Beiträge von Gelöschtes Mitglied

    Ich bin mir sicher, dass ich schon auf der ein oder anderen Ignore-Liste stehen werde. :evil:

    Ja, kann man so machen - alles ausblenden, was einem nicht in den Kram passt. Kinder machen das ja auch so; also sich die Finger in die Ohren stecken und laut Laaaalaaaalaaaa singen. ;)

    Das Problem ist: Die "echte" Gegenseite macht das ja genauso - nur ist sie (nicht nur zahlenmäßig) viel mächtiger. So zieht sich also jeder in seine behaglich eingerichtete Vorurteilsblase zurück. Es findet dann überhaupt kein Austausch und keine Vermittlung mehr statt. Ich finde es ja selber sehr bedauerlich, dass ich wegen meiner punktuell von der "reinen Lehre" abweichenden Ansichten hier in diesem Forum ja auch nicht mehr willkommen bin. :rolleyes: Der anfänglich zu beobachtende "Like-Boykott" verstärkt sich inzwischen ja schon zu einer Art "Dislike"-Abo... :evil:

    Umgekehrt sieht der (große) Rest der (autofahrenden) Bevölkerung dieses Forum hier eben dann halt auch nur (noch) als Heimat irgendwelcher einsamer radikaler, "linksgrünversiffter" Spinner.

    Die Österreicher waren schon immer etwas schlauer, denn als sie in den 90ern ihr "Pickerl" eingeführt haben, wurde auch dort was an der Kfz-Steuer bzw. an der steuerlichen Entlastung gedreht.

    Ich sehe darin keine "Schläue". Die Argumentation der Ösis war in dieser Hinsicht schon immer verlogen. Es ist egal, ob und wie so ein "Instrument" kommuniziert oder begründet wird. Im Endeffekt zielt jede Maut in erster Linie nur auf "Ausländer", weil die Staaten grundsätzlich andere, simplere Möglichkeiten haben, den "Inländern" Geld für Straßenbau und -erhaltung abzuknöpfen. Vor allem dann, wenn man sich die Sache fiskalisch betrachtet. Die Ösis und alle anderen Staaten, in denen teils Private die "Maut" einsacken, diskriminieren also auch "Ausländer". Im Endeffekt wurde da deutsche "Ehrlichkeit" betraft und hinterfotzige Verlogenheit belohnt.

    Dass ich von sozial ungerechten Nutzungsgebühren und Privatisierungen nichts halte, habe ich ja schon mehrfach erwähnt.

    Es ist ja offenbar sehr schwer, den Unfallhergang einigermaßen allgemeinverständlich wiederzugeben.

    Das liegt allerdings auch daran, dass zusätzliche, von vielen vor allem außerorts gewollte "sichere und bequeme Radinfrastruktur" im Prinzip einfache Verkehrsführungen und Abläufe derart verkompliziert. Ein sich "sicher fühlendes" Mädchen hat das mit dem Leben bezahlt, weil sie wohl ohne auf den Verkehr zu achten diese Straße querte. Thomas Schlüter bei Twitter. Tut mir sehr leid, dass ich dem Autofahrer in diesem Fall keinen besonderen Vorwurf machen kann.

    Warum sollten sie das tun? Aus Empathie und Herzensgüte?

    Das kam früher eher einmal im Monat vor, inzwischen fast täglich.

    Deine Beobachtungen wurden meines Erachtens durch Wunschdenken verfälscht. ;) Ich habe seitdem die Sache hin und wieder in den Medien auftaucht, eher das Gefühl, dass es die Leute vor einer möglichen Festschreibung von Mindestabständen noch einmal ordentlich krachen lassen wollen...

    Überholabstände sind in den allermeisten Fällen Zufallsprodukte. Es gibt Tage, da könnte ich mich über 20 Engüberholer aufregen - und dann ist auch mal ein paar Tage gar nix.

    Klimaschutz?

    Das (welches genau) "Klima" kann man nicht "schützen". Und selbst wenn, sollte einem das als Mensch - und nicht als Radfahrer interessieren.

    Weniger Verkehrstote im persönlichen Umfeld?

