Nicht unbedingt; dahinter kann ja (warum auch immer) wieder eine andere Vorfahrtregelung gelten.
Beiträge von Gelöschtes Mitglied
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Das gilt doch aber nur für eine einzelne Kreuzung.
Ich hab übrigens letztens in einem Dorf wieder eine entdeckt, in der noch mehrere und ihr Dasein fristen. Das hier gezeigte RvL-Zeichen könnte man ja nach der Demontage zur Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben schicken, die können es sich dann als Gedächtnisstütze ins Büro stellen...
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Die Radfahrer meiner Nachbarstadt Zweibrücken muss ich wohl oder übel abschreiben:
https://www.pfaelzischer-merkur.de/region/zweibru…ve_aid-45076409
Man hat mich auch von Seiten der Verwaltung, als auch der Grünen(!) ganz bewusst nicht zu dieser "Radtour" eingeladen, weil denen meine Ansichten halt nicht in den Kram passen. Die behelmte Truppe radelte dann unter anderem auch auf dem ehemaligen(!) Radweg, dessen Schilder aufgrund meines fast zwei Jahre andauernden Kampfes mit der Verwaltung neulich mit Klebestreifen entwertet wurden.
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Man hätte den Betreibern ja auch einfach eine Lizenz zum Gelddrucken ausstellen können. Dann wäre der Gesellschaft wenigstens der erwartbare Berg an giftigem, kapitalistisch-effizient mit geringer Haltbarkeit designtem Sondermüll erspart geblieben...
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Sprachpolizei...!?
Ja. Nein. "Untermensch" geht hier nicht. Tut mir leid.
Doch, genau deshalb "geht" der Begriff hier sehr wohl, weil er genau die Entmenschlichung und Herabsetzung von Radfahrern und Fußgängern verdeutlicht, die in den Köpfen sehr vieler Menschen herumspukt - und sie dazu veranlasst, das Leben dieser tagtäglich vorsätzlich oder fahrlässig zu gefährden! Der durchschnittliche, ansonsten eher lieb und nett erscheinende Autofahrer hält sich nämlich allein wegen seines Kfz unter dem Hintern anderen gegenüber für "überlegen", also: einen Übermenschen. Und den Radfahrer / Fußgänger nicht. Und genau deshalb riskiert er ständig dessen Kopf und Kragen!
Aber es hat in Deutschland ja Tradition, die tief in der harmlos erscheinenden, bürgerlichen "Mitte" schlummernden faschistischen Grundüberzeugungen zu leugnen - und so zu tun, als wären "die Nazis" ein aus dem Nichts kommender, bedauerlicher Betriebsunfall gewesen, der mit den Überzeugungen des "normalen Volks" nichts zu tun gehabt hätte...
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Ein Urteil des Amtsgerichts Bad Bergzabern: 4800 Euro und kein Eintrag im Führungszeugnis für die Tötung eines (auf einem wegen meiner Einwände leider erst kurze Zeit nach dem Unfall entschilderten, abenteuerlichen Geh- und Radweg außerorts...) unterwegs seienden Radfahrers durch einen Busfahrer, der die Kreuzung in gerader Richtung überquerte und dabei den 79-jährigen wie auch immer "übersah"...
Ein paar Meter weiter starb übrigens - auf dem nun freigegebenen Gehweg - dieses Jahr erneut ein Radfahrer, als er an der Hofzufahrt überfahren wurde.
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Das ist eine unzlässige Verallgemeinerung.
Nein, ist sie nicht. 90 % der ADFC-Ortsgruppen kannst du völlig vergessen; das sind Auch-Radfahrer / Freizeitradler, die sich für Radverkehrspolitik nicht im Geringsten interessieren. Und wenn sie es doch tun, machen sie nix anderes, als gemeinsam mit der CDU, der FDP, dem ADAC und der Auto-BILD "mehr Radwege" - mit mehr Fahrbahnverboten für Radfahrer zu fordern...!
Die sehr wenigen Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel.
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Die Extremisten haben es halt zum Glück schwer eine Mehrheit zu finden.
