Sehr geehrter Herr xxx,
in dem angehängten Antwortdokument wird meine Frage „Wann
wurden in den aufgeführten Gebieten seit Anfang 2015 im Rahmen der Ihrer
Behörde obliegenden Aufgabe der Überwachung des ruhenden Verkehrs Kontrollen
v.A. bezüglich der Einhaltung des §12 StVO (Halten und Parken) durchgeführt und
wann bzw. in welchem Umfang sind diese zukünftig geplant?“ wie folgt
beantwortet:
„Statistische Daten über Kontrollen des ruhenden Verkehrs in
den von Ihnen bezeichneten Gebieten liegen nicht vor.“
Nun erhielt ich Kenntnis über die DPVL-Anweisung 2015-1, in
der es heißt: „Die PK, WSPK und DE 14 melden die in ihrem Zuständigkeitsbereich
durchgeführten Maßnahmen (Anzahl 2V, 3V, 6V und Anzahl der Personalstunden bis
zum 3. Werktag des Folgemonats
bis auf weiteres per E-Mail an xxx mit der zur Verfügung
gestellten
Excel-Tabelle des Monatscontrollings.“
Nun weiß ich die Informationen in Kombination nicht recht zu
interpretieren. Ist die Antwort zu meiner Anfrage also so zu verstehen, dass in
dem fraglichen Zeitraum keinerlei Maßnahmen durchgeführt wurden, die zu
erfassen gewesen wären oder halten sich die PK 21 und 23 nicht an die
DPVL-Anweisung 2015-1 und melden die Maßnahmen nicht?
Mit freundlichen Grüßen
UliB