Woche 50 vom 11.-17.12.2017

  • Wenn man ein Kind unter 10 Jahren begleitet, darf man übrigens auf Gehwegen schneller fahren als Schrittgeschwindigkeit. In §2 (5) StVO steht nur, dass man besondere Rücksicht nehmen muss, niemanden gefährden oder behindern darf und soweit erforderlich seine Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen muss.

    Zitat

    Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Soweit erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden.


    Warum man dieselbe Formulierung nicht für die Freigabe von Gehwegen zum Radfahren verwendet hat, ist mir unklar.

  • Diese Diskusionen sind eigentlich alle recht alt, ich kenne sie schon länger.

    Die dauerhafte Schrittgeschwindigkeit wurde extra wieder ein geführt. Das Semikolon ist kein Freibrief ohne Fußgänger schneller zu fahren. Die Reglungen für [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] und [Zeichen 242][Zusatzzeichen 1022-10] sind übrigens identisch, da sie in der STVO als Verweis ausgeführt sind.

    Das Problem, das es kein Verkehrszeichen für einen gemeinsamen Rad+Gehweg ohne Benutzungspflicht gibt ist schon alt. Die Notlösung [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] ist bekanntermaßen eine sehr schlechte Lösung. Man sollte aber aufpassen was man fordert. Die Uneindeutigkeit der Zeichen [Zeichen 237][Zeichen 240][Zeichen 241-30] ist ja alleine schon überall da gegeben, wo nicht klar ist, ob der Radweg zur Straße gehört.
    Man sollte auf keinen Fall ein neues Zeichen für Radwege ohne Benutzungspflicht fordern. Man sollte ein neues Zeichen für Radwege mit Benutzungspflicht fordern. Nicht vergessen, dass alte Schilder auch lange nach Änderungen der STVO hängen bleiben. Das sich Verwaltungen bewegen und an vielen Stellen die Schilder tauschen um eine Benutzungspflicht auf zu heben wird vermutlich ehr nicht passieren. Da wäre es besser die müssten aktiv werden um die neu an zu ordnen.
    So nebenbei sollen ja laut VwV Benutzungspflichten die Ausnahme sein, da wäre es auch wesentlich wirtschaftlicher die alten Zeichen hängen zu lassen und die Benutzungspflicht in ein separates Zeichen aus zu lagern. Die Bedeutung des Verbotes für andere Verkehrsarten bleibt ja trotzdem überall erhalten.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Man sollte auf keinen Fall ein neues Zeichen für Radwege ohne Benutzungspflicht fordern. Man sollte ein neues Zeichen für Radwege mit Benutzungspflicht fordern.

    Das würde die Kommunen auf jeden Fall in Zugzwang bringen, die bestehenden Anordnungen zu überprüfen und andernfalls den Radfahrern sofort überall die Wahlmöglichkeit schaffen, auf der Fahrbahn zu fahren. Außerdem würden mit jeder neuen Anordnung die Fristen neu beginnen, gegen sie vorzugehen :evil:

  • Die Stadt könnte es sich auch ganz einfach machen und überall ein Z239 aufstellen, damit jedem Radfahrer klar ist, dass er dort nichts mehr zu suchen hat.

    Ich zeige Dir gerne eine Stelle, wo massenhaft Radfahrer linksseitig auf einem mit Vz 239 gekennzeichneten Gehweg fahren, obwohl es parallel einen gut ausgebauten Geh- und Radweg und auf der rechten Fahrbahnseite derselben Straße einen benutzungspflichtigen Radfahrstreifen gibt. Was ein Vz 239 also nicht bewirkt, ist mir schon klar.

    Das würde die Kommunen auf jeden Fall in Zugzwang bringen, die bestehenden Anordnungen zu überprüfen und andernfalls den Radfahrern sofort überall die Wahlmöglichkeit schaffen, auf der Fahrbahn zu fahren. Außerdem würden mit jeder neuen Anordnung die Fristen neu beginnen, gegen sie vorzugehen :evil:

    Ich finde den gedanklichen Ansatz der Blauen Idee zielführender (Schilder kennzeichnen ab sofort Radwege, ohne eine Benutzungspflicht auszulösen).

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • So habe ich den Vorschlag vom KleverRadfahrer auch verstanden: Die bisherigen Schilder kennzeichnen, Wege, auf denen man fahren darf. Für benutzungspflichtige Wege müsste es ein neues Zeichen oder ein Zusatzzeichen geben.
    1998 hat man einfach viele Schilder hängen lassen und damit überall Benutzungspflichten angeordnet, ohne dies im Einzelfall zu prüfen. Als Ergebnis haben wir heute immer noch viele Wege, auf denen das unnötig und/oder unzulässig ist.

  • Das würde die Kommunen auf jeden Fall in Zugzwang bringen, die bestehenden Anordnungen zu überprüfen und andernfalls den Radfahrern sofort überall die Wahlmöglichkeit schaffen, auf der Fahrbahn zu fahren.

    Die Beweglichkeit der Behörden hängt davon ab, ob die Änderung das Fahrbahnfahren begünstigt oder erschwert. Wenn sie wollen, können sie springen.

    In Magdeburg haben mir Beamte der Straßenverkehrsbehörde lebhaft geschildert, wie sie 1998 wochenlang quasi in Tag- und Nachtschichten kreuz und quer durch die Stadt gehetzt sind, um nach noch unbeschilderten Radwegen zu suchen, und wie teuer es damals gewesen sei, all die neuen Schilder aufstellen zu lassen, die vermeintlich wegen der Änderung von § 2 Abs. 4 StVO plötzlich "notwendig" geworden seien. Mir liegt das Protokoll einer Verkehrsschau vor, aus dem hervorgeht, dass auf einer Handvoll Haupt- und Durchgangsstraßen 185 Schilder neu errichtet wurden, während nur 42 Zeichen, die sich wohl an handtuchbreiten Bauruinen befanden, abgeschraubt wurden.