Beiträge von Th(oma)s

    Wo hast du die Fahrleistung gefunden?

    Im Dokument kurz hinter der Abbildung zum Wege-Modalsplit ist eine Gegenüberstellung der Fahrleistungsentwicklung pro Tag. Für 2022 werden 6 Millionen Fahrrad-km angegeben. Mal 365 durch 1,9 Millionen Einwohner = 1150. Möglich, dass die 6 Millionen leicht aufgerundet sind. Ebenso möglich, dass man für Wochenenden und die Ferienzeiten bisschen was abziehen muss. Aber diese grundsätzliche Schwäche für Haushaltsbefragungs-basierende Mobilitätserhebungen teilt HH ja auch mit der zum Vergleich herangezogenen Methodik der Stadt Kopenhagen (die auch nur den Werktags-Wert angibt).

    Hamburg hat sein Strategiepapier für die Zukunft vorgstellt:

    https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokume…itaetswende.pdf

    Die Statistiken der Vergangenheit finde ich sehr aufschlußreich.

    Radanteil im Modal Split steigt auf 22%, die pro-Kopf-Fahrleistung beträgt 1.150km im Jahr. Damit liegt Hamburg jetzt Längen vor der selbsterklärten "weltbesten Fahrradstadt" Kopenhagen (ca. 850km pro Einwohner und Jahr). Kaum zu fassen, dass das nicht von der Stadt in einer Imagekampagne gebührend gefeiert wird.

    Eine der Theoriefragen könnte dann lauten:

    Viel zu umständlich. Stattdessen:

    1) Sind Revanchefouls erlaubt, wenn man glaubt, jemand habe was falsch gemacht ?

    [ ] ja

    [ ] nein

    2) Werden Revanchefouls legitimer, wenn jemand unzweifelhaft eine Ordnungswidrigkeit begangen hat ?

    [ ] ja

    [ ] nein

    Ich glaube, dass auch viele der hier Mitschreibenden ein Problem damit haben, die richtige Antwort auf die zweite Frage zu geben.:evil:

    Warum ist das eigentlich wichtig? Bei Alkoholsündern, bestraft man ja auch nicht nur diejenigen die einen Unfall verursacht haben werden, sondern pauschal alle.

    Das hatten wir weiter oben im Thread schon: wenn du Senioren so behandeln willst wie Alkoholkonsumenten, müsstest du sie konsequenterweise alle ab einem bestimmten Alter wahllos ausschließen, so wie alle ab einer bestimmten Promilleschwelle Fahrverbot haben (möglicherweise ist es ja auch das was du eigentlich möchtest, aber dann sag das so und wir können wir uns die Diskussion um den Gesundheitscheck schenken). Bei Alkohol gibt es jedenfalls auch keine „Trinktauglichkeitsprüfung“ alle x Jahre, bei deren Bestehen die Kandidaten auch angesäuselt fahren dürfen.😈

    tödlicher Unfall..

    [...]

    tiefstehende Sonne scheidet bei der Wetterlage und der Fahrtrichtung eher aus...

    zwischen ca. 6:00 und 7:20 zog da ein mittelkleines Regengebiet durch, aber die Niederschlagsmengen waren jetzt laut Regenradar auch nicht so stark, dass man plötzlich die Hand vor Augen nicht mehr sah.

    laut timeanddate ist der Sonnenaufgang dort um 7:33 gewesen. Licht am Rad? :/

    Das Artikelbild zeigt ein MTB ohne erkennbare StVZO (Reflektoren, Scheinwerfer, Dynamo, Rücklicht etc.). Ob vielleicht ein Rücklicht irgendwo angesteckt war, das beim Aufprall in die Botanik flog?

    Was man auch gut sehen kann: der PKW steht kurz nach der Aufprallstelle parallel zum Fahrbahnrand ca. 1m von der Begrenzungslinie entfernt. Was ich hier schon mehrfach schrieb: bei schwierigen Lichtverhältnissen (und erst recht mit zweifelhafter eigener Beleuchtung) fährt man außerorts tunlichst hart an oder auf der weißen Begrenzungslinie.

