Zeitgeistiges Bangemachen. Bäh.
Wenn man beim Betrachten der Abbildung unten noch berücksichtigt, dass die Radfahrleistung sich im gezeigten Zeitraum etwa verdoppelt hat...
Zeitgeistiges Bangemachen. Bäh.
Wenn man beim Betrachten der Abbildung unten noch berücksichtigt, dass die Radfahrleistung sich im gezeigten Zeitraum etwa verdoppelt hat...
[Liste mit Filmen, in denen Radfahrer im Straßenverkehr getötet werden.]
Aktuell im Kino:
Kein Mord, aber AFAICS das übliche Klischee-Fahrradunfall-Szenario „von hinten überfahren“.
Für Radfahrer. Wie sieht deine Lösung für Fußgänger aus? Die werden hier in Köln rein gefühlsmäßig von rechts abbiegenden LKWs genauso oft niedergemetzelt.
Ich habe mal in den Opendata-Files vom Unfallatlas die Todesfälle für Köln für die letzten 5 Jahre durchgesehen. Da finden sich insgesamt 5 Todesfälle mit Fußgänger-LKW-Beteiligung. Zwei davon „Überschreiten, 2x „sonstiger Unfall“ und 1x „im Längsverkehr“. Typ 2 („Abbiegen“…) ist aber gar nicht vorhanden.
ZitatGanz grundsätzlich sehe ich das so:
LKWs müssen Fußgängern und Radfahrern Vorrang gewähren, also quasi anhalten. Die Schrittgeschwindigkeit ist also eigentlich gar nicht notwendig. Sie dient nur in dem Fall, dass jemand einen Fehler macht, nicht direkt jemand tot ist.
Sie dient (auch wenn jetzt alles „Victim Blaming!“ schreit) der Schaffung zweier zusätzlicher Redundanzebenen, weil sie erstens die Chance erhöht, dass der ggf. vom Abbieger übersehene Verkehrsteilnehmer mehr Zeit zum Reagieren erhält, und weil zweitens der LKW-Führer gleich zwei Fehler auf einmal machen muss, bevor es kritisch wird.
ZitatFehlerquellen gibt es zwei: Der LKW-Fahrer und der Fußgänger/Radfahrer. Demnach müsste der LKW-Fahrer mit seinem eigenen Fehler rechnen, aber nicht mit dem Fehler eines Fußgängers?
Ein Verkehrsteilnehmer, der bei einem Manöver aktiv mit eigenen Fehlern rechnet, macht keine.
"Du hattest 15 km/h auf dem Tacho. Schritttempo ist angesagt, also 5-6 km/h, mit 9 km/h könntest Du vielleicht noch durchkommen. Aber 15 - nein."
Schritttempo ist laut StVO an 4 Bedingungen geknüpft. Erstens Schwer-LKW (erfüllt), zweitens innerorts (erfüllt), drittens beim Rechtsabbiegen (erfüllt), viertens „wenn mit parallelem Rad- bzw Fußverkehr gerechnet werden muss“ (IMO bei (roter Furt-Ampel & neben dem LKW physisch gar kein Platz für ein Fahrrad) nicht erfüllt, denn wenn man immer und überall mit allem Unsinn rechnen müsste, dann wären die sehr konkreten Einschränkungen im VO-Text obsolet und der Gesetzgeber hätte sie weggelassen und stattdessen einfach pauschal „Abbiegen nur mit Schritttempo“ für alle vorgeschrieben).
Zitat von von Peter ViehrigKeine Ahnung, wie man da einen Radfahrer "übersehen" können soll. Einzige plausible Möglichkeit ist, daß der Radfahrer sich bei roter Ampel und stehendem LKW rechts am LKW vorbeischob und dabei vom LKW-Fahrer nicht bemerkt wurde. Alles andere geht nur mit Vorsatz.
Der Radfahrer muss auf dem Gehweg geradelt sein (der Radverkehr wird weit vorher vom Hochbord auf die Fahrbahn herab geleitet). Innerhalb eines Fahrstreifens mit Bordsteinkante kann sich keiner an so einem breiten LKW vorbeidrücken. Der Unfall kann auch nicht beim Einordnen am Beginn des Rechtsabbiegerstreifens passiert sein, denn dann wäre der LKW wohl kaum noch so weit mit dem Fahrrad unter dem Chassis klebend in die Nebenstraße abgebogen.
Irgendwelche Ampelschaltungen sind an der Stelle für die Schuldfrage vollkommen irrelevant.
