
Hier ist mal die gesamte Kompetenz der Stader Verkehrsbehörde auf einem Bild zusammengefasst:
Das Ensemble beginnt links mit einem
, die Straße ist also für alle Fahrzeuge gesperrt. Das wäre doch mal eine Nummer, dort alle abzuzetteln, die durch die Baustelle fahren. Aber man überlässt es hier ohnehin den Verkehrsteilnehmern, selbst zu entscheiden, welche Verkehrszeichen für sie gelten. Ich habe ebenfalls beschlossen, dass man das Schild dort irrtümlich hingestellt oder vergessen hat.
Dahinter steht ein VZ 133 "Vorsicht Fußgänger" mit Zusatzzeichen
. Es wird also vor Radfahrern gewarnt, die vom Fahrrad abgestiegen sind. Darunter findet man aber auch noch das Zusatzzeichen 1000-22 "Fußgänger: Anderen Gehweg benutzen". Vielleicht warnt man also auch vor Fußgängern, die auf den anderen Gehweg wechseln oder in der Gesamtkomposition nur vor abgestiegenen Geisterradlern, die ihr Fahrrad jetzt auf die andere Straßenseite schieben.
Nachdem man bis zu dieser Stelle auf der Fahrbahn gefahren ist, empfängt den Radfahrer auf der rechten Seite zunächst ein
und wenige Meter dahinter ein
. Man möchte offenbar Radfahrer zunächst auf den Gehweg zwingen, auf dem sie 5m weiter nicht mehr fahren dürfen. Erstaunlicher Weise hat man sich das ZZ 1012-32
gespart, welches man hier an Baustellen erst einmal grundsätzlich aufhängt, um deutlich zu machen, dass man sich um Radfahrer gar nicht erst Gedanken machen wollte, oder um noch einmal zu erklären, was ein Gehweg ist. Ganz klar, dass dort dennoch fleißig auf dem Gehweg geradelt wird und -wie man sieht- egal in welcher Fahrtrichtung.
Ich bin dort auf der Fahrbahn durch die Arbeitsstelle gefahren, aber ich habe mich schon gefragt, ob die Ampelphasen auch für langsamere Radfahrer ausreichend lang wären (vermutlich nicht). Es wäre daher vielleicht ganz nett gewesen, den langsamen Radfahrern die Passage auf dem Gehweg mit einem ![Zeichen 239 [Zeichen 239]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-239.png)
zu ermöglichen, zumal ich mir sicher bin, dass das rote Pflaster nach Abschluss der Bauarbeiten ohnehin wieder ein
verpasst bekommt.
An der zweiten Baustellenampel hat man sich in Gegenrichtung auch eine lustige Falle ausgedacht: Erst erklärt man den Gehweg per
zum benutzungspflichtigen Geh- und Radweg, um danach per
anzuzeigen, dass man da gar nicht mehr Fahrrad fahren soll.

Nun wissen vermutlich nur besonders regelkundige Verkehrsteilnehmer, dass allein stehende Zusatzzeichen bis auf wenige definierte Ausnahmen gar keine Bedeutung haben, aber im Schadensfalle würde sicherlich die Frage aufkommen, warum man auf der Fahrbahn durch die Arbeitsstelle gefahren ist, wo doch vorher ein Fahrbahnbenutzungsverbot für Radfahrer ausgesprochen wurde. Da wird wohl nicht jeder Richter meine Interpretation teilen, dass ein Radweg, auf dem ich nicht Fahrrad fahren sondern absteigen und schieben soll, wohl nicht mehr benutzungspflichtig sein kann. Dass man am Aufstellungsort des Z240 mangels Bordsteinabsenkung gar nicht auf den Sonderweg wechseln kann, ist hier auch nicht so wichtig, weil man vermutlich davon ausgeht, dass sowieso schon alle Radfahrer auf dem Gehweg fahren (weil der ja rot gepflastert ist). Dass es eine Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen gibt, hat sich bis hierher leider noch nicht herumgesprochen.
Auch ist die eigentliche Intention der Verkehrsbehörde wieder erkennbar, dass man dort überhaupt keine Radfahrer haben will und auch nicht bereit ist, sich Gedanken darum zu machen, wie man als weniger sportlich ambitionierter Radfahrer rechtzeitig durch die Baustelle kommt, ohne 500m lang zum Fußgänger zu werden oder sich irgendwann Auge in Auge mit dem Gegenverkehr auf der Fahrbahn wiederzufinden.