Beiträge von Th(oma)s

    Was aber, wenn Vz 301 oder 306 ebenfalls dicht am Kreuzungsbereich stehen und zwar unmittelbar neben der Fahrbahn und das Vz 205 deutlich weiter rechts mit klarem Bezug zum Radweg?

    Das ist dann eine "perplexe Beschilderung". In solchen Fällen sind *beide* Zeichen nichtig und unbeachtlich. Es greift für alle, die das Konfliktpotential der widersprüchlichen Anordnung durchschauen, der Rückfall auf die allgemeinen Verkehrsregeln, insbesondere § 1. Da man aber nicht erwarten kann, dass allen Verkehrsteilnehmern (insbesondere den nichtmotorisierten ohne Fahrerlaubnis-Schulung) diese Konsequenz der verbockten Beschilderung bewusst wird, geht die Haftung bei etwaigen Unfällen m.E. nicht zu Lasten dessen, der beim Versuch, sich nach der vermeintlichen Anordnung zu richten, einen Unfall baut, sondern zu Lasten der verantwortlichen Straßenverkehrsbehörde.

    Darf aufgestellt werden, wenn der Radweg eindeutig fahrbahnbegleitend ist und an der Fahrbahn steht?


    Ja, warum denn nicht. Nur ist dann die Konsequenz, dass das Zeichen sowohl für den Verkehr auf dem Radweg als auch auf der Fahrbahn gilt. Ich habe meine Sichtweise mal auf einer Grafik zusammengefasst; die Situation aus Deiner Frage entspricht Fall (3).

    Das Problem an der Sache ist, dass die aufeinandertreffenden Verkehrsteilnehmer die "gute Absicht" (hüstel) der Behörde mit großer
    Wahrscheinlichkeit missverstehen können. Bei etwaigen Unfällen mit so einer dämlichen Kennzeichnung ist damit nicht etwa der verantwortliche Beamte der Straßenverkehrsbehörde aus dem Schneider (nach dem Motto:"Sagt nicht, ich hätte euch nicht gewarnt!"). Vielmehr müsste man im Haftungsprozess ganz klar das Verhalten der Behörde wegen der fahrlässigen Herbeiführung von schweren Missverständnissen als Mitschuld bewerten.

    Das Datenmaterial ist durchaus brauchbar, das ist mittlerweile handgepflegt, allein an der Interpretation der Zahlen mangelt es.

    Hi Malte, danke für Dein Engagement!

    Ich bin Thomas Schlüter und der Autor der Seite .

    Einer der Gründe, warum ich vor über vier Jahren mit der Sammlung von Todesfällen beim Radfahren begonnen habe, bestand darin, dass in den veröffentlichten amtlichen Unfallstatistiken die einzelnen Paramter (also Unfallart, Unfalltyp, Verletzungsschwere, Schuld, Ort, Alter, Straßenteil, Ortslage, Gegner etc.) immer nur voneinander getrennt präsentiert werden. Dadurch wird die Analyse von möglichen Zusammenhängen komplett unmöglich gemacht. Keine Ahnung, ob das Absicht oder einfach nur Folge der Betriebsblindheit der Profis ist, aber es ist Fakt, dass von offizieller Seite scheinbar niemand Anstrengungen unternimmt, solche wichtigen Kombinations-Analysen mehrerer Faktoren mit den noch verknüpften Parametern der Rohdaten zu machen. Insbesondere das bei destatis jährlich mit dem vielversprechenden Titel "Verkehrsunfälle von Zweiradfahrern" erscheinende Werk ist eine in dieser Hinsicht unbrauchbarer Datenwüste.

    Die von Dir präsentierte eindimensionale Analyse hat in der jetzigen Form leider die gleiche Schwäche wie die amtlichen Statistiken.

    Ich biete daher auf meiner Seite auch immer eine Excel-Ausgabe der gesamten Liste an, deren Inhalt jeweils gleichzeitig mit den Updates der Online-Version aktualisiert wird.