Der LKW-Führer wird wahrscheinlich die Hauptschuld kriegen (Berufskraftfahrer, erhöhte Sorgfaltspflicht), aber der Radfahrer wird eine Teilschuld bekommen (Gehwegradeln, Rotlichtverstoß, da die Kreuzung alternativ geregelte Lichtsignale für Fußfurt und Fahrspuren hat). Angesichts des roten Ampelsignals für die Fußfurt wird man auch nicht unterstellen können, dass der LKW wegen § 9 Abs. 6 StVO nur mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen durfte.
Streetview der Kreuzung mit unterschiedlich geschalteten Ampeln: https://maps.app.goo.gl/QLfvhn6KA2wdU1Tb8. Dass die komplementären Ampelsignale nicht durch eine frühzeitige Rot-Schaltung der Fußfurt bedingt sind, merkt man, wenn man auch die aus größerer Entfernung aufgenommenen Bilder anschaut. Auch da ist für den Gehweg schon längst rot.
(Unfall in KA)
Rechts vor links, Fahrrad von links, Tempo 30-Zone, übersichtlich, extra Warnschild „gefährliche Kreuzung, Vorfahrt von rechts“.
Kreuzung aus Perspektive Radfahrer:
Kennt ihr schon Oulu, das Mekka des Winterbikens? Dann habt ihr sicher auch schon die Erzählung mitbekommen, wonach die Stadt vor über 20 Jahren angefangen hätte, ein ganz tolles Radwegenetz zu bauen, und dass daraufhin und deswegen erst die Bürger angefangen hätten, ihre Mobilität mit Fahrrädern zu bestreiten. Und das eben nicht nur im Sommer, sondern auch und gerade im Winter, weil die Stadtverwaltung so weitsichtig ist, einen umfassenden 24/7-Winterdienst auf diesen Radwegen zu gewährleisten.
Zwölf Prozent Radverkehr im nordischen Winter - Mobilität mit Zukunft
Nicht nur, dass Oulu kaum als Vorbild taugt, weil es wegen des stabilen Kältehochs im Winter ganz andere Radfahrvoraussetzungen bietet als mitteleuropäische Städte, wo im Winterquartal oft nasskaltes Schmuddelwetter um den gefährlichen Gefrierpunkt das Radeln erschwert. Auch die Unterstellung, es handele sich beim aktuellen Modal Split um eine kausale Beziehung ("build it and they will come", bzw. "build it and they will abandon their cars.") ist komplett erstunken und erlogen:
Der Radfahrer ist aber wohl nicht „wegen“ Glatteis und auf „tragische“ Weise (also kannixdafürmäßig) umgekommen. Schranken schließen sich erst lange nach dem Rotlicht.
Abgefeimte Falle. Nicht nur wegen der verbockten Aufleitung aufs Hochbord. Man beachte auch, dass die Benutzung dieses Prachtstücks unter der Brücke offenbar aus Gründen der Verkehrssicherheit unbedingt erzwungen werden muss.
Tolle Wurst, brauch wir auch hier. Ist auch ein Zweck angegeben, vielleicht eine neue Art den Tontaubenschießens? Im Gegenzug führt Dänemark den deutschen Abstand ein.
DK ist in der EU momentan gleich nach Schweden der Musterknabe bei den Verkehrstoten.
Das gilt auch für Radfahrer (obwohl da allerdings der Vorteil gegenüber D von Jahr zu Jahr wechselt und insgesamt nicht mehr groß ist). Weder gibt es also Anzeichen, dass DK Nachhilfestunden bei Vorschriften zur Fahrradbeleuchtung nötig hätte, noch scheint es größeren Nachholbedarf beim Abstand zu geben.
Mich nervt dieser Blinkkram massiv an.
Du solltest nicht im Winterhalbjahr nach Dänemark fahren. Dort sind Blinkies vollkommen gleichberechtigte Leuchtmittel:
"Scheinwerfer, die weißes Licht aussenden, und Rückleuchten auf Fahrrädern, Anhängern oder Beiwagen können blinkende Lichter aussenden. Die Blinzelrate muss mindestens 120 Blitze pro Minute betragen."
Bin aber der Meinung, jemand, der aus welchen Gründen auch immer, Blinklichter braucht um andere Verkehrsteilnehmer als solche zu identifizieren, sollte einfach keine gefährlichen Fahrzeuge fahren dürfen und den ÖPNV, seine Füße oder einen Bubble-Ball nutzen
Gebetsmühle: Risiko ist keine binäre Größe. "Brauchen" in dem Sinne, dass er ohne sie völlig blind wäre, tut keiner die Lichter. Wir reden gerade eher darüber, wie und ob man ein "System versagt in einem von einer Millionen Fälle"-Problem zu einem "System versagt in einem von zehn Millionen Fällen"-Problem reduzieren kann.
