Beiträge von Th(oma)s

    Nicht inkompetent gebaute Kreisverkehre und unbrauchbare Radwege generalisieren...

    Warum nicht, wenn das doch draußen auf der Straße der Normalzustand ist? Ideale Radwege kann ich mir zwar ausmalen, aber das hilft mir doch ebensowenig im hier und jetzt wie die Vorstellung hypothetischer idealer Verkehrsteilnehmer, die in der Lage wären, fehlerfrei mit den besonderen Herausforderungen der Segregation umzugehen.

    Soweit ich das sehe, bei den Getöteten v.a. Fahrunfälle, dann Einbiegen/Kreuzen, dann Längsverkehr. Relativ zur Gesamtzahl der Unfälle (v.a. innerorts), sind die Schwerverletzten und Getöteten außerorts überproportional - das liegt sich auch an den Geschwindigkeiten.

    Was außerorts noch überproportionaler ansteigt, sind schwere KFZ-Unfälle. Der Verweis auf das außerörtliche KFZ-Risiko ist kein Whataboutism, sondern die einseitige Fixierung auf das Fahrradrisiko außerorts ist unfaires Cherrypicking. Diese Aussage gilt für alle Unfälle allgemein, aber sie gilt auch und gerade für Unfälle im Längsverkehr der selben Straße, zu der ja unstrittig auch der Gegenverkehr gehört. Innerorts muss man sich schon extrem doof anstellen, um im Auto zu sterben, außerorts reicht ein kurzer Augenblick der Unaufmerksamkeit, und du landest mit 100 bis 120 km/h am nächsten Baum oder bei DeltaV 200-240 km/h im Gegenverkehr...

    An jeder Einmündung anhalten?

    Natürlich nicht. Sondern nur in kognitiver Verzerrung wähnen, dass man kraft seiner alles überragenden Geistesgaben in der Lage wäre, die Fälle, wo das nötig ist, jederzeit fehlerfrei von den Fällen zu trennen, wo das überflüssig ist.

    Ich tu mich ehrlich gesagt etwas schwer damit, nachvollziehen zu können, wie denn nun aus Fahrerperspektive beim Blick durch die Frontscheibe auf die Fahrbahn ein anderer verkehrsteilnehmer oder ein gegenstand hinter der A-Säule "verschwinden" können.

    Die Fahren doch in gleiche Richtung, vor dem Fahrzeug. Hinterm Steuer sitzend kann ich doch die die gesamte Fahrbahn und noch daneben einsehen... :/

    Zumindest fällt es mir schwer, mir vorzustellen, wie jemand, der so blind ist, trotzdem noch in der Lage sein sollte, im Vorfeld zu erkennen, dass das Subjekt, dass er da gleich übersehen haben werden wird, einen Muskelantrieb besitzt.

    Ebenso fällt es mir schwer, mir vorzustellen, wie ein offenkundig Blinder es schafft, trotzdem regelgerecht mit Radwegradlern umzugehen.

    Das stimmt, gilt aber für den gesamten Straßenverkehr. Würden sich alle nach StVO verhalten, hätten wir keine Unfälle. Als Radfahrer bin ich der schwächste (weil keine Knautschzone) und gefährdetste (weil am wenigsten sichtbar) Verkehrsteilnehmer, also sollte ich rein aus Eigenschutzinteresse das entsprechende Verhalten wählen.

    Erstens: Übersehen passiert nicht im Längsverkehr.

    Zweitens: „Übersehen“, das offenbar antriebsspezifisch erfolgt, erfordert aus logischen Gründen vorheriges bewusstes zur-Kenntnis-Nehmen des Antriebs, und ist daher kein Übersehen sondern Ignorieren, und damit Vorsatz.

    Drittens: du bist auch auf dem Radweg gefährdet und ohne Knautschzone. Das ist insbesondere deswegen problematisch, weil durch die Segregation neuartige Fehlerquellen geschaffen werden, zu deren Kompensation ein größeres Ausmaß an Aufmerksamkeit erforderlich ist als vorher. Das gilt auch und gerade für das eigene Verhalten!

    Der einzige „Vorteil“ der Segregation besteht darin, dass man sich auf dem Sonderweg von vorneherein damit abgefunden hat, dass man übersehen/ignoriert werden wird. Das führt, zusammen mit den aus eigenem radwegtypischen Fehlverhalten resultierenden neuen Gefahren, dazu, dass man sich auf dem Radweg quasi immer selber die Schuld geben kann, wenn es mal kracht - man hätte es ja besser wissen können. Und dieses Bewusstsein wiederum bewirkt eine massiive kognitive Verzerrung: Risiken, für deren Abwehr wir vermeintlich selber zuständig sind, werden leider immer maßlos unterschätzt.

    Na, ich weiß nicht. Manchmal habe ich bei deinen Posts den Eindruck, es liegt da ein gewisser Zirkelschluss vor.

