würde in Frage kommen. Hier kommt es auf die Formulierung der Gewaltandrohung an.
    "Ich schlag dich zusammen" - keine Nötigung.
    "Ich schlag dich zusammen, wenn du das Foto nicht löschst!" - Nötigung.

    Darum empfehle ich immer noch: bei Strafanzeigen entweder gleich bei drohender Schlägerei etc. die Polizei rufen. Oder bei vorliegender Dokumentation nach Hause fahren, die Sache sichten und dann zum PK fahren. Dort in aller Ruhe und mit der Videoaufnahme vor dem geistigen Auge die Strafanzeige aufgeben. Bleibt dann abzuwägen, ob man schon bei der Strafanzeige ein Video erwähnt. Ohne das Erwähnen könnte die Staatsanwaltschaft das schneller einstellen, weil bei "Aussage gegen Aussage" häufig davon ausgegangen wird, dass keiner Partei mehr Glauben als der anderen geschenkt wird. Das Verfahren hätte keinen Schuldspruch zur Folge, man kann es sich also gleich sparen und einstellen.

    Unabhängig von der Erwähnung wird der Halter aber einen Anhörungsbogen bekommen. Hier dann wieder das Problem: ist die Aggro-Tante nicht Halterin, kann es häufig schwierig sein, die Täterin zu ermitteln. Dann wäre das sofortige Rufen der Polizei sinnvoller gewesen. :)

    Die Sache mit den Strafanzeigen ist sehr diffizil. Manchmal hat man Glück, manchmal Pech, meist verläufts im Sande.

  • Ich hatte mal jemanden angezeigt, der mich zunächst zu knapp überholt hatte. Als ich ihn darauf angesprochen habe (er parkte wenige hundert Meter weiter), drohte er mir seine Hunde auf den Leib zu hetzen. Als ich weiterfuhr, folgte er mir und drängte mich von der Straße ab, so dass ich auf die Wiese ausweichen musste. Er forderte mich zum Faustkampf heraus, ich entzog mich dem durch Weiterfahren. Dann brauste er davon, und wartete an der nächsten Kreuzung auf mich. Da rief ich die Polizei. Als er mich telefonieren sah, fuhr er davon.

    Nun zitiere ich aus dem Bescheid der Staatsanwaltschaft München, in dem mir die Einstellung des Verfahrens mitgeteilt wurde.

    Die Gewaltandrohungen durch den Autofahrer spielen in dem Bescheid keine Rolle.

    "[...] Das Verfahren war nach §170 Abs. 2 StGB einzustellen. Ein Vergehen der Nötigung i.S.d. §240 Abs. 1, Abs. 2 StGB kann dem Beschuldigten nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden. Eine Nötigung [...] liegt nur dann vor, wenn das Verhalten des Beschuldigten von Vorsatz getragen ist. Es ist dem Beschuldigten aber nicht nachzuweisen, dass er den Anzeigeerstatter dazu veranlassen wollte, auszuweichen. [...]"

    und weiter zur Straßenverkehrsgefährdung:

    "[...]Auch ein Vergehen der Straßenverkehrsgefährdung im Sinnne des [§§§] StGB kann dem Beschuldigten nicht mit hinreichender Sicherheit nachgewiesen werden.[...]"

    D.h. das Verfahren wurde eingestellt, weil ich den tatsächlichen Sachverhalt nicht nachweisen konnte. Wenn Du eine Kameraaufzeichnung von dem Vorfall hast, nehme ich an, dass diese eine gute Argumentationshilfe ist.

    In meinem Fall habe ich auf einen Einspruch gegen die Verfahrenseinstellung verzichtet - da war mir die Zeit zu schade. Wenn ichs gemacht hätte dann mit Anwalt.
    Meine Kollegen allerdings meinten, dass ich dem Burschen schon ein paar Watschen hätte mitgeben sollen.

  • Die Polizei hat der "Freund" der jungen Dame angerufen weil er das vor Ort klären wollte.

    Das Trio infernal war wirklich unglaublich. Wenn ich es mir recht überlege habe ich mir auch wirklich Sorgen um meine körperliche Unversehrtheit gemacht!

    Sieh dir mal das Bild an...

    Beide haben mir am Rad gerissen und er wollte mich nicht weglassen. Ist das schon Freiheitberaubung?

    Der Polizist war nett aber nicht wirklich aufgeklärt: Er meinte ich hätte auf den Fussweg ausweichen können weil es seiner Meinung nach keine bauliche Trennung zum Fussweg gab.

    Jedenfalls hat er das Video in der Anzeige vermerkt und ich habe den Strafantrag vor Ort unterschrieben.