Wer ist hier ein "Extremist", der "Terror" verbreitet...!?
Ich würde mir halt mal meine Gedanken machen, wenn ich meine vermeintlichen "Mehrheiten" vor allem dadurch gewinne, indem ich mich an überzeugte Autofahrer anbiedere, die Radfahrer generell von den Landstraßen verbannen wollen.
Aber ja, macht weiter mit der Verkraftfahrstraßierung des öffentlichen Straßennetzes - und redet euch weiter den Blödsinn mit eurer "Verkehrswende" ein.
Ist ja nicht zum Aushalten, diese Idiotie...!
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Der ADFC ist ein Verein für Torkelradler, die in den allermeisten Fällen in erster Linie Auto fahren und die das Rad ein paar Mal im Jahr für eine ADFC-Tour aus dem Keller holen, auf den Heck-Träger am Pkw schnallen - und mit dem Auto zum Startpunkt dieser 30 bis 50 km langen Touren fahren. Mir ist kürzlich das "Tourenprogramm" des örtlichen ADFC in die Hände gefallen. Die Startorte waren in den überwiegenden Fällen (vor allem für Ortsfremde) nur mit dem Auto zu erreichen...
Auch Geschwindigkeiten über 50 (oder 60) rechtfertigen nicht den Bau irgendwelcher Radfahrer-Ghettos...! Warum muss man diesen Blödsinn, mit dem man auch noch den § 45 (9) StVO kastriert hatte, auch von Radfahrern ständig hören?
Was spricht dagegen, für Landstraßen das Tempolimit auf 60 km/h generelle max. Höchstgeschwindigkeit zu reduzieren?
Kannst du mir mal erklären, warum du diesen Blödsinn mit einer unglaublichen Penetranz unablässig hier immer wieder, zu jeder auch nur halbwegs passenden Gelegenheit wiederholen musst...!? Also außer, damit zu provozieren? Fordere das doch bspw. mal in einem allgemeinen Verkehrsforum? Oder in speziellen Autofahrer-Foren. Dann wird man dir das - mit Sicherheit deutlich weniger nett als hier - nochmal erklären.
Tempo 100 hat sich seit Jahrzehnten bewährt. Nach geltendem Recht darf man die 100 nämlich auch nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen fahren.
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Auf den typischen Landstraßen (Tempo 100 km/h) fühle ich mich auf einem ordentlichen, baulich getrennten Radweg wohler.
Es gibt an Landstraßen in Deutschland keine "Radwege". Es gibt bauliche Gehwege, die in aller Regel für Radfahrer per benutzungspflichtig gemacht werden. Dort dürfen sich die Fahrbahnparanoiker dann mit den anderen nicht-automobilen Untermenschen ihr vermeintlich exklusives Wegelchen teilen... Hauptsache, sie halten "den Verkehr" nicht auf.
Radwege außerorts sind nix anderes als Kfz-Förderung. Das ist aber den Städtern meist völlig egal, weil sie wenn sie mal nicht die immergleiche Strecke zur Lohnarbeit pendeln, in der Freizeit zu ADFC-Torkelradlern mutieren, die keine Probleme damit haben, auf minderwertigen Schrott verbannt zu werden. Ist ja nur Freizeit. Und "Sicherheit geht vor"...
Wenn ich alle 10 km an einer Kreuzung Nachrang vor den KFZ habe, dann kann ich damit leben.
Ich nicht! Noch nicht mal, wenn es nur alle 100 km eins wäre. Mich regt schon der eine Nachrang am Ende eines solchen Scheißwegelchens auf. Es geht hier ja auch ums Prinzip: Wer grundsätzlich akzeptiert, von der Fahrbahn verbannt und auf schmale Gossenwegelchen verwiesen zu werden - und dann auch noch wegen seiner Minderwertigkeitskomplexe an Einmündungen den permanenten Nachrang akzeptiert, zeigt, dass ihm Gleichberechtigung völlig egal ist. Außerdem sind ihm ja auch die Opfer egal, die an diesen Einmündungen ständig umgenietet werden. Dann heißt es ja nämlich "selber Schuld"! Wie auch in den (zahlreichen) Fällen, in denen die Radfahrer beim Auffahren oder Runterfahren von diesen Drecksdingern mit Autos kollidieren...