    Und warum hat ein aktueller Lion's Coach keinen Abbiege-Assistenten? Der Aufkleber hilft auch nix, wenn keine Zeit zum reagieren bleibt.

    Der Aufkleber adressiert (auch) den Fahrer. Der wird gezwungen, sich das täglich mehrfach anzusehen (auch weil die Aufkleber nicht nur am Heck, sondern auch an der Fahrer- und Beifahrerseite auf Höhe der Türen angebracht sein müssen), und damit ist die Vorbereitungszeit bis zum Abbiegekonflikt ganz sicher ausreichend lang.

    Abgesehen davon hatte der Bus immerhin bodentiefe Fenster auf der Beifahrerseite. Das ist neben Abbiegeassistenten und Schutzkreuzungen die dritte gerne erhobene Forderung, die die Illusion wahrt, dass das Separationsprinzip nicht von Grund auf verkorkst ist, sondern bisher leider, leider immer nur die falschen Maßnahmen getroffen wurde.

    Schade, dass man sowas nicht melden kann, mit wieviel Ahnungslosigkeit man fahren und v.a. belehren darf.

    Das zentrale Problem ist aber wie immer nicht der Umstand, dass der Krakeeler über die Verkehrsregeln irrt, sondern dass er unabhängig davon, ob ein Radfahrer objektiv einen Tatbestand verwirklicht oder nicht, das klaglos und gleichmütig hinzunehmen hat.

    Woher kommt eigentlich die unglaubliche Anmaßung, dass man die Rechtmäßigkeit des Tuns von Menschen, die ihr Fahrzeug mit Muskelkraft bewegen, hinterfragen und die Personen ansprechen oder gar maßregeln dürfen sollte? Macht man doch bei allen anderen auch nicht, wenn sie echten oder eingebildeten Quatsch machen.

    https://www.swr.de/swraktuell/rhe…-trier-100.html


    Muss zugestehen, hatte den Unfall nicht mehr präsent. Der Artikel im Lokalblättchen ist noch hinter der Paywall. Aber dem Fotoaufmacher dort zu Folge müsste es ziemlich sicher hier in diesem Bereich gewesen sein.

    Die Stelle ist jedenfalls der einzige Überweg mit Engstelle/Querungshilfe in der Loebstraße, wo es einen Gulli am Rand gibt, was vom Gutachter als mögliches Motiv für den seitens des Unfallverursachers behaupteten Linksschwenk des Radlers genannt wurde (grüner Kreis). Der Gulli war allerdings zu meiner Überzeugung gar nicht der eigentliche Anlass dafür, dass das Fahrrad überraschend nach links gesteuert wurde. 84-jährige Ebiker bleiben nicht auf der Fahrbahn, wenn es so einen "schönen" breiten glatt asphaltierten Radweg nebenan gibt. Stattdessen biegen sie -bisweilen unangekündigt und ohne nach hinten zu gucken- brav auf diesen nach links ab (rote Kreise).

    Für ein aktives Abbiegemanöver mit Kollision im spitzen Winkel anstatt eines schlichten Streifens dank zu enger Parallelfahrt spricht zudem der Umstand, dass der Zusammenstoß mit dem Radler angeblich sowohl den Spiegel abriss als auch dazu führte, dass er auf die Motorhaube aufgeladen wurde. Beim bloßen Streifen wäre der Radler schon physisch hinter der Motorhaube, wenn er vom Spiegel getroffen würde und könnte dann nur noch zur Seite abgewiesen werden.


    Und dann noch dieser Hinweis:

    Faustformel für den Anhalteweg bei Tempo 30: 3x3+3x3=18 m Bei Tempo 50: 5x3+5x5=40 m