  • Als ich ihn darauf angesprochen habe (er parkte wenige hundert Meter weiter), drohte er mir seine Hunde auf den Leib zu hetzen. Als ich weiterfuhr, folgte er mir und drängte mich von der Straße ab, so dass ich auf die Wiese ausweichen musste. Er forderte mich zum Faustkampf heraus, ich entzog mich dem durch Weiterfahren. Dann brauste er davon, und wartete an der nächsten Kreuzung auf mich.

    Manchmal frage ich mich ja wirklich, warum denn, ganz unabhängig vom Tonfall einer solchen Ansprache, die Leute ständig so ausflippen. Irgendwas muss doch sein mit dem Auto, wenn einige Kraftfahrer eine solche Wesensveränderung erfahren.

    Beide haben mir am Rad gerissen und er wollte mich nicht weglassen. Ist das schon Freiheitberaubung?

    Eher nicht. Kurzzeitiges Festhalten genügt dafür noch nicht.

    Der Polizist war nett aber nicht wirklich aufgeklärt: Er meinte ich hätte auf den Fussweg ausweichen können weil es seiner Meinung nach keine bauliche Trennung zum Fussweg gab.

    Und auch wenn das nicht zum Thema passt: Dass Verkehrsteilnehmer gemeinhin eine recht flexible Auslegung der Verkehrsregeln pflegen ist ja die eine Sache. Aber dann in Gegenwart eines solchen Vorfalls mit falschen Interpretationen der Straßenverkehrs-Ordnung den Täter in seinem Handeln indirekt zu bekräftigen halte ich für problematisch. Natürlich hätte man über den Gehweg ausweichen können, um die Sache zu deeskalieren, auch wenn’s natürlich eine Ordnungswidrigkeit darstellt, aber mit der Argumentation kann mein ja beinahe jeden Zwischenfall „entschärfen“. Das erinnert mich immer wieder an den Tipp eines Polizeibeamten vor ein paar Jahren, doch einfach nicht schlichtend in eine Schlägerei einzugreifen, dann hätte ich ja schließlich auch nicht auf die Nase bekommen. Gut, okay, der Vergleich passt hier nicht so richtig, das schiebe ich einfach mal frech auf die Uhrzeit.

  • Nun zitiere ich aus dem Bescheid der Staatsanwaltschaft München, in dem mir die Einstellung des Verfahrens mitgeteilt wurde.

    Ja, das habe ich auch schon gemerkt das sich die Münchner nur sehr ungern ihre Statistik des braven Bürgers verhageln lassen. Solange es nicht wirklich geknallt hat war das alles gar nichts. Diene Schilderung bestätigt aber nur noch meine Einstellung das bei dem kriminellen Gesocks das legal mit Nicht-Waffen auf den Straßen herumfährt ohne Video nichts mehr geht.

    Ich bin zur Zeit auch am überlegen ob ich es das nächste Mal soweit kommen lassen soll das ich wieder im Rinnstein fahre und hoffe das das reicht oder mich früher. solange ich die Folgen noch halbwegs kontrollieren kann, kontrolliert an den nächsten "5 cm reichen dicke"-Fahrer lehne. Kontrollierter Abstieg auf den Gehweg ist immer noch besser als unkontrollierter Abstieg irgendwohin (KFZ, Gehweg oder Bordsteinkante).

  • Zitat

    Manchmal frage ich mich ja wirklich, warum denn, ganz unabhängig vom Tonfall einer solchen Ansprache, die Leute ständig so ausflippen. Irgendwas muss doch sein mit dem Auto, wenn einige Kraftfahrer eine solche Wesensveränderung erfahren.

    Die Antwort ist vielschichtig, da kommen gleich mehrere Punkte zusammen: In unserer Gesellschaft, ganz besonders in Deutschland, ist das Auto weitaus mehr, als ein Fortbewegungsmittel. Hochmotorisierte Autos haben "Überholprestige", 80 Prozent der Autos sind finanziert oder geleast, in Autozeitschriften "treten Autos gegeneinander an" und noch immer schließen viele Menschen auf den vermeintlichen gesellschaftlichen Status einer Person anhand ihres Autos. In der Werbung werden die beworbenen Fahrzeuge niemals im Stadtverkehr im Regen bei der Parkplatzsuche oder im Stau gezeigt, obwohl das der überwiegende Verkehrsalltag ist. Die blechernen Träume fahren allein unter südlicher Sonne oder werden "sportlich", dem Computer sei Dank, einsam in der Großstadt stuntmäßig in eine - freie - Parklücke geschleudert. Tja..., und dann gibt es da noch diese seltsamen Veranstaltungen, bei denen "Autos", in die nur eine Person passt, welche immer nur im Kreis herum fährt und dabei um die 50 Liter auf 100 Km verbraucht. Das sind Helden, Vorbilder...

