Wer die einschlägigen Verwaltungsvorschriften so auffasst, dass nur Fahrstreifen oder ganze Fahrbahnen mit Verkehrszeichen 254, Verbot für Radverkehr
, ausgeschildert werden dürfen, der würde nicht auf die Idee kommen, einen Fußweg damit auszuschildern. Der würde allerdings auch das Schild am Fahrbahnrand aufstellen und nicht an der Hauswand weitab vom Fahrbahnrand. Warum die Verkehrsverwaltung in Hannover es in bestimmten Fällen für richtig hält, mit dem Verkehrszeichen 254, Verbot für Radverkehr
, einen Fußweg auszuschildern, erkläre ich mir in dem Beispiel Wülfeler Straße so:
Man darf nicht den Fehler machen, aus dem Vorhandensei von irregulären Beschilderungen den Trugschluss zu zu ziehen, sei seien gar nicht irregulär.