    Auf der Fahrbahn Fahrrad fahren ist absolut gefahrlos.

    Der Zirkelschluss ist, dass der Radweg nötig ist, um Straßenwut-Vorfälle zu verhindern, die aus Nichtbeachtung des Radweges resultieren.

    Hinzu kommt noch das landläufige Unwissen über VZ 240/241 - Sonntag bei schönem Wetter mal die Freizeitradler fragen, was die denn aussagen. Das wissen 95% nicht.

    Das eigentliche Problem ist doch, dass diese Menschen auch Auto fahren.😈

    Gebetsmühle: es gibt keine einzige erlaubte Verhaltensweise, die Fahrbahnradler gefährden könnte. Auch dann nicht, wenn sie Benutzungspflichten missachten.

    Spricht mich noch mal einer aus der "bockigen Kraftfahrerschaft" darauf an, warum ich die Fahrbahn benutze und nicht den so [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] ausgeschilderten Fußweg, dann sag' ich: Das ist ein Fußweg, der muss sein. Ein Fahrradweg muss nicht sein, deshalb dürfen Fahrradfahrer auf der Fahrbahn fahren und nur ausnahmsweise auf dem Fußweg, denn der ist eigentlich zu klein fürs Fahrradfahren.

    Dieser Spruch enthält 33 Wörter. Das sind exakt 33 Wörter mehr als ein angesprochener Maßregelungsnötiger auffassen will.:evil:

    Es ist die Angst vor einer Prozesslawine von wütenden Kraftfahrern, würden überall die Blauschilder verschwinden.

    Vollkommen unbegründet. Radwege werden ja leider inbrünstig weiterbenutzt. Dafür sorgt zuverlässig schon die "Ich seh' ja gar nicht ein, dass der jetzt hier mitten auf der Straße fährt! Wofür gibt's denn sonst die ganzen schönen Radwege??"-Bockigkeit der Kraftfahrerschaft (die letztlich ja immer auch, sofern denn überhaupt irgendjemand wirklich mal ernsthaft vor einer Beschilderung die Gründe "abgewogen" hätte, das einzige Argument für ein örtlich erhöhtes Gefahrenpotential abgibt...).

    Ich denke eher an weiterführende Schulen und dann vor allem an die immensen Mengen von Radfahrern. Wenn da morgens 500+ Radfahrer angeschwärmt kommen, ist es halt Mist, wenn der Schulbus dazwischen stecken bleibt.

    Wieso glaubst man, es bedürfe der Benutzungspflicht, um Radfahrer von der Fahrbahn zu vertreiben? Radwege werden (leider) freiwillig benutzt, und wenn nicht (Rennradler, Gehweggeisterradler, eingeordnete Linksabbieger), fahren die Leute auch mit Blauschild auf der Fahrbahn oder dem Gehweg. Das Gleiche gilt auch für irgendwelche "LKW-Umfahrungen".

    Nicht, wenn keine Einmündungen den Radweg kreuzen. Und eine enge Rechtskurve im Straßenverlauf ist wieder ein guter Grund für einen Radweg… Solche LKW-Umfahrungen sind sowieso etwas, wo man weiträumiger planen und ggf. den Fuß- und Radverkehr vollständig woanders lang leiten muss.

    Für derartige KFZ-Privilegierung gibt es Kraftfahrstraßen. Das hätte dann aber mit Verkehrssicherheit längst nichts mehr zu tun.

    Der aktuell letzte "Coup":

    • Behörde liefert, bei jedem Eintrag steht ein Kommentar wie z.B. "Schulweg", "LKW-Umfahrung", etc., also die "Begründung" für die RWBP.

    „Schulweg“ ist kein Grund für eine Benutzungspflicht. Erstens, weil Kinder[TM] den Gehweg benutzen dürfen/müssen, und zweitens, weil besorgte Erziehungsberechtigte für ihre Schutzbefohlenen gerne eine private Benutzungspflicht anordnen können, wenn sie das für besser halten. Dafür braucht es keine Benutzungspflicht für alle.

    „LKW-Umfahrung“ ist wegen der Rechtsabbiege-Problematik ebenfalls kein Grund für eine Benutzungspflicht. Es ist eher ein Grund zur Anordnung eines Radfahrverbots auf dem Nebenweg.

    Tja, erzähle das mal dem Gemeinderat von kleinen Kommunen, die oftmals auch über verkehrsrechtliche Anordnungen per Mehrheitsbeschluss entscheiden. Schon mangels Ermessensausübung dürfte solch ein Beschluss rechtswidrig sein (und daher müsste sich der Bürgermeister weigern, einen solchen auch umzusetzen).

    Es gibt da ja den alten Sponti-Spruch "Wenn Wahlen was ändern würden, wären sie längst verboten!". Auf dem Gebiet der Verkehrspolitik gilt entsprechend der zynische Satz "Wenn die Aufhebung der allgemeinen Benutzungspflicht umgesetzt worden wäre, wäre sie schon längst wieder zurückgenommen worden."