    Diese Hirngespinste im Kopf werden viele Autos gekauft. Träume aus Blech, Statussymbole, die man sich gönnt. Die wenigsten Menschen sind frei davon, sich durch unrealistische Werbung beeinflussen zu lassen. Und dann die Realität: Stau statt "Freiheit", man muss sich nach den Anderen richten, egal ob man will oder nicht. Abends vor der Haustür findet man keinen Parkplatz usw..

    Und dann kommt da so ein lächerlicher Radfahrer, ein Gutmensch, der kein Geld für ein Auto hat, grundsätzlich alle Verkehrsregeln missachtet und sagt, man habe sich unkorrekt verhalten!!!

    Noch Fragen? ;(

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Ist die Drohung jemanden zu verprügeln strafbar?

    Ich habe auch mal jemanden angezeigt: Hupend mit 20 cm "Sicherheitsabstand" überholt & ausgebremst. Dann die übliche Diskussion:
    "Wozu ist der Radweg da???"
    "Wozu ist die Fahrbahn da? Zum fahren!"
    "Sie müssen den Radweg benutzen, sonst kostet das 100 €, fragen Sie mal die Polizei!"
    "Machen Sie mal 'nen Führerschein, dann kennen Sie sich auch besser aus im Straßenverkehr!"
    "Ich geb` Dir gleich Eine!"

    Der freundliche, die Anzeige aufnehmende, Polizeibeamte fragte noch, ob der Radweg auch wirklich nicht benutzungspflichtig war (als ob das eine Rolle spielt...). Eine Bedrohung wollte er aber nicht erkennen:
    "Hat er gedroht, Sie umzubringen?"
    "Nö."
    "Dann war's auch keine Bedrohung!"
    =O

    So im Nachhinein frage ich mich, was passiert, wenn ich einem Polizeibeamten mal mitteile, dass ich ihm gleich "Eine gebe"...

    Auf jeden Fall habe ich nix mehr von der Anzeige oder einem evtl. Verfahren gehört und frage mich ein weiteres Mal, ob meine Anzeigen verfolgt werden... ?(

  • So im Nachhinein frage ich mich, was passiert, wenn ich einem Polizeibeamten mal mitteile, dass ich ihm gleich "Eine gebe"...


    Ich wollte mal jemanden anzeigen, der mich verfolgt und auf einer Tankstelle am Hals gewürgt hat (weil ich, damals im Auto, ausserorts einmal kurz Lichthupe gegeben habe, ohne dicht aufzufahren).

    Der erste Polizist wollte die Anzeige nicht aufnehmen, ich sei nicht verletzt -> keine Körperverletzung. Schmerzen beim Würgen zählen nicht. Ich hab ihn dann gefragt, was er machen würde, wenn ich ihn jetzt genauso würge. Er hat damit gedroht, mich festzunehmen.

    Zum nächsten Polizist. Der hat die Anzeige aufgenommen und gleich eine gegen den ersten Polizisten. Der erste Polizist (der alleine im Raum war) hat dann behauptet, er war mit einem Kollegen im Raum und hat mir die Anzeige beim Spezialisten für Körperverletzungen am Folgetag empfohlen und damit war ich einverstanden -> Verfahren eingestellt.

    Der Halter des Fahrzeugs konnte übrigens, trotz videoüberwachter Tankstelle und einer Zeugin, dem Staatsanwalt glaubhaft versichern, dass das Fahrzeug die ganze Zeit auf einem Parkplatz stand -> Verfahren eingestellt.

  • Das sind doch auch alles Einzelfälle! ;)

    1) Frau mit grünem Kleinwagen kreischt aus dem Beifahrerfenster, da sei ein Radweg. Dieser ist aber viel zu schmal und nicht durchgehend vorhanden. Dabei vereißt sie fast das Lenkrad. Ich erstatte Strafantrag wegen Bedrohung und aller infragekommenden Delikte. "Amtsanwältin" fragte im Antwortschreiben, womit ich denn bedroht wurde. Ein Auto galt ihr wohl nicht als gefährlicher Gegenstand. Sie schrieb aber auch, daß mein Schreiben wegen der Nichtbenutzung eines Radweges an die Bußgeldstelle weitergeleitet würde ... Natürlich kam da keine Post.

    2) Im Winter wurde ich mal auf der Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße von einem Polizeibus in eine Bushaltestelle abgedrängt und und angehalten. Der benutzungspflichtige Radweg diente als Schneehalde, auf dem Gehweg war ein schmaler Streifen geräumt. Die beiden Polizisten waren sehr, sehr aggressiv. Einer drohte sogar mit Beschlagnahme des Fahrrades, falls ich weiter auf der Fahrbahn führe. Hinterher gab es sogar noch einen Strafantrag der beiden gegen mich, ich hätte sie beleidigt.

