Also wenn kein Lkw ...
Hier (und im VP) aber wohl nicht mehr ...
Also wenn kein Lkw ...
Hier (und im VP) aber wohl nicht mehr ...
Tja, allein meine Befürchtung, dass mir dann eine Vorladung zur Vernehmung wegen des Vorwurfes der Nötigung und weiterer §§ des StGB ins Haus flatterte, wenn ich gleiches versuchte, nachdem man mich gefährdete...
Das gefährliche dran ist, dass das Jedermannsrecht bei der Festnahme durch Bürger a) nur auf frischer Tat greift und b) nur bei Straftaten. Festnahme bei Owis ist dagegen nicht erlaubt!
Außerdem ermöglicht der Schutzstreifen das "Fahrrad frei" auf dem Gehweg.
500 € + 500 € = 1000 €, damit kriegt man dann ein besseres Rad statt zweier Möhren, das kann die bessere Lösung sein, ja ...
Mist + Müll ergibt in Summe aber nix besseres als die Einzelteile, sondern eher das Gegenteil ...
Das ist dann halt so ähnlich wie beim Schutzstreifen, den man ja trotz passendem Owi-Tatbestand nicht unbedingt benutzen muss, wie das OVG Lüneburg zweifelsfrei feststellte ...
... als es darum ging, die Klagebefugnis wegen ja glasklar vorhandener Freiwilligkeit abzulehnen ...
Es wird ja natürlich schon dagegen geklagt, was in solchen Fällen nicht selten erfolgreich ist, womit das Lösen der Bahnsteigkarte entfallen kann ...
Eckernförder Straße, Ecke Eichendorfstraße ist ein schönes Bsp., dass man es auch andersrum klarstellen kann: Mehr als 5 m (7,ungrad) zwischen Radwegkante und Fahrbahnkante und trotzdem eine Furt markiert und das 205 aus der Eichendorfstraße raus vor dieser Furt.
Überhaupt weit abgesetzt und doch zur Gesamtstraße gehörend zu betrachten. Das würde dort NIE irgendein Autofahrer in Zweifel ziehen ... *flöt*
Aus der Eichendorff heraus wird man laut Google auf Angebotsstreifen geführt und das Radwegschild dürfte aus der Richtung erkennbar sein.
Mofa-Sound-Generator einbauen?
Mir geht es konkret um Zu § 9, Rn. 8 VwV-StVO:
Da stellt sich dann die Frage, ob in diesem Fall bis zum Radweg oder bis zum Gehweg des Geh-/Radwegs gemessen wird, sofern der Radweg rechts liegt und der Gehweg links (kommt selten vor, ist aber wohl nicht verboten). Das wären dann ja je nach Situation noch mal mindestens 1,5 Meter extra, also dementsprechend weniger Grünstreifen dazwischen.
Man beachte in
ZitatDer Radverkehr fährt nicht mehr neben der Fahrbahn, wenn ein Radweg erheblich (ca. 5 m) von der Straße abgesetzt ist. Können Zweifel aufkommen oder ist der abgesetzte Radweg nicht eindeutig erkennbar, so ist die Vorfahrt durch Verkehrszeichen zu regeln.
Da der Radweg (und Gehweg) aber Teil der Straße sein sollen (vor allem, wenn er benutzungspflichtig sein soll), fragt man sich ja unwillkürlich, wie er von sich selbst abgesetzt sein soll ...
Im übrigen schreibt der zweite Satz nicht vor, in welche Richtung man klarstellen muss, man könnte auch klastellen, dass der Radweg zweifelsfrei zur Straße gehört ...
Hast du ein Beispiel?
Diesen merde schmalen ignoriere isch aber ...
Ansonsten kann ich mich noch an einen solchen in meiner Jugend in Bremerhaven erinnern, aber das war ein linksseitiger, der aus anderer Richtung genau andersrum beschildert war, also hatte man wohl nur das "normale" auf Lager, ist ja nur ein Radweg ...
Es ist ein populärer Irrtum, dass die Grünzeit etwas über die Zeit aussagt, die Fußgänger zum Queren hätten.
Es ist aber vielmehr die Summe aus Grün- und Räumzeit.
Alle restlichen Streuscheiben mit nur Fußgängern drauf sind auch für nur Fußgänger gedacht und gelten seit 2017 nie für Radfahrer, soviel ist sicher.
... und vorher auch schon oft nicht, nur bei sog. Dreistrichfurten (hier in Bild 6 ist eine, im Text nach "Dreistrichfurt" suchen.
Die Regel galt auch nicht, wenn es gar keine Radverkehrsanlage ist, wie bspw. eine (für Radler freigegebene) Fußgängerzone keine RVA ist: Wenn die eine Straße quert: Freie Fahrt für freie Radler ...
Wismar Bahnhof, ich meine, ich hätte da vor Monaten schon irgendwo Diskussionen zu gesehen ... Hier? VM? VP? OSM? FB? *grübel* Blöd, wenn man sich zu sehr diversifiziert ...
Ich meine mich zu erinnern, dass der Weg auch am Bahnhof vorbei ziemliche Haken schlägt und auch nach der Querstr. nicht wirklich als straßenbegleitend zu bezeichnen wäre und das 240 somit keine B-Pflicht anzeigen kann ...
Und gibt es nicht sichere Transportmöglichkeiten?
Es fe_lte, Stand gestern, die Info, ob sie sich den Lkw-Fahrer mal zur Brust genommen haben ...
Aber ich sehe gerade bei Neuaufruf die Antwort
"Hallo, welche Konsequenzen der Fahrer tragen muss, ist Gegenstand der Ermittlungen. Viele Grüße!"
Das lässt hoffen ...
Bei 290 müsste man die Parkierung auf der anderen Seite, die wohl nicht so stört(?), auch markieren ...
Ich vermute, es liegt auch an den ungeschriebenen Gesetzen des guten Textens, dass man nicht -zigmal einfach nur "der Radfahrer" schreibt als ständige Wiederholung ... Man müsste mal vergleichen mit Artikeln, wo x-mal "Autofahrer" vorkommen täte, ob man da auch Ersatzworte sucht ...
Theoretisch reicht bei beiden Versionen eins am Anfang.
Die Parker werden ein einzelnes Verbotsschild am Anfang ohne Zz statt an jeder Baumscheibe nicht unbedingt alle verstehen, aber es täte reichen ...
brrr, gruselig.
Anfangs war ich davon auch nur semibegeistert ...
... bis mir das mit dem Schutz in der Verschwenkung bei gleichzeitiger Spurzahlreduzierung einfiel, seitdem habe ich damit meinen Frieden gemacht ...
Außerdem hat's ne Autospur stadtauswärts gekostet (stadteinwärts schiebt man das seit Jahren vor sich her ...) und so sind's auf der anderen Seite paar (leider nur wenige) Geisterradler weniger ...
Ah, Du willst an Deiner allgemeinen Beliebtheit arbeiten ..