Beiträge von Ullie

    Vielen Dank für den Hinweis auf die sehr aktuelle Sendung, insbesondere bezogen auf die aktuelle Diskussion in Hannover. Bei Minute 8:00 sagt die Radverkehrsbeauftragte Lübeck, Astrid Spieler, sinngemäß, wenn es konkret wird, und zum Beispiel Parkplätze zurückgebaut werden, dann schlagen sich die Politiker in die Büsche.

    Genau das praktiziert zurzeit die SPD in Hannover (HAZ von heute, 15.11.23):

    "Die SPD bleibt dabei: Sie will in der kommenden Sitzung des Bezirksrates Südstadt-Bult am Mittwoch, 15. November, die Abschaffung mehrerer Fahrradstraßen im Bezirk beschließen. Hintergrund ist ein Streit mit der Stadt Hannover um den Wegfall von Parkplätzen. Die Stadt hält diesen Schritt für notwendig, um – einem Gerichtsurteil zur Kleefelder Straße folgend – echte Verbesserungen für Radfahrerinnen und Radfahrer in Fahrradstraßen zu schaffen. Die SPD wirft der Verwaltung vor, keine Kompromissbereitschaft gezeigt zu haben."

    Abschaffung von Fahrradstraßen in Hannovers Südstadt: Die Fronten sind verhärtet
    Am Mittwoch, 15. November, legt die SPD im Bezirksrat Südstadt-Bult ihre Anträge zur Abschaffung mehrerer Fahrradstraßen vor. Vor der Abstimmung sind die…
    www.haz.de

    Der Link zu dem Film von Autogenix hatte ich hier gefunden:

    Ich finde es ja immer wieder erstaunlich, wie ruhig der Oberbürgermeister von Hannover bleibt, wenn man ihm die absurdesten Vorwürfe an den Kopf schmeißt, z. B. wie bei Minute 0:45 in dem ein Bürger gegen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen damit argumentiert, dass ihm, Vorschriften gemacht werden würden.

    Vielen Dank für den Hinweis auf die sehr aktuelle Sendung, insbesondere bezogen auf die aktuelle Diskussion in Hannover. Bei Minute 8:00 sagt die Radverkehrsbeauftragte der Stadt Lübeck, Astrid Spieler, sinngemäß, wenn es konkret wird, und zum Beispiel Parkplätze zurückgebaut werden, dann schlagen sich die Politiker in die Büsche.

    Genau das praktiziert zurzeit die SPD in Hannover:

    "Die SPD bleibt dabei: Sie will in der kommenden Sitzung des Bezirksrates Südstadt-Bult am Mittwoch, 15. November, die Abschaffung mehrerer Fahrradstraßen im Bezirk beschließen. Hintergrund ist ein Streit mit der Stadt Hannover um den Wegfall von Parkplätzen. Die Stadt hält diesen Schritt für notwendig, um – einem Gerichtsurteil zur Kleefelder Straße folgend – echte Verbesserungen für Radfahrerinnen und Radfahrer in Fahrradstraßen zu schaffen. Die SPD wirft der Verwaltung vor, keine Kompromissbereitschaft gezeigt zu haben."

    Abschaffung von Fahrradstraßen in Hannovers Südstadt: Die Fronten sind verhärtet
    Am Mittwoch, 15. November, legt die SPD im Bezirksrat Südstadt-Bult ihre Anträge zur Abschaffung mehrerer Fahrradstraßen vor. Vor der Abstimmung sind die…
    www.haz.de

    Mehr darüber in dem Thread "Hannover wird "autofrei" auf der Hannover-Seite:

    Ullie
    20. September 2023 um 16:27

    Ich finde es ja immer wieder erstaunlich, wie ruhig der Oberbürgermeister bleibt, wenn man ihm die absurdesten Vorwürfe an den Kopf schmeißt, z. B. wie bei Minute 0:45 in dem ein Bürger gegen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen damit argumentiert, dass ihm, Vorschriften gemacht werden würden.

    Ich kopiere Teile dieses Beitrages auf die angegebene Hannover-Seite hier im Forum.

    Ich sehe im Monat sicher 1-2 Kandidaten im Straßenverkehr, wo eine Überprüfung nicht schlecht wäre. Ich habe im Studium Taxi gefahren und war vorher Zivi. Und war deswegen sowohl oft bei Ärzten vor der Praxis und Dialyse. Was da aus zum Teil aus den PKW gekrochen kam, unfassbar.