    Ja, Whataboutism: Aber fangt doch auch mal bei denen an, die sich bei Alleinunfällen mit dem Rad jedes Jahr zu Tode stürzen...!? :/ Die meisten Radfahrer brauchen auch keine pöhsen Kraftfahrzeuge als Unfallgegner, um umzukommen. Also: Fahrradfahren verbieten...!? :evil:

    Deutsche Autobahnen fallen - was die Todes- und Unfallzahlen betrifft - nun einmal objektiv betrachtet gegenüber dem limitierten Rest der Welt nicht besonders negativ auf.

    Es soll auch Radfahrer geben, die ab und zu mal Auto fahren.

    Ja. Genau. Die Auch-Radfahrer. 8o Ich bin 15 Jahre "auch" Auto gefahren. Und halte von ideologisch motivierter Aus-Prinzip-Gängelung wenig bis gar nichts. Die Straßen in Deutschland sind im Vergleich zum Rest der Welt nicht besonders unsicher.

    Tempo 30 in Städten steht da sogar auch schon drin unter "Empfehlungen"!

    Tempo 30 in Städten ist abseits der klassifizierten Straßen und anderer [Zeichen 306] auch heute bereits durch die Herausnahme der [Zeichen 274.1] aus dem § 45 (9) S. 3 möglich. Dass das sehr oft trotzdem nicht gemacht wird zeigt, dass die komplette Streichung des S. 3 in der Summme nur zu noch mehr willkürlichen Verboten für Radfahrer führen wird. Ich könnte bspw. in meiner Stadt auch nicht mehr gegen die zig [Zeichen 250][Zusatzzeichen 1020-30] vorgehen, die die Stadtverwaltung auch trotz S. 3 aus purer Faulheit und Arroganz einfach weiter in der Gegend rumhängen lässt.

    Dann müsste es z. B. aber erst einmal eine Bahn geben...

    Wenn der § 45 (9) StVO wegfällt, können Behörden zukünftig nicht nur (zum Wohle des automobilen Verkehrsflusses) mit [Zeichen 237][Zeichen 240][Zeichen 241-30], sondern auch wieder wild mit [Zeichen 254] um sich schmeißen - oder müssen auch [Zeichen 267] nicht mehr freigeben.

    Das Auto könnte damit etwas weg vom Statussymbol rücken, hin zu mehr Rationalität.

    Träum weiter. Es wäre mir neu, dass (schnelle) Autos nur in Deutschland als Statussymbole gelten würden. :rolleyes: Der Wert als Statussymbol basiert (wie bei allem) in erster Linie auf dem Kaufpreis. Und nicht, wie schnell man damit fahren kann. Beseitige soziale Ungleichheit - dann erübrigen sich auch derartige "Statussymbole" von allein.

    Ich will auch nicht, dass Autofahrer aus meinem persönlichen Umfeld verunglücken.

    Hoffentlich verunglücken sie dann nicht im Bus oder in der Bahn. :/ Die Verkehrs- und Fahrbahnverbote für Radfahrer basieren leider auf dem gleichen "Grundgedanken". "Wir müssen dir das leider zu deiner eigenen Sicherheit verbieten." :cursing:

    Die Polizei weigert sich aber, u.a. wegen Satz 3:

    Und das völlig zurecht! Straßenverkehrsrechtliche Regelungen sind nichts, was "demokratisch" vom Stadtrat oder sonstigen Kommunalen Räten beschlossen werden kann - oder darf. Die StVO hat im Bundesgebiet (halbwegs) einheitlich vollzogen zu werden.

    Ich finde es wirklich interessant, dass auch hier einige den § 45 StVO "opfern" würden, um dem bösen Kfz-Verkehr mal wieder eine reinzuwürgen. Wie gesagt - für mich ist das hier kein "Radverkehrsforum" mehr, sondern ein "Anti-Kfz-Forum". Dann sollte Malte den Titel vielleicht so langsam mal überdenken...

    Richtig. Immerhin würde mit den Vorschlägen ein Tempolimit von 130 auf Autobahnen eingeführt werden.

    Warum interessieren sich Radfahrer überhaupt dafür, wie schnell auf Autobahnen gefahren werden darf? Mir ist das z. B. völlig egal. :rolleyes:

    Vielleicht ist dann der nächste Schritt hin zu Tempo 40 oder 30 in Städten nicht mehr so weit.