    Und ist damit ist die Behörde bei jeder Anordnung einer Benutzungspflicht verpflichtet nachzuweisen, das das Unfallrisiko für Radfahrer auf diesem Radweg nicht höher ist als auf der Fahrbahn daneben.

    Das Argument könnte man auch anführen, wenn die Behörde zuvor einfach mal willkürlich neben der Fahrbahn benutzungspflichtige Sonderwege für Smarts oder Hyundais ausgewiesen hätte.

    Primär mangelt es aber doch regelmäßig schon am Nachweis dafür, dass das Unfallrisiko auf der Fahrbahn für Radfahrer höher ist als für Nicht-Radfahrer (insbesondere für Kleinkraftrad-/Speedpedelec-/Mofafahrer). Es mangelt weiterhin am Nachweis dafür, dass es der Längsverkehr ist, von dem das örtliche Risiko für Fahrbahnradler ausgeht, denn nur die von diesem ausgehenden Gefahren könnten überhaupt durch Fahrbahnverbote adressiert werden.

    Das klingt jetzt wie "umso mehr wir die Radfahrer vergrämen, umso sicherer ist der Radverkehr [pro Einwohner]".

    Im Gegenteil, aus dem Umstand, dass sich die wenigen Auffahrunfälle erratisch auf verkehrsarme Landstraßen außerhalb der Ballungsgebiete verteilen kann man ableiten, dass viel (Rad)Verkehr sicherer ist als wenig.

    Bitte richtig lesen. Das Zitat ist NICHT mein Standpunkt. Ich habe das Nationalsozialistische Kraftfahrkorps aus den dreißiger Jahren des vorigen Jahrhunderts zitiert. 1934 wurde die Vorrangstellung des PKW im Straßenverkehr von den Nazis durch eine neue StVo begründet.

    Die Annahme, das Primat des Autos wäre eine deutsche Besonderheit, weil es damals von den Nazis durchgesetzt worden wäre, trügt. Das ist nur eine zufällige Koinzidenz, wie der Blick auf die Einstellung zum Auto im Ausland zeigt.

    Materialisiert sich also eine entsprechende Gefährdung - und was außer dieser sollte denn ein "zwingender Grund" oder ein "besonderer Umstand" sein? - erst mit dem Bau eines solchen Weges?

    Die behauptete Gefahrenlage ist vorher wie nachher keine, weil hinterher die Maßregelungsnötiger ja nie so weit gehen, dass sie einen missliebigen Radfahrer wirklich von der Straße boxen. Aber auch im Zustand ohne Radweg gab es keine örtlich besondere Gefahrenlage, da es keine einzige radwegfreie Straße in Deutschland gibt, auf der öfter als einmal ein Radfahrer von hinten tödlich angefahren wurde. Das Risiko pro Straße/Straßenabschnitt ist also winzigst, denn eine Handvoll Fälle sreuen gleichmäßig über das hunderttausende Kilometer umfassende Straßennetz. Aus dem Umstand, dass es irgendwo bereits einmal einen schweren Unfall gegeben hat, kann man ebensowenig auf eine besondere örtliche Gefahrenlage schließen, wie man aus der Abwesenheit solcher Unfälle eine besondere örtliche Sicherheit ableiten darf.

    Und darauf wollte ich eben hinaus: Kopenhagen ist sowohl die mit Abstand größte Stadt wie auch ein extremer Radverkehrs-Hotspot. In DE oder NL gibt es dagegen solche herausragenden Städte nicht

    Kopenhagen hat einen Modal Split von insgesamt 24%. Kursierende höhere Werte sind geschönt, indem mal der Fußanteil ignoriert wird oder nur der Binnenpendelverkehr gezählt wird (=Fahrten zur Arbeit oder Ausbildung innerhalb der Stadt). Die 24% sind im Bereich deutscher Städte (Bremen hat mehr, Berlin, München, Köln etwas weniger).

    Bei den Niederlanden dürfte die flächendeckend gute Fahrradinfrastruktur und flächendeckende Nutzung (nicht nur in Amsterdam um mal ein Vergleichsobjekt zu Kopenhagen zu haben) eine große Rolle spielen. Wenn ein Pulk Radfahrer vor einem Autofahrer fährt, kann der diese nicht "übersehen" (wie es in deutschen Polizeiberichten gerne nach Unfällen dargestellt wird). Bei einer einsam auf einer Landstraße in der Lüneburger Heide oder in Jütland radelnden Person sieht das anders aus.

    Radfahrer werden weder in NL, noch in DK, noch in D von hinten erfasst.

    Und die Anführungszeichen kannst du auch weglassen. Unfälle resultieren aus Übersehen/Augenblicksversagen (oft genug auh durch den Radfahrer), und nicht aus Ignorieren/Absicht, und auch das gilt wohl in allen drei Ländern.