    Was man in so einem Fall machen kann, ist eine Entmündigung anzuregen:

    "Sie können beim Vormundschaftsgericht anregen, aufgrund bestimmter Gegebenheiten für eine bestimmte Person eine Betreuung zu prüfen und gegebenenfalls anzuordnen. Das Vormundschaftsgericht ist dann von Amts wegen verpflichtet, die Situation zu recherchieren und die Lebenssituation jener Person zu überprüfen."

    Entmündigung beantragen - so stellen Sie den Antrag bei Gericht
    Wenn Sie eine Entmündigung beantragen, regen Sie in Wahrheit beim Vormundschaftsgericht an, für eine andere Person die Betreuung anzuordnen. Entmündigt...
    www.helpster.de

    Das ist allerdings ein Schritt, der mit einer großen emotionalen Hürde verbunden ist. Und wenn die persönliche Betroffenheit gering ist, weil man mit einer Person, die sich extrem auffällig verhält, nichts persönlich zu tun hat, dann passiert in diese Richtung nichts.

    Deshalb finde ich es umso wichtiger, dass der Gesundheitszustand von Führerscheinbesitzer*innen regelmäßig überprüft wird. Nicht nur bei älteren Menschen, sondern auch bei jungen. Es darf dabei nicht der Eindruck entstehen, dass die Gesellschaft ältere Menschen von vornherein für ein bisschen "Gaga" hält.

    Ein altersabhängiger Fahrtauglichkeitstest wäre nichts anderes als wenn man alle Trinker oberhalb einer gewissen Promillegrenze zu einem Fahrtauglichkeitstest schickte, ...

    Da hast du schon recht, der Vergleich mit der Promillegrenze hinkt an ein paar Stellen, ...

    Und ich will auch keinesfalls alte Menschen mit Alkoholkrankheit gleichsetzen.

    Aber wie über Promillegrenzen diskutiert wird, ist doch sehr ähnlich, wie bei der Frage nach Gesundheitstests für Führerscheinbesitzer:

    Die Einen weisen auf die Gefahren hin, die Anderen verharmlosen nach Strich und Faden und tun so, als gäbe es keinen Grund zu handeln.

    Ich halte übrigens sowohl eine Nullpromille-Grenze für Autofahrer*innen für sinnvoll, als auch regelmäßige Gesundheitstests, auch schon für junge Führerscheininhaber*innen. Und dabei geht es mir nicht darum, dass dadurch vielleicht ein paar Autofahrer*innen "aus dem Verkehr gezogen würden." Gerade das Beispiel US-Rentnerstädte zeigt doch, dass es letztlich perspektivisch betrachtet auch nicht automatisch zu weniger Autoverkehr führen würde, wenn es tatsächlich Gesundheitschecks und strengere Promillegrenzen gäbe und daraufhin einige Auto-Fahrten weniger stattfänden. Dann lassen sich die Leute eben automatisch fahren. (Oder benutzen ein Taxi.)

    Mich stört an der Diskussion dieses ständige Verharmlosen und das Herunterspielen der Gefahren, die vom KFZ-Verkehr ausgehen. Und gleichzeitig wird zum Beispiel das Fahrradfahren als Hochrisiko-Fortbewegungsart diffamiert.X( Und die ÖPNV-Nutzung als "Glücksspiel" bezeichnet.:rolleyes:

    Aus dem Umstand, dass jemand soeben einen Unfall hatte , den Rückschluss zu ziehen, dass dies der Beweis dafür ist, dass er signifikant schlechter gucken kann als seine Alterskohorte, und dass man dieses Ereignis verhindern hätte können, wenn man genau diese Person vorher zum Sehtest geschickt und rechtzeitig aus dem Verkehr gezogen hätte, ist unzulässig. Ebenso erlaubt der Unfall auch nicht die Vorhersage, dass die betreffende Person künftig mit höherer Wahrscheinlichkeit versagen wird als die anderen Mitglieder seiner Alterskohorte.