    Träume weiter...

    Nein, das macht überhaupt keinen Sinn. Die Eckpfeiler zu den zulässigen Geschwindigkeiten setzt die StVO. Dann soll man jene ändern, anstatt der Willkür Tür und Tor zu öffnen.

    Es räumt den Gemeinden und lokalen Behörden also viel mehr Gestaltungsspielräume ein. Solange die "richtigen" Menschen dort an der Macht sind, ist das ok.

    Das stimmt so doch gar nicht, da die Zuständigkeiten in den Ländern auf sehr unterschiedliche Art und Weise geregelt sind. In Hamburg bestimmen nicht die Kommunen über straßenverkehrsrechtliche Regelungen, sondern die Polizei (sic!). Wenn ich mir ansehe, wie (vor allem bei Radwegbenutnzungspflichten) auch sonst diese unteren Verwaltungseinheiten durch Ahnungslosigkeit und Willkür glänzen, kann man dieses Ansinnen nicht scharf genug verurteilen.

    Es passt aber, dass auch in diesem Autohasser- und Ökoforum die erste Reaktion "naja,das macht Sinn" ist...! X(

    Die wollen in Nr. 33 den § 45 (9) S. 3 StVO streichen! =O

    Zitat

    In Satz 1 wird der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und folgender Halbsatz angefügt:

    „sie können auch angeordnet werden, soweit dies zur Erreichung der verfolgten Anordnungszwecke unter Berücksichtigung der zu erwartenden Verkehrsentwicklung erforderlich ist.“

    (...)

    Die Sätze 3 bis 6 werden gestrichen.

    Zu alleinstehenden [Zusatzzeichen 1022-10] hatte ich schon vor einer Weile was gebloggt.

    EOS_19-0688-1.jpg

    Vor allem beim "gem. Geh- und Radweg" sind die auch alles andere als eindeutig. Und meiner Ansicht nach auch unzulässig. Die Probleme der Bedeutung dieser absurden Schilder (Zusatzzeichen heißen nicht ohne Grund so) werden vor allem außerorts deutlich, wenn man sich in die Lage anderer Verkehrsteilnehmer versetzt.

    Letzten Endes wird eine nicht-benutzungspflichtige Alternative zum [Zeichen 240] meiner Ansicht nach auch gezielt vermieden, weil ja gerade außerorts quasi alle "Radwege" so beschildert werden.

    Ehrlich, ich war das nicht und distanziere mich grundsätzlich von Leuten, die Eigentum anderer beschädigen.

    Die braucht es gar nicht; dem Foto nach zu urteilen würde ich die Brandursache im Motorraum verorten. Es kommt gar nicht so selten vor, dass Autos wegen technischer Defekte spontan in Flamen aufgehen, gefühlt gab es allein in den Polizeiberichten aus der Region im letzten Jahr bestimmt 15 bis 20 derartiger Fälle.

    Ein reiner Gehweg müsste nämlich von den Anliegern bezahlt werden, ein Geh- und Radweg nicht.

    Danke für die Info. Ich war zu faul, in niedersächsischen Straßengesetz zu suchen. Gilt das für alle Straßen, also auch für klassifizierte?

    Womit dann auch das Rätsel gelöst sein dürfte, warum der Yeti sich mit so vielen "Geh- und Radwegen" herumschlagen muss. Die Perfidie wird natürlich noch dadurch getoppt, dass gerade eine neue Novelle ansteht, nach der es weiterhin keine derartigen Wege ohne Benutzungspflicht geben soll.

    Gerade am Übergang vom Straßen- zum Straßenverkehrsrecht müsste diese Idiotie, Verkehrsflächen als "Geh- und Radwege" auszuweisen, doch besonders auffallen. Vor allem dann, wenn sie entbläut werden müssen, denn dann hat das auch finanzielle Auswirkungen; man könnte sogar von vorsätzlichem Betrug sprechen. Es bestehen auf jeden Fall auch straßenrechtlich eklatante "Fehlanreize", Gehwege als "Geh- und Radwege" zu labeln.

    Meiner Ansicht nach gehörten die [Zeichen 240] endlich intensiv rechtlich bekämpft.

