Wenn jemand zu Fuß auf der Fahrbahn unterwegs ist und sie damit mehr oder minder blockiert, dann moniere ich das und bitte darum, vorbeigelassen zu werden. Dafür hat man die Klingel.
Die Klingel dient der Abgabe von Schallzeichen gemäß §16 StVO unter den dort genannten Bedingungen. Also Weg freiklingen („Überholabsicht ankündigen“) ja, aber nur außerorts. Innerorts ist das Klingeln nur erlaubt, wenn dem „Angeklingelten“ Gefahr droht. Durch enges Vorbeifahren erzeugte Gefahren sind allerdings nicht per Klingel anzukündigen, sondern einfach zu unterlassen.
Ich habe seit 30 Jahren nur Fahrräder ohne Klingel, und ich habe sie nicht einen einzigen Tag vermisst (was allerdings sicher auch mit daran liegt, dass ich genau so lange die Benutzung von Infrastruktur kategorisch verweigere).