Als Autofahrer wäre ich bei 100 km/h auch entspannter, wenn mein "Fluss" nicht unbedingt gestört wird.
Genau, daher weht der Wind... Du bist also ein "Auch-Radfahrer"...! Der sich eine "von Radfahrern freie und sichere Bahn" wünscht...
Das ist völlig okay. Ich glaube, auf der Seite der demokratischen Mehrheit zu stehen.
Nein. Du bist Teil einer extrem kleinen, unbedeutenden Minderheit. Und Leute wie ich sind in dieser Minderheit eine noch kleinere Minderheit. Die von Leuten wie dir, die ihr "sicheres Wegelchen" fordern, permanent verraten und verkauft wird. Es würde mir persönlich ja zu denken geben, wenn es die Autofahrer sind, die sich über benutzungspflichtige(!) "Radwege" mindestens genauso freuen, wie du. Und dir ist es dann auch egal, dass Leute wie ich dann halt auch immer wieder gezielt gefährdet werden, wenn sie eins dieser Mistdinger mal wieder nicht benutzen.
So schließt sich der Kreis...!
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Woraus schließt du, dass es das alles früher [tm] nicht gegeben hätte?
Das habe ich ja auch nirgends behauptet.
Es ist aber schon rein von der zunehmenden Anzahl von Kraftfahrzeugen als auch dem Verkehr insgesamt (vor allem in Ballungszentren - dort finden ja die meisten dieser Vorfälle statt) logisch, dass damit auch die Konflikte zunehmen. Die in ebenfalls zunehmendem Maße von der Obrigkeit ignoriert werden. Und das ebenfalls immer länger werdende Netz an "Infrastruktur" dürfte ebenfalls seinen bescheidenen Anteil dazu beitragen - wobei es andererseits ja sowieso kaum Radwegemissachter gibt...
Natürlich spielen bei der Wahrnehmung auch die modernen Medien eine Rolle. Durch die Anzahl derer, die derartige Vorfälle vor allem filmisch dokumentieren und in den einschlägigen "sozialen Netzwerken" (und den entsprechenden Filterblasen) posten, kann man durchaus auch Rückschlüsse auf die Dunkelziffer ziehen. Das gilt grade auch für die ebenfalls zahlreich dokumentierten, oft im Zusammenhang stehenden Ablehnungsbescheide von Staatsanwaltschaften oder auch mehr als fragwürdige Urteile zum Thema Straßenverkehrsgefährdung gegenüber Radfahrern.
Was die "Vollstrecker" betrifft: Es gibt inzwischen schon ein paar Urteile, in denen klargestellt wird, dass rechtswidriges (also auch "erzieherisches" Verhalten) keine besondere örtliche Gefahrenlage darstellt. Was mich andererseits auch nicht dazu bringt, gleich ein Hohelied auf unseren "funktionierenden Rechtsstaat" zu singen...
Das Umnieten von Radfahrern war schließlich noch nie explizit erlaubt...
Muss es ja auch nicht. Wenn man das "Umnieten" (bzw. den alltäglich wohl mehrfach in tausenfacher Zahl vorkommenden Versuch des "Umnietens") allerdings in den meisten Fällen überhaupt nicht bestraft, entwickelt sich bei einigen Verkehrsteilnehmern halt ein entsprechendes Gewohnheitsrecht.
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Man darf (fast) immer links überholen!
Das Durchschlängeln ist meiner Ansicht nach völlig legal. Und wen interessiert denn auch, was der (leider viel zu oft ahnungslose...) ADFC dazu meint? Wenn Autos vor einer roten Ampel halten (also verkehrsbedingt warten), darf ich (insb. wenn ich links abbiegen will), auch links überholen. Auch dann (im Gegensatz zum "Rechtsüberholen"), wenn diese sich vorwärts bewegen.