    Es gibt keine "gemeinsamen Geh- und Radwege". Es gibt Gehwege, die für Radfahrer per blauem Blech benutzungspflichtig gemacht werden. Der Rest ist Verarsche zu Lasten der Steuerzahler.

    Wie ist das in deinem Bundesland eigentlich mit der Baulast? Ich vermute mal, dass "gemeinsame Geh- und Radwege" der Baulastträger der Straße (Kreis, Land, Bund) bezahlen muss? Hier in RLP bezahlen die Gehwege die Gemeinden. Es sei denn, es ist ein "Radweg" (also auch ein "gem. Geh- und Radweg"), der an einen Radweg außerorts anschließt. Dabei muss der außerorts noch nicht einmal vorhanden sein; es reicht, wenn einer in absehbarer Zeit gebaut werden soll...

    Könnte jedenfalls ein Grund sein, warum die in deiner Ecke sich so große Mühe geben, die Radfahrer überall auf die Gehwege zu zwingen.

    Ja, straßenrechtlich. Ändert nix daran, dass die auf dem StVG basierende StVO (konkurrierende Gesetzgebung) Bundesrecht ist - und dementsprechend (eigentlich) auch der (straßenverkehrsbehördliche) Vollzug der StVO - ob nun auf Gemeinde- oder auch Bundesstraßen erst einmal dem Bund zusteht. Der überlässt das allerdings den Ländern, die das wiederum an die Gemeinden, Kreise, Städte oder - wie in Hamburg - an die Polizei delegieren.

    Deshalb sind ja gerne mal auf engem Raum (innerorts, außerorts, Gemeinde-, Stadt- und Kreisgrenzen) mehrere Straßenverkehrsbehörden zuständig. Die durchaus auch unterschiedliche Meinungen vertreten können. Die B 10 ist ja im Pfälzerwald nur auf einem einzigen Abschnitt noch mit Fahrrädern befahrbar - weil die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße die Tatsache berücksichtigt, dass dem Radverkehr dort keine Alternative angeboten wird.

    Aber okay; das Thema führt an dieser Stelle wohl wieder zu weit... :whistling: ;)

    Man darf diesen Begriff nicht zu eng auslegen. Ganz klassisch sähe ich hier Probleme bei der "vertikalen" Gewaltenteilung. ;) Die Polizei ist eine Landesbehörde, eine StVB (eigentlich...) eine Bundesbehörde. Die andererseits in der Praxis halt auch bei den Kreisen und Gemeinden angesiedelt ist.

    Aber auch im weiteren Sinne ("checks and balances") halte ich es für bedenklich, wenn z. B. eine Behörde, die eigentlich Verkehrsregeln überwachen soll, dafür zuständig ist, Verkehrsregeln (also Recht) selber zu erlassen. Das kann sie zwar auch im Rahmen der StVO - aber eben nur im begrenzten Maße. Das ist mir persönlich eine zu hohe Machtkonzentration. Wo woanders die Polizei in Sachen straßenverkehrsrechtlicher Belange nur als Gast eingeladen ist, ist sie in Hamburg der "Veranstalter".

    mgka - Ja, eben. Eigentlich sind gem. GG Straßenverkehrsbehörden ja sogar in erster Linie Bundesbehörden. Die Länder sollen im Rahmen ihrer Auftragsverwaltung Bundesrecht vollziehen. Aber diese Aufgaben werden dann - per Zuständigkeitsverordnungen - teils den Gemeinden oder Verbandsgemeinden auferlegt. Die wiederum bedienen sich aus dem, was die Verwaltungs(fach)hochschulen jährlich so ausspucken oder was schon seit Jahrzehnten in den Kommunalverwaltungen rumsitzt. Ich hab leider noch nicht genauer nachgeforscht - aber es würde mich stark wundern, wenn Straßenverkehrsrecht überhaupt ein Hauptfach wäre. Nun bearbeiten solche Leute dann gerne mal Jahrelang Asylanträge oder Baugenehmigungen - und werden dann wegen des permanenten Personalabbaus nach 10 Jahren in die Straßenverkehrsabteilung versetzt. Yeah! Die neue Sachgebietsleiterin hat vorher mit Sicherheit auch was ganz anderes gemacht. Und ja, man muss die Nummern nicht unbedingt auswendig kennen (ich kenn auch nur die gängigsten). Es ist aber immer ein starkes Indiz dafür, was für eine Fachkenntnis man erwarten kann. Wenn jemand "Straße" schreibt / sagt und "Fahrbahn" meint, weiß man recht schnell, woran man ist. Und dann kommen hier und da noch (auch von Bürgern auf blöde Ideen gebracht werdende) kleine Bürgermeisterchen, die meinen, die StVO sei nach Belieben auslegbar...

