Mit welchem Verkehrszeichen deklariert man eine Gehbahn als Fahrbahn? Mit welchem Schild "übersteuert" man eine Fahrbahn als Radbahn? (Merke: ich verwende bewusst den Begriff "...bahn" für das straßenbauliche Objekt. Im Gegensatz dazu steht der "...weg" als Begriff für das fiktive verkehrsrechtliche Subjekt. Ein großer Teil der Missverständnisse über die Beschilderungen resultiert daraus, dass sprachlich nicht zwischen diesen beiden unterschiedlichen Konstrukten differenziert wird).
Neenee, spätestens seitdem die blauen Fahrrad-Gebotsschilder in der StVO den Sinn "kennzeichnet Benutzungspflicht für eine a priori existente Fläche" erhalten haben, hat sich das mit dem Klarstellen und (Um-)Deklarieren erledigt.
Was die Sache mit dem "steht nur, wo Klarstellung nötig ist" bei Z.239 anbetrifft: meiner Beobachtung nach ist das einzige, was damit in der Praxis jemals klargestellt wird, ein nachdrücklicher Hinweis an die Autofahrer im Sinne von: "Liebe Leute, hier ist das Gehwegparken nicht nur verboten, hier wird das Verbot sogar kontrolliert!" Echte Missverständnisse darüber, ob der Bürgersteig nun eine Gehbahn oder vielleicht doch bloß ein Parkplatz ist, dürften dagegen in keinem Fall aufkommen.
Du übersiehst den Punkt 2. "Anderer Verkehr darf ihn nicht benutzen." bei den div. 2xx (bei 239 und 242.1 Punkt 1), der den Dualismus
- nur x-Verkehr bei allen so beschilderten Wegen, darunter auch eigenständige Wege, die nur aus einer "Fahrbahn" bestehen
- und außerdem B-Pfl. für den x-Verkehr bei straßenbegleitenden Wegen (bei 239 aus § 25)
definiert.
§ 39 (2): "Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen, sind sie in der Regel über diesen angebracht." und da "auf" dem Weg dumrumstehend zugleich auch "über" ist ...
Außerorts wird hier im Umland auch gerne 260 mit Zusatz "Lw frei" genommen. O.ä.
Gelegentlich auch innerorts ...
237 werden hier gelegentlich dazu verwendet, baulich nicht mit Bordstein angelegte "Seitenstreifen" zu Gehwegen umzudefinieren wie hier (von der westl. Sonnenstr. gibt's da leide rkein Bild, da auch) oder eben als "Ende Radweg"-Ersatz oder für eigenständige Wege, die nicht zugleich fürs Radeln sein sollen, gerne in Grünanlagen
Ersteres wären ohne Schild in der Tat Parkstreifen, aber "hier wirklich nicht parken"-Verwendungen auf richtigen Bordsteingehwegen fielen mir hierzustadt keine ein.