Beiträge von Fahrbahnradler
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Und ich frage mich, wie der Anrufer es geschafft hat, den Transporterfahrer zu überwältigen. In Filmen macht sowas Daniel Craig oder Tom Cruise ...
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https://www.mopo.de/hamburg/polize…ckt-an-37254676
ZitatVon der Straßenseite aus warf der Trucker Spanngurte über die Ladung. Dabei konnte er den Gehweg nicht einsehen und bemerkte dort eine herannahende Radfahrerin nicht. Die wurde von dem Verschlussteil aus Metall getroffen.
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Beim Stichwort "Schwammbefall" könnte man aufhören zu lesen und entweder ein sechsstelliges Bankkonto plündern oder die Planierraupe holen. Der "allumfassende Sanierungsbedarf" setzt dann den Schlusspunkt: "Wir haben Sie gewarnt!"
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Glückwunsch! Der Redakteur hat einiges begriffen. Und irgendwann wird aus dem "Fahrrad-Aktivisten" mal ein "Radverkehrs-Experte", so wie ich in Artikeln auch manchmal als "Nachtzug-Aktivist" und manchmal als "Nachtzug-Experte" erwähnt werde.
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Ich vermute mal, wenn man niemals angefangen hätte, Flughäfen oder Bahnhöfe zu bauen, wäre auch heute noch nicht "zu erwarten, dass in nächster Zeit" Leute mit dem Flugzeug fliegen oder mit dem Zug fahren. Also gibts auch gar keinen Grund, sie zu bauen.
Außer, die Leute fahren *trotzdem* - auch ohne Schienen - mit dem Zug und beweisen damit, dass das "die bestimmende Verkehrsart ist".
Spok würde sagen: Faszinierend
Deswegen ja mein Beispiel mit den Krokodilen. Das ist so ein Klassiker aus der Verkehrsplanung, nämlich: "den Bedarf für eine Brücke über einen krokodilverseuchten Fluss ermittelt man nicht, indem man die Schwimmer zählt, die diesen Fluss durchqueren".
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Ich bin beeindruckt von dieser Argumentation:
ZitatFahrradstraßen dürften nur dort eingerichtet werden, wo weniger als 400 Kraftfahrzeuge am Tag fahren oder dort, wo es mehr Radverkehr als Autoverkehr gibt.
Brücken dürfen nur dort gebaut werden, wo mehr Menschen schwimmen als Krokodile oder Piranhas.
Merken die eigentlich nix?
Einerseits: Wenn es mehr Radverkehr als Autoverkehr gibt - also wie in Kopenhagen oder den Niederlanden - dann braucht's keine "Fahrradstraßen" mehr, dann merkt jeder Depp hinterm Lenkrad, dass er hier nur geduldeter Gast ist und auf Samtpfoten umherzuschleichen hat, und sucht sich eine Alternative.
Andererseits: es sollen doch nur, sagen wir, 10 von 800 Straßen umgewidmet werden. Dann wird man ja, vernünftige Planung vorausgesetzt, nach einiger Zeit schon feststellen, dass dort mehr Radverkehr als Autoverkehr unterwegs ist ... durch Verlagerung.
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Insofern stelle ich mal ganz frech die Frage: Wie kriegt man solche Falschparker denn nun beiseite?
Einige freche Antworten würden lauten:
Grillanzünder
Ammoniumnitrat
Umparken
Aber wir sind ja friedlich ...


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Das ist doch ein wunderbares Beispiel.
Wer nach halblinks will, darf - nein: muss! - an der roten Generalampel vorbeifahren, weil er nur dann bei Kombischeibengrün die nach rechts weiterführende Fahrbahn überqueren kann.
Dann kann er aber nicht anhalten müssen, wenn er hinter der roten Generalampel auf dem
weiterfahren will.Würde er vor der roten Generalampel anhalten (wo? Da ist keine Haltelinie ...), würde er die nach halblinks abbiegen wollenden Radfahrer blockieren.
Ich stelle mir es ziemlich lustig vor, dort ein Video zu drehen, wie es aussieht, wenn bei nennenswertem Radverkehrsaufkommen die nach halbrechts fahrenden Radler die rote Generalampel respektieren...
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Nein, sie steht vor einem. Denn es ist der Abweichungsfall: "Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten." Die gelten, da es an der Stelle keine speziellen "besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr" für Rechtsabbieger gibt, dann auch für diese.
Aber diese Ampel regelt doch nur das Überqueren der Fahrbahn der Querstraße, nicht das Fortsetzen des Weges auf dem Hochbord! Sonst dürfte kein Fußgänger bei roter Geradeaus-Ampel nach rechts auf dem Bürgersteig weitergehen!
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Ja, das ist die klassische Situation, hier ein weiteres Beispiel aus Hamburg-Niendorf:
https://www.google.de/maps/@53.62235…!7i13312!8i6656
Wo sollen Radler bei Rot anhalten?
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Aber mal gerade 85 km auseinander ... ich sehe schon Parallelfahrten, um die Überlandstrecken und die Dorfdurchfahrten zu dokumentieren.

Da werden sich die Behörden in STD, LG und WL freuen.
Nur um einen Ort sollte Malte einen Bogen machen: https://de.wikipedia.org/wiki/Radbruch
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Wenn das ein unabhängig geführter Gehweg ist, dann hat man da als Radfahrer gegenüber dem Fahrbahnverkehr keinen Vorrang wegen §10 StVO. Daher ist das
zwar überflüssig und damit auch unzulässig, aber wenn ich mir meine radfahrenden Verkehrsteilnehmer anschaue, denke ich, dass ein zusätzlicher Hinweis manchmal nicht schaden kann. Die Vorfahrtregel rechts-vor-links kommt dort wegen §10 nicht zum Tragen.Aber das 205er zeigt doch an, dass man dem Radverkehr auf dem
![Zeichen 239 [Zeichen 239]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-239.png)
Vorfahrt gewähren muss, dass also nicht einfach dem von links nach rechts auf dem Hochbord fahrenden Radverkehr vors Rad gebrettert werden darf.
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Bisschen eng, das alles, oder? Warum sollen rechts keine Fußgänger laufen dürfen?