    Heute habe ich mir bei Streetview die Unfallstelle angeschaut, wo das 11-jährige Mädchen von dem Rotfahrer im vergangenen April getötet wurde. Offenbar fuhr das Streetview-Kamerafahrzeug kurz nach dem Unfall am 12.4.22 an der Stelle durch. Auf den Bildern sind jedenfalls 2 Beamte der Fahrradstaffel zu erkennen, die möglicherweise Zeugen befragen; auf dem Mittelstreifen bückt sich jemand, um Blumen abzulegen und eine Kerze anzuzünden. Was man auch erkennen kann, ist die durch Sprühfarbe markierte Bremsspur, und hier kommt deine obige Berechnungsformel ins Spiel: laut Medienberichten hat ein Gutachter ausgesagt, dass der Täter "mindestens 65" gefahren sein soll; Zeugen wollen sogar gehört haben, dass er zudem stark beschleunigt habe. Die Länge der Bremsspur beträgt allerdings kaum mehr als 10 Meter, und sie beginnt auch nicht eine Reaktionsweglänge jenseits der Furt, sondern unmittelbar an der hinteren Markierung der Fußgängerfurt. Wie passt die Bremsspur zur Aussage des Gutachters?

    Aus Verwandschaft und Bekanntenkreis weiß ich, dass man Unfälle vorhersehen kann, nicht genau wann, aber das.

    Ich sehe im Monat sicher 1-2 Kandidaten im Straßenverkehr, wo eine Überprüfung nicht schlecht wäre. Ich habe im Studium Taxi gefahren und war vorher Zivi. Und war deswegen sowohl oft bei Ärzten vor der Praxis und Dialyse. Was da aus zum Teil aus den PKW gekrochen kam, unfassbar.

    Die Unfallforschung sagt, es gibt keine Handvoll prädestinierter "Unfäller" hie und den großen Rest der unfallfreien "Normalos" da. Die Vielzahl der beobachteten Kandidaten, und das Phänomen, dass am Ende des Tages das Spektrum der Unfallverursacher dann doch überraschend genau das gesellschaftliche Spektrum aus stinknormalen redlichen Bürgern, Idioten, Arschlöchern und Greisen abbildet, das wir genau so auch bei den Nichtverursachern finden, sollte zu denken geben.

    Mich stört an der Diskussion dieses ständige Verharmlosen und das Herunterspielen der Gefahren, die vom KFZ-Verkehr ausgehen.

    Mich stört das "Hängt ihn höher!!" *nach* einem Verkehrsunfall, und die darin zum Ausdruck kommende Selbstgerechtigkeit, mit der der Unfallverursacher aus der Gemeinschaft ausgegrenzt und verurteilt wird. Das bringt die Menschen eben gerade nicht zur Einsicht, dass Unfälle jedem passieren können, sondern es nährt stattdessen nur den bigotten Wahn, dass man selber ja dank seiner alles überragenden Geistesgaben über das Verursachen von Unfällen selbstverständlich erhaben wäre. Im Endeffekt bewirkt man nicht die erhoffte Abschreckung, sondern im Gegenteil nur ein erhöhtes Unfallrisiko, weil die plakative Geißelung der Täter die risikovermindernde Selbstreflexion und Einsicht in die Rolle der eigenen alltäglichen Fehler am Zustandekommen des Populationsrisikos unterbindet.

    Aus dem Umstand, dass jemand soeben einen Unfall hatte, den Rückschluss zu ziehen, dass dies der Beweis dafür ist, dass er mit zwei Maß Bier (eine Maß = ein Literglas) schlechter fahren kann als nüchterne Autofahrer, und dass man dieses Ereignis verhindern hätte können, wenn genau diese Person vorher keine zwei Maß Bier getrunken hätte, ist unzulässig. Ebenso erlaubt der Unfall auch nicht die Vorhersage, dass die betreffende Person künftig mit höherer Wahrscheinlichkeit versagen wird als anderen Autofahrer, die statt zwei Maß Bier zwei Flaschen Mineralwasser getrunken hatten.

    Wenn einer so einen Spruch bringt, wie der mit der Fahrtüchtigkeit nach Genuss von zwei Liter Bier, da schüttelt sogar der ADAC den Kopf:

    Ein altersabhängiger Fahrtauglichkeitstest wäre nichts anderes als wenn man alle Trinker oberhalb einer gewissen Promillegrenze zu einem Fahrtauglichkeitstest schickte, bei dem man im Falle des erfolgreichen Bestehens auch mit mehr als 0,5 Promille noch fahren dürfte.