    3) Unzumutbarer, nicht stetiger Radweg, bis zu einer Kreuzung kein Radweg. Ich fahre mit dem Rad auf der Fahrbahn. Ein paar Asos mit IZ-Kennzeichen überholen zu eng und bekommen eine Hand an die Flanke. Beifahreraso war wohl sehr erschrocken, da wohl wegen offenen Fensters. Er rannte auf mich zu. Die Asis riefen die Polize. Die Polizisten verneinten nach Überprüfung meines Handschuhs eine Sachbeschädigung meinerseits. Allerdings wurde wohl wegen Nötigung gegen die Asos ermittelt. Jedoch machte mir einer der beiden Polizisten sehr deutlich, ich solle den Rest des Weges auf dem Radweg heimfahren, weil es auf der Fahrbahn zu gefährlich wäre.

    Nach Vorfall 3 hatte ich mir dann eine Actioncam angeschafft. Erst einmal eine gebrauchte Oregon Scientific ATC 2000. Die sind zwar klobig und vertragen nur SD-Karten bis 2 GB, laufen aber mit 2 Mignon-Akkus und der Ton ist relativ gut. Inzwischen setze ich eine Rollei Bullet HD Lite ein, manchmal auch zusätzlich noch die ATC 2000.

  • Auf jeden Fall habe ich nix mehr von der Anzeige oder einem evtl. Verfahren gehört und frage mich ein weiteres Mal, ob meine Anzeigen verfolgt werden... ?(


    Wenn Du nichts mehr davon gehört hast, kannst Du auch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass das Verfahren eingestellt wurde. Denn ohne Deine Zeugenaussage hätte man kaum ein Verfahren fortführen können.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab


  • Wenn Du nichts mehr davon gehört hast, kannst Du auch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass das Verfahren eingestellt wurde. Denn ohne Deine Zeugenaussage hätte man kaum ein Verfahren fortführen können.

    eine aufgegebene Strafanzeige wird nie ohne Mitteilung eingestellt.
    Die Zeitspanne zwischen "Tat" und" Verfahren" kann durchaus mal 1 Jahr betragen.

    Bei Verfahrenseinstellung gegen Auflagen (Geldbuße) wird man afaik nicht benachrichtigt. Hier kann aber eine Nachfrage zum Stand helfen. Einfach mit dem bei der Strafanzeige vergebenen Aktenzeichen an die Staatsanwaltschaft wenden.

  • Die Zeitspanne zwischen "Tat" und" Verfahren" kann durchaus mal 1 Jahr betragen.

    *hust*

    Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass zwischen einer Hausdurchsuchung und der Zeugenvernehmung 3,5 Jahre liegen können. Ok, da ging erst der ermittelnde Beamte in Ruhestand, dann der ermittelnde Staatsanwalt und zwei junge Leute mussten sich in das Verfahren einarbeiten. Aber 3,5 Jahre! Bei einer Verjährungsfrist von 5 Jahren ist das rechtlich zwar noch ok, aber so genau kann man sich nach 3,5 Jahren auch nicht mehr erinnern.

  • eine aufgegebene Strafanzeige wird nie ohne Mitteilung eingestellt.

    Kommt drauf an. Wann immer ich „damals“ zur Rennleitung gerannt bin, weil hier in meinem Lieblingsviertel mit viel Parksuchverkehr und wenig Parkraum mal wieder jemand meine Karre anmanövriert hatte, bekam ich eine Nummer des Vorganges in die Hand gedrückt und habe jedes Mal wie erwartet nie wieder was davon gehört. Wenn ich dann mit dem Zettel in der Hand mal auf der Wache nachgefragt habe, teilte man mir nach ausführlicher Recherche mit, dass das Verfahren oder die Ermittlungen eingestellt worden wären. Nur als damals jemand am Vatertag quer übers Dach stolziert ist, gab es nach zwei Wochen eine Mitteilung, dass die Ermittlungen eingestellt worden sind.

    Die Zeitspanne zwischen "Tat" und" Verfahren" kann durchaus mal 1 Jahr betragen.

    Und das halte ich noch für relativ schnell. Normalerweise dürften ja zwölf bis 18 Monate ins Land gehen — was ja durchaus auch wieder ein Problem ist, weil dann bei Täter und Opfern der Bezug zur eigentlichen Tat fehlt. Nach 18 Monaten hat ein Opfer, das nicht gerade schwere Verletzungen davongetragen hat, auch langsam andere Sorgen und der Täter bekommt beispielsweise häufig kein Fahrverbot mehr, weil die Tat zu lange zurück liegt.