Und die Fahrbahn ist so schmal, das jedenfalls ich nicht Vollgas annehme, sozusagen Gemütlich übergegurkt.
Apropos Auffahrunfälle:
These des Beitrags: Auffahrunfälle resultieren aus mangelnder Wahrnehmung, und diese wiederum lässt sich am ehesten dadurch verbessern, dass man die Netzhaut-Sehzentrum-Bewusstsein-Achse durch *variable* Reize herausfordert (also Reflektoren an den kurbelnden Beinen/Füßen, Rücklichter mit wechselnder Helligkeits-Intensität). Weniger effektiv seien Maßnahmen, die lediglich konstante Reize setzen (konstante Rücklichter, Rahmenreflektoren, HiViz/Warnwesten am Oberkörper).
Comments?
Schmal, 1,50 Meter?
So wie das Fahr(Klapp)rad liegt (fast Fahrbahnmitte), und vor allem so wie das Auto steht (ganz am rechten Fahrbahnrand), war das kein zu optimistischer Überholversuch sondern (wie eigentlich immer) "Nichtüberholen".
„Wirkt ungewöhnlich: Verkehrsführung erleichtert am Weyer Radfahrern das Linksabbiegen“ titelt das Solinger Tageblatt über diesem Bild.
Hauptsache, den irreführenden Framing-Pflock „beim Radfahren kommt die Gefahr von hinten!“ wieder ein Stück tiefer ins Herz der Verkehrsteilnehmer gerammt.
Was nicht da steht: Abbiegen und Schrittgeschwindigkeit
Die Unfallstelle, insbesondere die Straße, auf der beide Beteiligte vor der Kollision unterwegs waren, liegt 10m vor dem Ortsschild (siehe -korrektem- Streetview-Link im Vorbeitrag).
Die „Wucht“ ist aber eh wahrscheinlich bloß ein redaktioneller Trick, um den Voyeuren unter den Lesern ihr Gruselerlebnis zu vermitteln. Hinweis auf die große Asymmetrie der Fahrzeugmassen.
Zur Unfallzeit war es bereits vollständig dunkel. Am Unfallrad fällt auf, dass es keinen Dynamo hat, und dass vorne ein Korb vor dem Lenker angebracht war, so dass alle Positionen, wo normalerweise der Frontscheinwerfer montiert wird, blockiert gewesen sein müssen. Grundsätzlich natürlich nicht ganz unmöglich, dass am Korb irgendwie noch eine Batterie-/Akkuleuchte montiert war. Hinten leuchtet trotz unbeschädigtem Hinterbau jedenfalls nichts. Das rote Teil am Gepäckträger dürfte wohl nur ein Reflektor sein.
Dieser Unfall gibt mir Rätsel auf:
Der Radfahrer wurde von dem aus einer Nebenstraße kommenden Auto auf der Hauptstraße fahrend "mit voller Wucht" erfasst und meterweit durch die Luft geschleudert. Das Auto steht auf den Bildern vom Unfallort mit der Schnauze nur ca. 1/2 Meter auf der Fahrbahn der Hauptstraße. Das Pedelec liegt vier Meter davor mit dem Vorderrad nach links (aus der Perspektive des Autofahrers) gerichtet.
Gibt es andere Interpretationen der Spurenlage, als dass der Radfahrer dem Auto von rechts gekommen sein muss, und zwar auf dem linken Bürgersteig der Hauptstraße?
Sehr gut, Ermittelt wird der Sonnenstand, er war der einzige nicht offensichtliche Tatbestand.
Die Sonne stand exakt in der Sichtlinie direkt am Horizont. Das ist tatsächlich ein offensichtlicher Tatbestand.
Die Ermittlung und offizielle Feststellung im Unfallprotokoll ist aber keine Suche der Polizei nach Entlastung des Auffahrers. Sie dient weniger der Beantwortung der Frage „Wer war‘s?“, sondern der Aufklärung des „warum gerade dann gerade da?“. Eine Verletzung des Sichtfahrgebots muss man eben genausogut gerichtsfest nachweisen wie eine illegale Handynutzung.
Kennst du das Deutschbuch "Lesen, darstellen, begreifen"?
Nein, aber in der Krimiliteratur gibt es auch etliche Fahrrad-Morde (u..a. schon bei Agathe Christie).
Gestern Abend im "Tatort" wurde mal wieder ein Radfahrer um die Ecke gebracht. Die Dramaturgie des deutschen Fernsehkrimis reitet die "Radfahren = saugefährlich - sie sind wirklich hinter dir her!"-Welle und deklariert diesen populären Irrtum damit gleichzeitig als Tatsache.
Bisher habe ich 7 radelnde Mordopfer im Laufe der Zeit gezählt. Habe ich noch welche übersehen?