    Oder umgekehrt: Übertragung des Vorgehens, das der Gesetzgeber zur Bekämpfung der Alkohol-Folgen benutzt, auf den Risikofaktor "Alter" würde in der Konsequenz bedeuten, dass man nicht testet, sondern pauschal allen ab 70 den Führerschein wegnähme.

    Habe ich nirgends geschrieben. Aber versuche ruhig weiter, allen, die nicht deiner Meinung sind, das Wort im Mund zu verdrehen. Schade...

    Ich hatte tatsächlich beim Formulieren meiner Entgegnung deine Aussage missverstanden; das war mir nach dem Absenden auch aufgefallen. Sorry dafür.

    Dass ein Massen-Sehtest, bei dem die schlechtesten 5% der Kandidaten durchfallen, in der Praxis tatsächlich messbar tauglicher zur Unfallverhütung wäre als schlichtes Auslosen, wodurch nach dem Zufallsprinzip einfach 5% der Kandidaten den Führerschein verlören, wäre noch zu beweisen. Ich bezweifle das.

    Nicht alles, was hinkt, ist auch ein Vergleich. Anhand von Videodaten Terrorverdächtige zu finden, ist etwas Anderes, als zu überprüfen, ob jemand noch gucken kann (und wenn ja: wie weit nach hinten).

    Aus dem Umstand, dass jemand soeben einen Unfall hatte , den Rückschluss zu ziehen, dass dies der Beweis dafür ist, dass er signifikant schlechter gucken kann als seine Alterskohorte, und dass man dieses Ereignis verhindern hätte können, wenn man genau diese Person vorher zum Sehtest geschickt und rechtzeitig aus dem Verkehr gezogen hätte, ist unzulässig. Ebenso erlaubt der Unfall auch nicht die Vorhersage, dass die betreffende Person künftig mit höherer Wahrscheinlichkeit versagen wird als die anderen Mitglieder seiner Alterskohorte. So von hinten nachgekartet funktioniert Unfallverhütung nicht.

    Ich sehe den Fehler hier, dass sich alle auf tödliche Unfälle konzentrieren – das ist aber selten. Das typische Unfallszenario ist dagegen eher "verwechselt Gas und Bremse" oder "verwechselt vorwärts und rückwärts". Ich vermute, wenn man nach Unfällen sucht, wo Gebäude und parkende Autos beschädigt werden, wird sich eine entsprechende Häufung auch finden lassen.

    Der Ansatz „werte die vielen Bagatellschäden aus und du hast einen Eindruck davon, wie das Risiko für einen seltenen schweren Unfall ist“ ist als Krücke hilfreich, wenn man aufgrund der Seltenheit der schweren Unfälle damit rechnen muss, dass deren Statistik bei kleinen Stichproben wegen der Seltenheit stark durch Ausreißer in die eine oder andere Richtung verzerrt sein könnte. Bei der Betrachtung einer Stichprobe von 30 Millionen Senioren über Jahre und Jahrzehnte in der deutschen Unfallstatistik darf man allerdings getrost davon ausgehen, dass die erhobenen Zahlen für Todesfälle ohne die Krücke der leichten Schäden ganz direkt extrem zuverlässige Prognosen über das Risiko für schwere Unfälle in dieser Kohorte auswerfen.

    Man bräuchte als eine Statistik, die Unfälle mit Verletzten/Toten pro 1 Mio km Fahrleistung in Abhängigkeit vom Alter darstellt.

    Die Altersgruppe 18-65 spult wahrscheinlich einen überproportional größeren Anteil ihrer jährlichen Kilometer auf der Autobahn ab (wo Radfahrer/Fußgänger gar nicht, und andere Verkehrsteilnehmer oder sie selber je Kilometer dramatisch weniger gefährdet werden).

    Selbst wenn man dann trotzdem noch ein altersbedingt erhöhtes Risiko in der Seniorenkohorte nachweisen könnte, beantwortet das immer noch nicht, ob und mit welchem Verfahren man künftige Täter *vorab* mit der gebotenen Zuverlässigkeit herausfiltern könnte.