    Ich habe deinen Satz einmal so umformuliert, dass er dem üblichen Argumentationsmuster gegen schärfere Gesetze zur Verhütung von Alkoholmissbrauch im Straßenverkehr entspricht:

    Aus dem Umstand, dass jemand soeben einen Unfall hatte, den Rückschluss zu ziehen, dass dies der Beweis dafür ist, dass er mit zwei Maß Bier (eine Maß = ein Literglas) schlechter fahren kann als nüchterne Autofahrer, und dass man dieses Ereignis verhindern hätte können, wenn genau diese Person vorher keine zwei Maß Bier getrunken hätte, ist unzulässig. Ebenso erlaubt der Unfall auch nicht die Vorhersage, dass die betreffende Person künftig mit höherer Wahrscheinlichkeit versagen wird als anderen Autofahrer, die statt zwei Maß Bier zwei Flaschen Mineralwasser getrunken hatten.

    Wenn einer so einen Spruch bringt, wie der mit der Fahrtüchtigkeit nach Genuss von zwei Liter Bier, da schüttelt sogar der ADAC den Kopf:

    "Bayerns Ministerpräsident und Ex-Innenminister Günther Beckstein ist nicht als großer Liberaler bekannt. Doch wenn es um Alkohol am Steuer geht, zeigt sich Beckstein ungewohnt tolerant. Er hält es für vertretbar, nach zwei Litern Bier noch Auto zu fahren. "Wenn man die zwei Maß in sechs, sieben Stunden auf dem Oktoberfest trinkt, ist es noch möglich", sagte Beckstein dem Bayerischen Rundfunk. .(..) Der ADAC hält Becksteins Ansichten ... für "Unsinn". "Man kann sich auf keinen Fall an die Promillegrenze rantrinken", betont Sprecherin Maxi Hartung." (SZ vom 17.5.2010)

    Becksteins "Freibrief" für's "angesäuselte" Autofahren entstand in Zusammenhang mit der Diskussion um eine Null-Promillegrenze für Autofahrer*innen im Jahr 2010:

    Zwoa gehn scho
    Ist man nach zwei Maß Bier noch in der Lage, Auto zu fahren? Bayerns Ministerpräsident Beckstein findet: ja - sofern es sich bei dem Trinker um "ein…
    www.sueddeutsche.de

    Zum Glück hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass Alkohol die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt und deshalb Gesetze erlassen, dem vorzubeugen. Aber nicht nur Alkohol beeinträchtigt die Fahrtüchtigkeit. Ein Gesundheitscheck für Autofahrer ist vertretbar. Auch wenn manche meinen, dass ältere Verkehrsteilnehmer*innen über ihre Handicaps Bescheid wüssten und entsprechend defensiver fahren. Das entspricht etwa der Einschätzung eines regelmäßigen Trinkers:

    "Auch die Verkehrssicherheit ist beim Trinker keineswegs besser, das glaubt er nur. Denn er hat sich schlicht und einfach an hohe Reaktionszeiten und niedrige Leistungsfähigkeit gewöhnt." Zitat vom österreichischen Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) in "Mythen rund um den Alkohol: Senkt fettes Essen den Promillespiegel?" in Salzburg 24 vom 13.12.2013

    Mythen rund um den Alkohol: Senkt fettes Essen den Promillespiegel?
    "Fettes Essen verhindert die Aufnahme von Alkohol ins Blut", "wer sich nicht betrunken fühlt, kann auch Autofahren", oder "bis 0,5 Promille kann nichts…
    www.salzburg24.at

    Um mal ein bisschen die Hitzigkeit aus der Diskussion zu nehmen:

    Man darf in der Diskussion über Fahreignungstests für Führerscheinbesitzer nicht vergessen, dass gleichzeitig eine Entwicklung stattfindet, die es Menschen ermöglicht, ein automatisch gesteuertes Auto zu benutzen.

    Noch ist das zum Beispiel in Deutschland nicht möglich, was andernorts schon verwirklicht ist.

    Dieser Spiegel-Artikel beschreibt, warum der Mobilitätsdienstleister Voyage in der Rentnerstadt The Villages in Florida auf eine gute Rendite hofft:

    "Die älteren Menschen wollen mobil sein, möchten sich häufig aber nicht mehr mit einem eigenen Auto belasten. Viele fühlen sich auch gar nicht mehr fit genug, selbst zu fahren. In den Villages ist also nahezu jeder Einwohner ein potenzieller Voyage-Kunde." *)

    Verliert so der Fahreignungstest, überhaupt die Gefahr im Alter nicht mehr fit genug zu sein für das eigene aktive Autofahren, seinen Schrecken? Und kann man noch von Ausgrenzung der Alten sprechen, davon, dass ihnen die "Mobilität geraubt" wird, wenn sie bei einem Fahreignungstest scheitern sollten?

