Was nach Verkehrsunfällen so übrig bleibt

  • Nach einem Termin bei der Hamburger CDU Mitte August bin ich mit @Gerhart durch den Nedderfeld nach Hause gedüst. Dort fanden wir die folgende Unfallstelle vor, wo offenbar ein Kraftfahrzeug von der Fahrbahn abgekommen war. Unfälle mit Kraftfahrzeugen sind in der so genannten „Automeile Nedderfeld“ anscheinend keine Seltenheit. Einerseits gelten die rauen Sitten im Nedderfeld, von denen hier im Forum bereits mehrfach berichtet wurde, auch für Kraftfahrer untereinander, so dass manch einer bei einem hastigen Überholmanöver plötzlich die Ideallinie verlässt und den Abflug über den Gehweg macht, andererseits gibt man sich offenbar redlich Mühe, jedes Klischee zu erfüllen, und setzt hin und wieder den neu erworbenen Wagen binnen weniger hundert Meter in die Botanik.

    Wie auch immer, hier hatte sich jemand auf dem Gehweg ausgetobt, die Polizei hatte die Unfallstelle dann eher schlecht als recht abgesichert. Nun muss man das noch in den historischen Kontext einordnen: Im Nedderfeld war noch vor wenigen Jahren das Radfahren auf dem Gehweg vorgeschrieben, dann wurden die [Zeichen 240] ersatzlos entfernt, kurzzeitig hatte man [Radwegbenutzungspflicht aufgehoben] aufgestellt, die aber wenig Wirkung zeigen. Der Radverkehr findet dort nach wie vor zum Großteil ordnungswidrig auf dem Gehweg statt, die wenigen Fahrbahnradler werden durchaus härter rangenommen und mit der Hupe gemaßregelt.

    Nun bin ich mir nicht sicher, @Gerhart, hatten wir diesen Absperrbügel schon so weit herumgebogen vorgefunden oder war das ein Beispielfoto, wie weit man das Ding drehen könnte? Ich bin mir da leider nicht mehr so ganz sicher. Ganz unabhängig davon, dass man sowohl mit dem Rad als auch zu Fuß auch solche tarnfarbenen Hindernisse rechtzeitig erkennen sollte, könnte man ja auch nach einem Unfall durchaus mal Gewährleistung tragen, dass der Gehweg wieder problemlos nutzbar ist:

    Auch ohne die lustige Hürde auf dem obigen Foto bietet die Unfallstelle noch genügend Potenzial, sich tüchtig zu verletzen. Wenn sich hier zwei Gehwegradler begegnen, was so selten gar nicht ist, kann man sich schon ein wenig verletzen:

    Ich habe von der Autowerkstatt nebenan noch schnell zwei Hütchen geborgt, um die Unfallstelle abzusichern:

    Das blöde an dieser Sache ist dann wieder einmal, dass es nach meiner Kenntnis noch anderthalb Wochen gedauert hat, bis diese defekten Absperrbügel entfernt wurden. Klar, sowas geht vielleicht nicht von heute auf morgen, aber vielleicht doch binnen einiger Tage — Flatterband mit „Polizei“-Aufschrift halte ich jedenfalls für keine brauchbare Absicherung einer solchen Gefahrenstelle.

  • Ende November habe ich am nördlichen Ende der Hamburger Weidenallee diese tolle Auffahrmöglichkeit für den Radverkehr fotografiert. Wie man sieht, sieht man nichts:

    Eigentlich geht es links der Absperreinrichtungen auf den Radweg rauf, der allerdings aufgrund der Arbeitsstelle in seiner Breite stark reduziert wurde. Diese Auffahrt ist eigentlich benutzungspflichtig, was ein bisschen lästig ist, denn wer links oder schräg-links abbiegen möchte, muss eigentlich gegen den Uhrzeigersinn immerhin bis zu drei undankbar geschaltete Ampelphasen abwarten. Andererseits traut sich vielleicht nicht jeder das Überqueren einer solchen Kreuzung mit dem Rad zu, da spielen bestimmt auch wieder die obligatorischen Räumungszeiten und so weiter mit rein.