Im Übrigen wäre ich dafür, den § 5 (8) auf alle Fahrstreifen auszuweiten ("lane splitting"); dann müsste man nämlich zwischen links und rechts vorbei nicht mehr groß unterscheiden. Ich finde es sowieso albern, dass ich (auch bei vorhandenen "Schutzstreifen") rechts an Autos, die mit Schrittgeschwindigkeit vor sich hinrollen, nicht mehr "überholen" darf, sondern immer ganz genau drauf achten muss, dass sie stillstehen.
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Die haben ihr Ziel so oder so erreicht; ob die nun einen Strafantrag bekommen oder nicht. Das geht mit dem passenden Textbaustein ja heute alles ganz fix.
Nunja, wenn man dann einknickt und beschließt, die Obrigkeit nicht weiter mit den Problemen der Radler zu behelligen, haben diese ihr Ziel erreicht.
Was glaubst du, wie oft mich die Mutlosigkeit übermannt, wenn ich mal wieder irgendeiner Behörde, die mich und meine die Verkehrssicherheit und die Umsetzung geltenden Rechts betreffenden Hinweise seit Monaten ignoriert, eine böse e-mail schreiben muss, wie ich es grade just an diesem Abend tun musste...!? Und dann, weil diese Behörde sich gar auch noch erdreistet, mir zu schreiben, dass ich mich "hin und wieder im Ton vergreife"? Was erwarten die, wenn vor 22 Monaten zwei Verkehrsschauen stattfanden - und bis heute kein einziges verschwunden ist? Das dient natürlich auch alles der Zermürbung. Und ich kann es verstehen, wenn viele das irgendwann wieder aufgeben; das wird bei mir wohl auch irgendwann wieder der Fall sein. Und dann werde ich einfach wieder sämtliche blauen und roten Schilder missachten. Auch andere merken, dass hier auf lange Sicht kein Blumentopf zu gewinnen ist, weil dieses System das einfach aussitzen kann - und aussitzen wird. Es reicht ja schon, kein Geld über zu haben, um gegen zahlreiche Verkehrszeichen klagen zu können. Nur ein Detail, wie der Rechtsstaat auf die Interessen von Radfahrern scheißt.
Dass Staatsanwaltschaften sich mit derartigem "Kleinkram" nicht mehr befassen, hat auch handfeste ökonomische Gründe. So hat man beispielsweise den Blödsinn mit dem "fehlenden öffentlichen Interesse" ja inzwischen als Standardausrede dafür etabliert, damit in Aktenstapeln erstickende Staatsanwälte wegen des wahnsinnigen, neoliberalen Personalabbaus im öffentlichen Dienst eine einfache Möglichkeit haben, Fälle im Fließbandverfahren "abzuschließen".
Aber auch das wird ja weder wahrgenommen, noch hinterfragt...
Und wenn man sich dann noch befleißigt fühlt, ungemütliche Situationen in Handgreiflichkeiten eskalieren zu lassen, wird man schnell erfahren, dass besagte Obrigkeit diese in einem ganz anderen Licht sieht.
Ich befürworte nirgends "Selbstjustiz", ich bin aber ständig Opfer einer Solchen. Ich persönlich bin auch viel zu schmächtig (und zu intelligent), um mich mit irgendwelchen Idioten körperlich anzulegen. Ich habe aber Verständnis dafür, dass viele Radfahrer kein Vertrauen in das Rechtssystem mehr haben - und sich im Zweifelsfalle im Rahmen der Notwehr(!) zur Wehr setzen.
Überhaupt: Was ist ein derartiger, zweierlei Maßstäbe verwendender Rechtsstaat denn dann noch wert...? Ein Rechtsstaat, der eine Meinungsäußerung wie "Arschloch" oder eine Delle im Blech bestraft - aber bei unzähligen gefährlichen Strafaktionen stets überhaupt nichts unternimmt...? Eine Staatsanwaltschaft, die dem von einem Busfahrer gefährdeten Radfahrer schreibt, er solle doch dann gefälligst mit seinem MTB auf den (vereisten) Waldwegen rumfahren...?!