    *) Die Zeit vom 15.3.2019: Im Roboterauto vom Seniorenheim ins Theater

    Dieser Satz aus dem Artikel lässt aufhorchen:

    "Viele fühlen sich auch gar nicht mehr fit genug, selbst zu fahren."

    Ich habe den Satz oben im Zitat fett hervorgehoben. Denn der Satz ließe sich zum Beispiel so fortsetzen:

    "Viele fühlen sich auch gar nicht mehr fit genug, selbst zu fahren. ... Aber so lange es keinen ÖPNV als brauchbare Alternative gibt, quälen sie sich weiter selbst hinters Steuer."

    oder so:

    "Viele fühlen sich auch gar nicht mehr fit genug, selbst zu fahren. ... Deshalb sind sie froh, dass es einen gut ausgebauten ÖPNV gibt, der barrierefrei zugänglich ist, mit ausreichend Bushaltestellen in gut erreichbarer Nähe."

    In dem Artikel wird der Satz so fortgesetzt:

    "Viele fühlen sich auch gar nicht mehr fit genug, selbst zu fahren. ... Die Feindschaft, die den Roboterautos in anderen US-Städten entgegenschlägt, gebe es bei den Senioren in Florida nicht, heißt es bei Voyage. Im Gegenteil: Die Roboter sind keine potenzielle Gefahr, sondern herzlich willkommen."

    Autonomes Fahren: Im Roboterauto vom Seniorenheim ins Theater
    Hip, modern, jugendlich: Autonome Autos werden gern als Mobilitätsprojekt für die Generation Internet beworben. Ihre naheliegendste Zielgruppe ist aber eine…
    www.zeit.de

    Auch bei dir habe ich den Eindruck, dass du zufrieden wärst, wenn es hin und wieder nur irgendjemand erwischen würde, wodurch die Anzahl der PKW auf der Straße was abnähme. Ich finde hingegen, dass ein so willkürliches Vorgehen bei einem derart schwerwiegenden Eingriff vollkommen unangemessen wäre.

    Da könnte man sich den Pro-Forma-Test auch gleich schenken und stattdessen einfach nur die Führerschein-Abgeber auslosen.

    Ich sage das mal als "Verwandtschaftsverwöhnter" Fahrradfahrer: Da gibt es Leute, die wider alle Vernunft darauf bestehen, mit dem Auto mobil zu sein, es aber ablehnen, einen Rollator zu benutzen, weil der nicht standesgemäß sei.

    Trotzdem geht es mir nicht darum, dass es irgend jemand bestimmten "erwischt" :evil: oder überhaupt irgendjemanden. Sondern es geht mir darum dass ein Verkehrswende stattfindet, weg vom massenhaften Autowahn. Vor allem deshalb, weil dann vieles einfacher und bequemer und weniger anstrengend wäre. Ja, ich gebe es zu, ich bin ein "Faulpelz". Warum soll das Argument "Bequemlichkeit" den Autofahrenden gehören?

    Es ist sicher sehr hilfreich bei der Entscheidung zu der Frage, ob regelmäßige Gesundheitschecks für Autofahrer*innen durchgeführt werden sollen oder nicht auch Statistiken mit heranziehen zu können.

    Aber letztlich ist die Frage politisch zu lösen. Dasselbe gilt für vergleichbare Fragen, die in der Vergangenheit gelöst werden mussten.

    Nimm zum Beispiel die 0-Promille-Grenze, die einmal in der DDR gegolten hat. Es ist schwer alleine mit Statistiken zu dem Ergebnis zu kommen, das macht Sinn oder es macht keinen Sinn. Als die Wiedervereinigung kam, war die Null-Promille-Grenze weg. Eine politische Entscheidung. Ich vermute, dass damals nicht einmal ansatzweise versucht wurde, dazu Statistiken heranzuziehen, ob das Sinn macht oder nicht.

    In der gegenwärtigen Situation gibt es ein verbissenes Festhalten am Autowahn, der umso grenzenloser wuchert, je mehr die Einsicht reift, dass es vorsichtig formuliert keine gute Idee war, die Massenmotorisierung in Gang zu setzen. Nicht zuletzt die derzeit laufenden Kriege fokussieren die Wahrnehmung so vollständig, dass wenig Raum bleibt für Umweltthemen oder für das Thema nachhaltige Ressourcenbewirtschaftung.