    Am Montagabend kollidierte ein Kraftfahrer auf der Flucht vor der Polizei mit den Absperreinrichtungen: Fahrer nach Verkehrsunfallflucht in Hamburg-Eimsbüttel wiedererkannt

    So sah es dort am Dienstagmorgen aus:

    Hier stehen noch die Reste der Telefonzelle im Lichtraumprofil der Nebenfläche herum. Ich bin ja gespannt, ab welcher Windstärke diese wacklige Immobilie der Deutschen Telekom komplett abknickt und auf den Radweg stürzt…

    So sieht es abends aus. Auch hier bin ich der Meinung, dass man auch als Radfahrer an das Sichtfahrgebot gebunden ist und gucken sollte, wohin man gerade fährt. Andererseits ist dieses Hindernis ein bisschen zu sehr hinter den Absperrungen versteckt; wenn man hier gewohnheitsmäßig auf den Radweg auffahren möchte, wie man es gestern, letzte Woche und letzten Monat schon getan hat, achtet man vielleicht auch nicht unbedingt darauf, ob da jetzt plötzlich ein Verkehrszeichen samt Herrenrad im Weg liegt.

    Und so trug es sich zu, dass nach meiner Kenntnis am Dienstagabend gegen 21 Uhr eine ältere Dame mit ihrem Rad verunglückt ist. Ich habe das leider nur aus zweiter oder dritter Hand erfahren, es entstand offenbar auch kein bedeutender Personenschaden, aber unnötig war das auf jeden Fall: Man hätte ja wenigstens die Auffahrt auf den Radweg mit einem der weiß-roten Absperrgitter sichern können, da standen ja nach der Kollision einige Gitter herrenlos in der Gegend herum. Oder glaubt man hier ernsthaft, das obligatorische weiß-rote Polizei-Flatterband wäre eine adäquate Absicherung der Auffahrt?

  • Wie sieht das in einem solchen Fall eigentlich mit §315b StGB aus?

    Zitat von §315b


    (1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
    1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
    2. Hindernisse bereitet oder
    3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
    und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Solange man allerdings "Straßenverkehr" mit "Kfz-Verkehr" gleichsetzt, hat man als Radfahrer wohl keine Ansprüche zu stellen, dass nach einem Unfall die Sicherheit genauso schnell wieder hergestellt wird wie es für den Kfz-Verkehr selbstverständlich wäre.


  • Nun muss man das noch in den historischen Kontext einordnen: Im Nedderfeld war noch vor wenigen Jahren das Radfahren auf dem Gehweg vorgeschrieben, dann wurden die [Zeichen 240] ersatzlos entfernt, kurzzeitig hatte man [Radwegbenutzungspflicht aufgehoben] aufgestellt, die aber wenig Wirkung zeigen. Der Radverkehr findet dort nach wie vor zum Großteil ordnungswidrig auf dem Gehweg statt,


    Das Schild ist dort auch nicht korrekt. Wenn [Zeichen 240] entfernt wurde und das fahren auf dem Gehweg verboten ist, es keinen Radweg gibt, dann ist Radfahrern auf der Fahrbahn nicht erlaubt sondern vor geschrieben. Das "erlaubt" im [Radwegbenutzungspflicht aufgehoben] impliziert aber, dass es noch eine andere Option gibt.

    Aufgestellt werden müssten hätte [Zeichen 239] + evt. "Radfahrer Fahrbahn nutzen". Je nachdem wie es davor aus sieht wäre auch noch eine Aufleitung auf die Fahrbahn nötig. So wäre es eindeutig.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Das Schild ist dort auch nicht korrekt. Wenn [Zeichen 240] entfernt wurde und das fahren auf dem Gehweg verboten ist, es keinen Radweg gibt, dann ist Radfahrern auf der Fahrbahn nicht erlaubt sondern vor geschrieben. Das "erlaubt" im [Radwegbenutzungspflicht aufgehoben] impliziert aber, dass es noch eine andere Option gibt.


    Naja — andererseits war zuvor das Radfahren auf der Fahrbahn verboten, nun ist es erlaubt, insofern halte ich die Wortwahl für nicht so ganz verkehrt, auch wenn sie leider mehrdeutig ist.


    Aufgestellt werden müssten hätte [Zeichen 239] + evt. "Radfahrer Fahrbahn nutzen". Je nachdem wie es davor aus sieht wäre auch noch eine Aufleitung auf die Fahrbahn nötig. So wäre es eindeutig.

    Auch da ist es um die Erkennbarkeit nicht besser bestellt, wer das falsch verstehen möchte, wird da schon Mittel und Wege finden. Manch einer hält ja auch [Zusatzzeichen 1022-10] oder verschiedene Fahrrad-Wegweiser für eine Benutzungspflicht. Ich glaube, da kann man sich so viel Mühe geben wie man will, die meisten Verkehrsteilnehmer, ganz unabhängig vom jeweiligen Verkehrsmittel, nehmen solche Schilder überhaupt nicht wahr oder interpretieren da selbst in die eindeutigsten Formulierungen unterschiedliche Inhalte hinein.