    Wenn man sich dann auch bspw. mal ankuckt, wie das in Hamburg läuft (wo die Polizei gleichzeitig Straßenverkehrsbehörde ist). Was meiner Ansicht nach sogar gegen die Gewaltenteilung verstößt...

    Bei Straßenbaubehörden ist das (zum. in RLP) ja (noch) anders; die haben ihren eigenen Studiengang - und dürfen sich entsprechend spezialisieren. Ich hatte damals sogar überlegt, da eine Bewerbung hinzuschicken. 8) Lustigerweise ist ja in Rheinland-Pfalz der (hpts. für Straßenbau zuständige) LBM die obere Straßenverkehrs- und somit Rechts- und Fachaufsichtsbehörde (und nebenbei auch zuständig für die StVO auf Autobahnen). Okay, meine Erfahrungen mit dem LBM sind bekanntlich auch äußerst frustrierend; fraglich, ob es dadurch besser werden würde...

    Selbst Dinge wie die Jahresfrist sind oft unbekannt, was aber von Vorteil ist, denn auf meinen Antrag hin hat man schon öfter mal "aus Versehen" eine neue verkehrsrechtliche Anordnung erlassen, ohne sich auf die Bestandskraft der alten zu berufen. Und die Rechtsbehelfbelehrung fehlte den Schreiben in aller Regel auch (denn damit könnte die Behörde die Jahresfrist zu einer Monatsfrist machen).

    Ja, das kenne ich insb. von meiner Lieblings-StVB aus dem Kreis Südwestpfalz. Die sind sich gar nicht bewusst, wie viele Verwaltungsakte ohne Rechtsbehelfsbelehrungen sie in den letzten Jahren erlassen haben. ;) Leider konnte ich es wegen der kostspieligen Justiz allerdings auch nicht ausnutzen.

    Ich glaube inzwischen, dass in den meisten Straßenverkehrsbehörden (insb. in den kleineren Einheiten) absolut Null Fachkompetenz vorhanden ist. Die neue Leiterin der örtlichen StVB kannte zum Beispiel nicht einmal die Nummerierungen der Verkehrsverbotszeichen 254 und 260 auswendig. Ebenfalls war ihr die (zugegebenermaßen auch bescheuerte) Regelung mit den alleinstehenden [Zusatzzeichen 1022-10] im § 2 (4) S. 4 StVO unbekannt.

    Ich hab es ja schon öfters angesprochen: es besteht hier m. E. ein strukturelles Problem in der Beamtenausbildung. Hier braucht es eigentlich Experten, die sich bereits in der Ausbildung / im Studium auf einen Kernbereich konzentrieren. Stattdessen wird hauptsächlich allgemeiner Verwaltungskram abgearbeitet - und die Sache mit den Verkehrszeichen "nebenbei" gemacht... Die Straßenverkehrsbehörde der Kreisverwaltung Südwestpfalz hat z. B. bis zu meinem "Aufbegehren" auch keine Radwegbenutzungspflichten nachvollziehbar angeordnet, sondern einfach kommentarlos Beschilderungspläne des LBM (Straßenbaubehörde) abgestempelt. <X

    Radwege: 19 Millionen Euro (Sanierung und Neubau von Radwegen entlang der Landstraßen; also in den 117 Millionen Euro enthalten)

    Ich begrüße ausdrücklich jeden Euro, der nicht in "Radwege" investiert wird! :evil: Solange die Landes- und Bundesstraßen nicht verzwangsradwegt sind, kommt dieses Geld somit nämlich auch Radfahrern zugute. Wenn sie jene Straßen nicht nutzen / teilen möchten, ist das deren Problem.