    Um es mal ein bisschen polemisch zugespitzt zu formulieren: Die Frage ob es für ältere Führerscheinbesitzer*innen Gesundheitschecks geben soll wird derzeit überlagert davon, ob nicht auch 70-Jährige noch Panzer fahren können.

    1. es besteht daher die enorme Gefahr, dass man unnötig viele "falsch positive" aussondert und dabei trotzdem künftige Unfallverursacher übersieht

    Wäre das so schlimm, wenn es denn tatsächlich in dem einen oder anderen Falle zuträfe?

    Umgekehrt geht es meines Erachtens auch gar nicht so sehr alleine darum, potenzielle Unfallgefahren zu vermindern.

    Vielmehr trägt die Auseinandersetzung mit dem Gedanken, dass es einmal aus ist mit der Autofahrerei, weil es gesundheitlich nicht mehr geht, dazu bei, dass sich Menschen ernsthaft darüber Gedanken machen, dass es wichtig ist, andere Formen von Mobilität wertzuschätzen und sich entsprechend einzurichten. Eine stark sehbehinderte bekannte, berichtete mir von ihrem Umzug in einen anderen Stadtteil und davon, dass sie von der neuen Wohnung aus sowohl verschiedene Einkaufsmöglichkeiten, als auch Ärzte und Kulturveranstaltungen bequem fußläufig erreichen kann und die Stadtbahnhaltestelle direkt vor der Haustür hat.

    Hoffentlich wird schon die Diskussion über ein Gesundheits-Check für Autofahrer dazu beitragen, dass sich viel mehr Menschen viel früher ernsthaft mit dem Thema Mobilität beschäftigen und dabei nicht dem Irrglauben verfallen, den eigenen Mobilitäts-Standard an der Zahl der PS des eigenen Autos festmachen zu können.

    Leider besteht aber auch die Gefahr, dass das Thema politisch instrumentalisiert wird von populistischen Parteien. Ich höre schon Sarah Wagenknecht und Alice Weidel raunen: Die "Systemparteien" wollen euch das Auto wegnehmen. lasst euch das nicht gefallen, wählt BSG und AfD. Dem will die FDP mit ihrer Kampagne, "Autofahren ist ein Grundrecht, dass alles andere übertrumpft," natürlich rechtzeitig zuvorkommen.

    Warum erinnert mich das bloß an diesen saublöden Witz, "Leute tragt mich mal eben zum Auto, ich will nach hause fahren und bin so besoffen, dass ich den Weg zum Auto nicht mehr gehen kann."?

    1. es besteht kein pauschales spezifisches Risiko
    2. es kostet Geld
    3. es bindet kostbare ärztliche Kapazitäten
    4. das Potential für Augenblicksversagen kann (außer Nostradamus) keiner vorhersehen
    5. es besteht daher die enorme Gefahr, dass man unnötig viele "falsch positive" aussondert und dabei trotzdem künftige Unfallverursacher übersieht
    6. die diskutierten Intervalle (alle 5 Jahre) sind in Anbetracht der ggf. auftretenden Geschwindigkeit des Abbaus idR viel zu grobmaschig
    7. es hat schon im Ausland keinen messbaren Erfolg gegeben

    Im Endeffekt hätte man vielleicht einfach nur pauschal die Anzahl der PKW auf den Straßen geringfügig vermindert. Wenn das das Ziel ist, da gäbe es 1001 andere Alternativen, die wesentlich sinnvoller wären. Insbesondere im Hinblick auf die Klimaeffekte des KFZ-Verkehrs ist es unsinnig, die Sense (SCNR:evil:) ausgerechnet bei den Personen anzusetzen, die eh die geringste Fahrleistung haben.

    Man kann das Thema natürlich in diese Richtung diskutieren, nämlich wie groß ist die tatsächliche Unfallgefahr, die von medizinisch ungeprüften Fahrzeuglenker*innen ausgeht. Man kann dann vielleicht zu dem Schluss kommen: Okay, die Unfallgefahr ist nicht so hoch.