    Und selbst wenn es vorher eine Aufleitung gibt: Da achtet doch keiner drauf. Die Leute fahren da lang und ärgern sich, wenn jemand auf der Fahrbahn radelt, die überlegen dann nicht lange, ob sie vor ein paar hundert Metern womöglich eine Aufleitung auf die Fahrbahn gesehen haben.

  • hatten wir diesen Absperrbügel schon so weit herumgebogen vorgefunden oder war das ein Beispielfoto, wie weit man das Ding drehen könnte?

    Ne, so war das nicht :)

    Man hatte dort, wenn man in Blickrichtung rechts auf dem Gehweg unterwegs war, in ein offenes + scharfkantiges Rohr reingeguckt. Ein Unfall und etwas Pech dazu und man hätte sich am Rohr aufspießen können.


    anderthalb Wochen gedauert hat, bis diese defekten Absperrbügel entfernt wurden. Klar, sowas geht vielleicht nicht von heute auf morgen

    Wieso nicht? Ruft die Polizei die Feuerwehr oder das THW an "Kollegen, bringt mal bitte ne Akku-Flex vorbei" und dann sind die DInger nach ner halben Stunde weg.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Wieso nicht? Ruft die Polizei die Feuerwehr oder das THW an "Kollegen, bringt mal bitte ne Akku-Flex vorbei" und dann sind die DInger nach ner halben Stunde weg.

    Ja, weg schon, aber meistens verbleiben dann Löcher im Boden, womöglich sogar ein ganzer Trichter, wenn noch das „Fundament“ mit rausgezogen wird. Und bis dann jemand Zeit findet, diese Löcher zu schließen und neue Befestigungen einzusetzen, dauert’s nach meiner Erfahrung immer wieder ein paar Tage.

    Ne, so war das nicht :)
    Man hatte dort, wenn man in Blickrichtung rechts auf dem Gehweg unterwegs war, in ein offenes + scharfkantiges Rohr reingeguckt. Ein Unfall und etwas Pech dazu und man hätte sich am Rohr aufspießen können.

    Ah, hier ist jetzt auch das passende Foto dazu — das hatte ich offenbar in Adobe Lightroom nicht richtig markiert :S

  • Am 22. Dezember hatte ich noch zwei Personen angesprochen, die mit Hut und Warnweste dort zugange waren und offenbar eine Kontrolle der benachbarten und von dem Unfall ebenfalls betroffenen Arbeitsstelle vornahmen. Mein Vorschlag, doch einfach ein paar dieser weißen Absperrgitter zu nutzen, um die Unfallstelle zu sichern, wurde zwar abschlägig beschieden, aber immerhin hatte sich einer der Typen bereits notiert, wegen dieser Aufleitung noch mal bei der Polizei anzurufen.

    Im neuen Jahr sieht es dann endlich so aus:

    Den Werbeträger auf zwei Rädern, der dort seit Jahr und Tag steht, hätte ich zwar einfach der Entsorgung durch den Eigentümer zuführen lassen, der war ja aufgrund der Reklame nicht so ganz schwer zu identifizieren, aber hier lässt man das Ding lieber liegen und wickelt den roten Zettel dran.

  • Und weiter geht’s, auch wenn’s nicht direkt ein Unfall war: Gestern hatte ich an der benachbarten Christuskirche ein Foto für Fahrradstadt.Hamburg geschossen und mich noch gewundert, dass diese Hinweistafel für eine Straßensperrung mit nur einer Fußplatte gesichert war. Nun hat auch mein Tag nur 24 Stunden, die ich nicht komplett auf irgendwelchen Polizeikommissariaten verbringen kann, so ließ ich die Fußplatte halt Fußplatte sein und fuhr weiter.

    Heute morgen sind die beiden Fußplatten wieder aufgetaucht, leider mitten auf dem Radweg, zusätzlich hatte der Sturm dann ein paar Tatsachen geschaffen:

    Gesetzt dem Fall, die Eigentümer der dort abgestellten Räder hätten ein Interesse an der Regulierung ihres Schadens, an wen müssten sie sich wohl wenden? Für so etwas will doch in der Regel wieder niemand verantwortlich sein.