Was für ein Urteil:
https://www.versicherungsjournal.de/markt-und-poli…ften-135455.php
Da wird jemandem die Haftung für die Folgen einer Straftat durch einen Dritten auferlegt, weil diese Straftat durch eine Ordnungswidrigkeit provoziert wurde.
Ob der Richter diese Auslegung auch anwenden würde, wenn jemand an seinem ordnungswidrig geparkten Auto den Rückspiegel abtritt?
Was das Gericht jedenfalls hätte erörtern müssen (wenn der Radfahrer denn überhaupt entsprechend plädiert hat?): wäre der Unfall nicht passiert, wenn anstelle des Radlers ein KFZ, z.B. ein S-Pedelec oder ein Mofa auf der Fahrbahn unterwegs gewesen und abgedrängt worden wäre? Dass Unfälle nur dann passieren können, wenn die Beteiligten zur falschen Zeit am falschen Ort sind, ist trivial und für sich allein keine rationale Begründung für die Abweisung des Anliegens des Radfahrers.