    Aber aus eigener Erfahrung im Verwandtenkreis und vielen Gesprächen mit gleichermaßen Betroffenen weiß ich, dass es viel einfacher wäre, wenn es regelmäßige Gesundheitschecks gäbe und zwar von Anfang an. Man könnte die Intervalle mit zunehmenden Alter verdichten.

    Und auch alkoholkranken Autofahrer könnte man besser gerecht werden. In Neufahrzeugen ist bereits die Schnittstelle für die Alkoholwegfahrsperre Vorschrift.

    Wer es selbst mitbekommen hat, der weiß wie schwer es ist, einen älteren oder gesundheitlich eingeschränkten Verwandten oder Bekannten davon zu überzeugen, dass sie/er das Auto besser nicht mehr benutzt. Bei den letzten Beiträgen wurde immer so diskutiert, als ginge es nur um das Recht des Autofahrers und die Unfallgefahr. Es geht aber auch darum, Verwandte, Bekannte und professionelle Betreuung leistende Menschen zu unterstützen.

    Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob man da auch gleich rechts fahren darf (ob man es KANN, ist ob der diversen Hindernisse dort allerdings auch noch eine andere Frage…) und das links nur den Abschnitt von der Seitenstraße bis zur Ampel meint – auf alle Fälle ist es sehr schlecht beschildert und animiert zu Fehlverhalten.

    Noch dazu: Ohne diesen einen Mast wäre der linksseitige Radweg weit besser für zwei- als der rechte auch nur für eine Richtung geeignet…

    Ich meinte jetzt nicht auf dem Gehweg, sondern auf der Fahrbahn, dort kann man auf dem ca. 80 m kurzen Abschnitt zwischen Stadtgraben und Viereckmühlstraße legal auf der Fahrbahn fahren. Aber bereits an der Einmündung Zur Wieskapelle ist Schluss mit legal auf der Fahrbahn fahren, denn dort muss ein Fahrradfahrer die Seite wechseln, um auf der anderen Seite legal (allerdings gegen die übliche Fahrtrichtung) auf der linken Seite weiter stadtauswärts fahren.

    Nochmal ca. 80 Meter weiter endet der gemeinsame Geh- und Radweg auf der linken Seite stadtauswärts. Und wieder muss die Straße überquert werden, um rechts den getrennten Geh- und Radweg zu benutzen.

    Nochmal ganz anders berichtet die SZ vom 9.11.23 von dem Sturz des Fahrradfahrers in Straubing, der dann starb: "Ein Radfahrer ist in Straubing bei einem Sturz tödlich verletzt worden. Er sei am Mittwochabend mit seinem Rad an einem Verkehrszeichen hängen geblieben und anschließend schwer gestürzt, teilte die Polizei mit. Die Identifizierung des Mannes steht den Angaben zufolge noch aus. Warum der Radfahrer an dem Verkehrszeichen hängen blieb, war zunächst noch nicht abschließend geklärt. Der Unfall könne aber infolge eines "innerkörperlichen Vorgangs" passiert sein, sagte ein Beamter. Zuvor hatte die "Passauer Neue Presse" berichtet." Könnte also sein, dass es sich gar nicht um einen Unfall im eigentlichen Sinne gehandelt hat. Und was jetzt? Ghostbike aufstellen oder nicht? Alleine schon wegen des mitten auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg stehenden Schilderbaumes, der dort für den Autoverkehr steht, ist ein Ghostbike berechtigt. Kann ja sein, dass der Fahrradfahrer aufgrund einer Erkrankung gegen das Schild fuhr, aber vielleicht wäre er nicht gestürzt, wenn dort kein Schild gestanden hätte.

    Quelle:

    Radfahrer stirbt nach Sturz
    Ein Radfahrer ist in Straubing bei einem Sturz tödlich verletzt worden. Er sei am Mittwochabend mit seinem Rad an einem Verkehrszeichen hängen geblieben und...
    www.sueddeutsche.de

    Weil er sich ein neueres nicht leisten kann oder will, ist häufig die Antwort. Wobei Fahrzeuge ohne ABS langsam ausgephast sein sollten, wenn man von expliziten Oldtimern absieht.

    Gilt wohl für Autos, nicht aber für Motorräder:

    "Beim Auto Standard: Lebensrettendes System fehlt noch immer bei Motorrädern" EFahrer.com vom
    01. Dezember 2022

    https://efahrer.chip.de/news/beim-auto-standard-lebensrettendes-system-fehlt-noch-immer-bei-motorraedern_1010420

    Hat sicher damit zu tun, dass ABS-Pflicht für Motorräder später kam, aber möglicherweise hat es auch damit zu tun, dass viel Motorradfahrer*innen ihr Motorrad nur wenige Monate im Jahr anmelden und nutzen, sodass die Fahrzeuge ein höheres Alter erreichen.

