Und was lernen wir nebenbei: die gehen von 500 Betriebsstunden pro Jahr aus. Also im Schnitt 1 Stunde und 22 Minuten pro Tag.
Stehzeuge eben
Und was lernen wir nebenbei: die gehen von 500 Betriebsstunden pro Jahr aus. Also im Schnitt 1 Stunde und 22 Minuten pro Tag.
Stehzeuge eben
Bedeutet das, dass Parteien, die es schaffen, eine Liste mit 48 Kandidaten aufzustellen, eine bessere Chance haben, Abgeordnete ins Parlament zu entsenden?
Nein. Man kann auch "kumulieren". D.h einem Kandidaten mehrere (bis zu drei) Stimmen geben.Solange man die Gesamtzahl der Stimmen nicht überschreitet . Genauere Erklärung
Kopfsteinpflaster war wohl mit ein Grund für die "Innovation" Radweg.
Schwachzocker: Federung kostet Energie
Der Unfall düfte an dieser Stelle passiert sein : https://www.mapillary.com/app/?lat=53.55…172&focus=photo
§ 49 StVO 2013 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
§49 (4) 3.
Das trifft wohl auf die Baufirma zu, wenn sie Verkehrszeichen ohne eine gültige verkehrsrechtliche Anordnung der Verkehrsbehörde aufstellt. Kennt jemand das dafür fällige Bußgeld? Im Tatbestandskatalog habe ich dazu nichts gefunden.
§ 132 StGB sollte passen :
Zitat
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Das wird selbst für Blitzeratrappen angewendet
oder ob sie "unbeachtliches Blech" sind, weil es am hoheitlichen Verwaltungsakt fehlt.
Für diesen Fall könnte man ja mal eine Anzeige wegen Verdachts auf Amtsanmaßung stellen. Wenn dann eine passende VRAO auftaucht, weis man das die StVB verantwortlich ist. Wenn nicht werden die Verantwortlichen für die Aufstellung des Schildes hoffentlich lernen, Schilder nicht ohne VRAO aufzustellen
Frag doch mal an wie sich
mit
verträgt .Siehe § 45 StvO
Zitat(1c) Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 („rechts vor links“) gelten. Abweichend von Satz 3 bleiben vor dem 1. November 2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig.
(1d) In zentralen städtischen Bereichen mit hohem Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion (verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche) können auch Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen von weniger als 30 km/h angeordnet werden.
"Die Städte wurden für Menschen in Autos erschaffen"
Nein, In den meisten Fällen sind Städte älter als Autos. Der Versuch sie autogerecht umzubauen ist gescheitert .
Es dürfte kein großer Entfernungsunterschied sein die E-Fuels um Cap Horn zu schippern statt durch den Panamakanal.
Finde den Fehler.
Der Fehler ist das was du von einem Schutzstreifen erwartest. Schutzstreifen wurden erfunden um Autofahrer vor Nichtüberholenkönnen zu schützen indem Radfahrer animiert werden so weit rechts zu fahren, das sich Autofahrer noch links vorbeidrücken können.
Zum Beispiel in Form "sicherer Radwege", die bei genauer Betrachtung manchmal gar nicht so sicher sind.
Aber noch weniger sicher ist es, unkontollierten Autoverkehr und Fahrradverkehr im Mischverkehr zu betreiben.
Falsch. Noch kein Unfallforscher konnte bei Risikovergleich zwischen fahrbahnbegleitenden Radweg und Fahrbahn feststellen, das der Radweg objektiv sicherer ist , also Radfahrer ein geringeres Unfallrisko haben. Nur das subjektive Sicherheitsgefühl ist auf Radwegen höher.
Es gab keinen einzigen Alleinunfall im Fußverkehr!
Das ergibt sich aus der Methodik: Als "Verkehrsunfall" für diese Statistik werden Unfälle nur erfasst , wenn mindestens ein Fahrzeug beteiligt ist.
Was auch auffällt:
iinnerorts ist der Anteil der tödlichen Alleinunfälle bei Radfahrern höher als agO
Die Alleinunfallquote bei motorisierten Zweirädern ist noch höher als die von Radfahrern.
Dass es sich bei der Hälfte der tödlichen Fahrradunfällen um "Alleinunfälle" handelt, bei der Fahrradfahrer ohne Einfluss von außen tödlich verunglückt sind, das kann ich nicht bestätigen, soweit ich Unfallberichte verfolge.
Die Daten des statistischen Bundesamtes für 2021 ( S. 103) sagen 111 tödliche Alleinunfälle , weitere 147 tödliche Unfälle mit Radfahrern als Verursacher eines Unfalls mit Anderen , 120 tödliche Unfälle mit Radfahrern als Opfer davon 12 tödliche Unfälle Rad gegen Rad, die auch bei den Verursachern gezählt wurden.
Die berechtigte Frage wäre: sind die Verstöße relativ häufiger oder relativ schwerer als die Verstöße beim Führen anderer Fahrzeuge?
Eine Teil der Antwort geben die jährlichen polizeilichen Unfallstatistiken vom Bundesamt für Statistik . Da findet man dann z.B das zwischen 50 und 60 % der Unfälle mit Fahrradbeteiligung und Personenschaden auch von einem Radfahrer verursacht wurden. Davon sind knapp über die Hälfte Alleinunfälle.
Bei Autofahrern. Autofahrer verschulden aber über 80% der Unfälle mit Autobeteiligung. Und davon sind aber nur weniger als 20% Alleinunfälle.
§12 StVO :
Zitat(3b) Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen
im Bild parkt der Anhänger auch noch falsch , da er den Sicherheitstrennstreifen zum Radweg beparkt.
Das Parken von Wohnmobilen ist leider weitgehend uneingeschränkt möglich.
Ein Ausbruch von Autowahn:
4m breite Asphaltpisten neben der eigentlichen Fahrbahn
Da braucht man dann unfallverursachende Poller mitten auf dem Weg, um zu verhindern , das sie vom MIV illegal benutzt werden
Wer "sichere Radwege" fordert behauptet damit auch implizit das Radfahren auf der Fahrbahn zu gefährlich ist. Und ignoriert damit die Stand der Unfallforschung.
Ich wüsste wenig Gründe, warum man bei einem Radweg außerorts auf die Benutzungspflicht verzichten sollte
Du geht also davon aus , das Autofahrer davon ausgenommen sind, sich an §1 StVO zu halten
Zitat(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Nur durch dessen Missachtung Kann sich eine "besondere Gefahr" für Radfahrer ergeben
Im Übrigen hat auch bei außerörtlichen Radwegen noch kein Unfallforscher in einer Studie herausgefunden , das sie ein geringeres Unfallrisiko für Radfahrer bedeuten.
Benutzungspflicht für Radwege, die das Unfallrisiko für Radfahrer erhöhen ist m.E. unvereinbar mit Art. 2 GG
Zitat(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Edit: Mit alleinstehenden
soll ja gekennzeichnet werden , das es sich um einen anderen, nicht benutzungspflichtigen, Radweg handelt. "Andere Radwege" sind aber meines Wissens für andere Verkehrsteilnehmer genauso gesperrt wie
. Sehe ich das falsch ?
Originalmeldung dürfte hier zu finden sein : https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110970/5540055. Ein Fall für den Presserat?