Alles anzeigenDa wird es interessant...
Wenn man annimmt, dass er nicht abbiegt, gilt an der Kreuzung entweder rechts vor links oder eine Situation ähnlich einer Ausfahrt. In beiden Varianten muss er warten.
Allerdings wäre das inkonsistent zu den ihm entgegen kommenden Radfahrern. Es kann ja nicht sein, dass in die gelbe Richtung abbiegt, gegen die gelbe Richtung aber nicht.
Also gut, anderer Ansatz:
Es sind ja zwei verschiedene Straßen. Der erste Abschnitt der roten (im Vordergrund) hat keinen Radweg.
Wenn also ein Radfahrer die gelbe Linie in Gegenrichtung befährt, dann endet sein Radweg vor dem Richtungswechsel. Er muss dann die Fahrbahn überqueren und auf dem neuen Radweg weiterfahren. Allerdings darf er das nicht, da dort kein 237 steht.
Klappt also auch nicht. Scheitert aber zumindest nur am 237 und einer Furt, bei der nicht so richtig klar ist, zu welchem Radweg sie eigentlich gehört.
Mehr Ideen zur Auslegung habe ich nicht.
Das sind eben die Widersprüche die auftreten, wenn das Ziel der Straßengestaltung nicht Verkehrssicherheit sondern ungebremste Raserei mit KFZ ist