    Hauptsache, es kommt keine ABS-Pflicht für normale Fahrräder. Das fände ich dann nämlich übertrieben, zumal im norddeutschen Tiefland.

    In Straubing gab es gerade einen Todesfall, wo der Radfahrer, der illegal auf dem linken Gehweg fuhr, wegen eines Wegweiser-Masts die Kontrolle verlor und gegen das links des Bürgersteigs befindliche Wohnhaus stürzte. In der Gegenrichtung rechts der Fahrbahn trägt der Bürgersteig ein Z.240. Infrastuktur-Unfall, oder doch bloß simpler Darwin-Award-Kandidat?

    Eindeutig: Die besch... Infrastruktur begünstigt Fahrradunfälle an dieser Stelle!

    Hier ist ein Foto von der Unfallstelle (idowa vom 8.11.23):

    Radfahrer stirbt bei Unfall in Straubing
    Ein tödlicher Unfall hat sich am Mittwochabend in Straubing zugetragen.
    www.idowa.de

    Wenn der Unfall an der Stelle passiert ist, an der das rosa Haus steht mit der Bushaltestelle davor, das auf der Aufnahme zu sehen ist, dann gilt, dass du dort als Fahrradfahrer*in den benutzungspflichtigen Zweirichtungsradweg auf der stadtauswärts gelegenen linken Seite benutzen musst. Der Radfahrer fuhr also nicht "illegal" dort, sondern war vielmehr verpflichtet dort zu fahren (sic!) Und er darf nicht die Fahrbahn benutzen und er hätte auch keine Chance rechts auf dem Gehweg zu fahren, denn der ist nicht für den Fahrradverkehr freigegeben.

    Hier ist das googlestreetview-Bild von dem Gebäude, vor dem laut idowa der Unfall passierte.

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com

    Es kann aber auch sein, dass der Unfall nicht genau an dieser Stelle passierte, vor dem rosa gestrichenen Haus, sondern schon davor, nämlich vor dem rot gestrichenen Haus:

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    Fuhr der Fahrradfahrer dort linksseitig stadtauswärts, dann wäre er tatsächlich gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung unterwegs gewesen. Dann stellt sich allerdings die Frage, wo er gestartet ist, um den Fall besser beurteilen zu können.

    Ist er zum Beispiel hier gestartet, also noch ein Haus weiter vorne, auf der linken Bürgersteigseite, dann hätte er sein Rad entweder schieben müssen oder die vierspurige Straße überqueren müssen, um korrekt rechtsseitig stadtauswärts zu fahren.

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    Rechtsseitig hätte er allerdings auf der Fahrbahn fahren müssen. Kann man ja machen, ist sowieso oft eine vergleichsweise sichere Sache, allerdings in dem Fall ordnungsgerecht nur bis zur gegenüber einmündenden Viereckmühlenstraße. Also etwa 50 m weit. Dort besteht nämlich die Verpflichtung, die Straßenseite zu wechseln, um auf dem Zweirichtungsradweg linksseitig weiter stadtauswärts zu fahren.

    Kann man machen, ist halt nicht besonders sicher und dürfte so eigentlich auch gar nicht ausgeschildert sein. Nach weiteren 80 m wiederum muss man, um mit dem Fahrrad weiter stadtauswärts fahren zu können, erneut die Straßenseite wechseln. Und zwar in Höhe der Einmündung Zur Wieskapelle. Diesmal auf einem Zweirichtungsradweg, der stadtauswärts rechtsseitig angelegt wurde.

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    Ist das eine besch... Fahrradinfrastruktur? Oder ist es eine ganz besonders besch... Fahrradverkehrsinfrastruktur? Wie dem auch sei: Das Aufstellen eines Ghostbikes fände meine volle Zustimmung! Und den polemischen Ausdruck "Darwin-Award-Kandidat" für den tödlich verunglückten Fahrradfahrer finde ich reichlich unangebracht.

