Ich weiß nicht. Zumindest die Vorfahrtsregelungen nehmen keine Rücksicht auf Art, Umfang und Gewicht des Fahrzeugs.
Spannend wird es, wenn beide einen Fehler gemacht haben, weil die Hauptschuld nur einmal vergeben werden kann, und es dieses Merkmal ist, was dann in den Verschuldensstatistiken der Allgemeinheit präsentiert wird. Nach der Grundregel "schwach vor stark" wird dann wohl zB bei einem Gehweg-Geisterradler, der mit einem unachtsamen KFZ-Linksabbieger kollidiert, in aller Regel dem Lenker des KFZ die Hauptschuld zugewiesen werden (§ 9 StVO unterscheidet nicht danach, ob parallel fahrender Verkehr neben der Fahrbahn legal oder illegal kam).