Wenn er sich dort auf die Fresse legt, wollen sie allerdings ja auch nicht ermitteln (siehe den Fall an B 10 im Januar diesen Jahres)...!
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Um das Narrativ des aggressiven Radrambos am Laufen zu halten, damit es immer weiter Auge um Auge geht, denn die jeweils anderen haben's ja so verdient.
Als "aggressiver Radrambo" giltst du in den Augen einiger Autofahrer doch bereits dann, wenn du deine ureigenen Rechte wahrnimmst. Und das wiederum stachelt sie zu Selbstjustiz an. Ich hatte ja vor nicht allzu langer Zeit auch so einen Gestörten, der mich vorsätzlich mit ein paar cm Abstand rasierte, weil ich die Dreistigkeit besaß, vor ihm einen anderen Radfahrer zu überholen.
Und mir geht es hier in der ruhigen Pfalz ja noch gut; vor allem, wenn ich das mit den Erlebnissen von Radfahrern in Großstädten vergleiche.
Dass Einzelne immer "radikaler" werden, hat eben leider sehr wohl damit zu tun, dass der Rechtsstaat für solche wertlosen Untermenschen wie Radfahrer nicht gilt. Und das ist auch keine Plattitüde, sondern Tatsache...! Man lese sich nur das absurde Pamphlet durch, welches ein echter(!) Staatsanwalt dem @Natenom geschrieben hatte...
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Fahren auf der anderen Seite die Radfahrer auf der Straße, oder haben sie die Wahl, auf der Straße zu fahren oder auf dem alten Hochbordradweg?
Aaaargh...! DAS DING NENNT SICH FAHRBAHN!
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Anzeigenerstattung bringt doch überhaupt nix. Ich verweise mal auf das, was Blogger Natenom vor einer Weiler mit der Polizei und einem Staatsanwalt erleben durfte.
lediglich ein Foto vom Fahrer
Dann hätte man den Fotografierenden wohl wegen Verstoßes gegen die tolle DSGVO wohl noch härter bestraft, als für die Ohrfeigen und die Kratzer im Lack...
Altes Sprichwort: wer zuschlägt, hat sein Recht verschlagen.
Wer zurückschlägt, allerdings nicht. Und im Zusammenhang mit automobiler Straßenverkehrsgefährdung hielte ich einen anschließenden "Satz heiße Ohren" oder ein verdelltes Stück Blech im Affekt und im Rahmen der Notwehr für durchaus gerechtfertigt. Aber man darf ja streng genommen solchen Arschlöchern nicht mal Arschloch hinterherrufen, weil man damit dann ja auch eine streng zu ahnende "Straftat" begeht...
In Deutschland hat der Täterschutz halt Tradition, vor allem, wenn der Täter in einem Auto hockt.
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"Aufgeblasener Radstreifen"
In der Tat. Mit Straßenbahnschienen, in die man prima einfädeln kann.
Was ich mich schon immer frage: Wie ordne ich mich denn bei solchen "ARAS" im fließenden Verkehr sicher nach links ein? Sowas ist ja - wenn ich mir diese bestimmt mit beschilderte "Infrastruktur" so betrachte - systemisch gar nicht vorgesehen?
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Diese hochaggressiven und gewaltbereiten Rennradfahrer mal wieder, die vor allem in Rudeln grundlos Jagd auf unbescholtene und sich stets korrekt verhaltende Autofahrer machen...
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Wenn man glaubt, alles gesehen zu haben, kommt sowas...
Ein wahrhaftiges Kunstwerk!
Wobei ich persönlich weiterhin die Ansicht vertrete, dass man mit der Kombi problemlos einen gem. Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht kennzeichnen könnte.
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Genau. Für mich sind das auch E-Mofas.
Das sind schließlich keine Fahrräder.
Was Juristisch nicht passt, wird halt mittels "gilt als" passend gemacht. Mittels Bicycle fiction.