mgka - Ja, eben. Eigentlich sind gem. GG Straßenverkehrsbehörden ja sogar in erster Linie Bundesbehörden. Die Länder sollen im Rahmen ihrer Auftragsverwaltung Bundesrecht vollziehen. Aber diese Aufgaben werden dann - per Zuständigkeitsverordnungen - teils den Gemeinden oder Verbandsgemeinden auferlegt. Die wiederum bedienen sich aus dem, was die Verwaltungs(fach)hochschulen jährlich so ausspucken oder was schon seit Jahrzehnten in den Kommunalverwaltungen rumsitzt. Ich hab leider noch nicht genauer nachgeforscht - aber es würde mich stark wundern, wenn Straßenverkehrsrecht überhaupt ein Hauptfach wäre. Nun bearbeiten solche Leute dann gerne mal Jahrelang Asylanträge oder Baugenehmigungen - und werden dann wegen des permanenten Personalabbaus nach 10 Jahren in die Straßenverkehrsabteilung versetzt. Yeah! Die neue Sachgebietsleiterin hat vorher mit Sicherheit auch was ganz anderes gemacht. Und ja, man muss die Nummern nicht unbedingt auswendig kennen (ich kenn auch nur die gängigsten). Es ist aber immer ein starkes Indiz dafür, was für eine Fachkenntnis man erwarten kann. Wenn jemand "Straße" schreibt / sagt und "Fahrbahn" meint, weiß man recht schnell, woran man ist. Und dann kommen hier und da noch (auch von Bürgern auf blöde Ideen gebracht werdende) kleine Bürgermeisterchen, die meinen, die StVO sei nach Belieben auslegbar...
Wenn man sich dann auch bspw. mal ankuckt, wie das in Hamburg läuft (wo die Polizei gleichzeitig Straßenverkehrsbehörde ist). Was meiner Ansicht nach sogar gegen die Gewaltenteilung verstößt...
Bei Straßenbaubehörden ist das (zum. in RLP) ja (noch) anders; die haben ihren eigenen Studiengang - und dürfen sich entsprechend spezialisieren. Ich hatte damals sogar überlegt, da eine Bewerbung hinzuschicken. Lustigerweise ist ja in Rheinland-Pfalz der (hpts. für Straßenbau zuständige) LBM die obere Straßenverkehrs- und somit Rechts- und Fachaufsichtsbehörde (und nebenbei auch zuständig für die StVO auf Autobahnen). Okay, meine Erfahrungen mit dem LBM sind bekanntlich auch äußerst frustrierend; fraglich, ob es dadurch besser werden würde...
Selbst Dinge wie die Jahresfrist sind oft unbekannt, was aber von Vorteil ist, denn auf meinen Antrag hin hat man schon öfter mal "aus Versehen" eine neue verkehrsrechtliche Anordnung erlassen, ohne sich auf die Bestandskraft der alten zu berufen. Und die Rechtsbehelfbelehrung fehlte den Schreiben in aller Regel auch (denn damit könnte die Behörde die Jahresfrist zu einer Monatsfrist machen).
Ja, das kenne ich insb. von meiner Lieblings-StVB aus dem Kreis Südwestpfalz. Die sind sich gar nicht bewusst, wie viele Verwaltungsakte ohne Rechtsbehelfsbelehrungen sie in den letzten Jahren erlassen haben. Leider konnte ich es wegen der kostspieligen Justiz allerdings auch nicht ausnutzen.