    Ergänzung:

    Der Fahrradfahrer fuhr auch nicht "illegal auf dem linken Gehweg". Vielmehr fuhr er, wenn meine oben dargestellten Überlegungen zutreffen und der Unfall schon vor dem roten Haus passierte, auf dem linken gemeinsamen Geh- und Radweg an einer Stelle, an der es rechtsseitig keinen gemeinsamen Geh- und Radweg gibt. Und wenn es dieser Schildermast war, der den Fahrradfahrer zu Fall brachte, ...

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    Wenn es also dieser Schildermast war, dann kann man dazu nur sagen, dass dieser Schildermast, so richtig mittendrauf auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg, auch sehr leicht einen Fahrradfahrer zu Fall bringen kann, der den gemeinsamen Geh- und Radweg in die richtige Richtung befährt. Und dann würde der nicht gegen die Hauswand stürzen, sondern auf die Fahrbahn, wo ihm dann, wenn's blöd läuft, ein LKW das Hirn aus dem Schädel drückte. (Ich kann auch eklig!X/) (Entschuldigung!)

    Die Landesverkehrswacht Niedersachsen hat Plakate aufgestellt, um Fahrradfahrer*innen auf das Thema Sichtbarkeit hinzuweisen. Und Lobo hat wohl Modell gestanden für die Plakatbilder:

    Es gibt dazu auch einen ziemlich "lahmen" Film, der sich nahtlos einfügt in die triste Plakatgestaltung:

    Gemeinsam mit dem ADFC Landesverband Niedersachsen weisen wir im Rahmen unserer Radverkehrskampagne auf mehr Sichtbarkeit und Achtsamkeit im Radverkehr hin. | By Landesverkehrswacht Niedersachsen | Facebook
    Gemeinsam mit dem ADFC Landesverband Niedersachsen weisen wir im Rahmen unserer Radverkehrskampagne auf mehr Sichtbarkeit und Achtsamkeit im Radverkehr hin.
    www.facebook.com

    Nicht wundern: Der 30-Sekunden-Film ist ein Stummfilm, also nicht nach dem Ton suchen.

    Du siehst aber den Unterschied im Adressaten der Aktion? Bei Autofahrern geht es darum, dass die jungen Leute sich selbst überschätzen (und nein, die Frage ist nicht ob sie mit 80 oder 100 am Baum enden… eher mit 180). Beim Ghostbike wird dagegen nur die "schlechte Infrastruktur" kritisiert.

    Das beurteile ich anders, denn es gibt ganz sicher sehr unterschiedliche Betrachtungsweisen. Beim Ghostbike ist der Schwerpunkt sicher mehr in Richtung ungünstige oder gefährliche Infrastruktur, bei den Autobahnkreuzen geht es vermutlich stärker um den Trauergedanken. Die Autobahnkreuze werden von Verwandten und Bekannten initiiert. Bei den Ghostbikes sind es eher Fahrradinteressensgruppen. Allerdings unbedingt mit Rücksprache mit den Hinterbliebenen. Ich war selbst einmal beim Aufstellen eines Ghostbikes dabei, da sprach auch der nächste Angehörige des tödlich Verunfallten ein paar Worte.

    Aber ganz sicher stellen sich auch die Angehörigen von Autoverkehrsopfern solche Fragen, die auch in Richtung Infrastruktur gehen:

    - Ein Wagen mit deutlich weniger PS hätte vielleicht nicht zu dem Unfall geführt.

    - Eine Wegfahrsperre bei Alkoholgenuss (die Anschlussstelle dafür ist bei Neuwagen Pflicht!) hätte vielleicht verhindert, dass er besoffen losgefahren ist.

    - Ein besserer ÖPNV oder ein Disco-Bus hätte vielleicht die Tochter/den Sohn(den Verwandten) heile nach Hause gebracht.

    - Bislang ist der automatische Geschwindigkeitsassistent (muss ebenfalls bei Neuwagen installiert sein, aber es gibt keine Benutzungspflicht) noch nicht so bekannt. Aber auch das wird zunehmend eine Frage sein, die sich Angehörige stellen werden: Warum hat sie/er nicht den Automatischen Geschwindigkeitsassistenten benutzt?

    - Gibt es schon länger und kann ebenfalls zu einer Frage werden: Warum fuhr sie/er so ein altes Fahrzeug, dass nicht einmal ABS hatte. Insbesondere bei Motorradunfällen ist das ein Thema, wie mir Bekannte aus der Motorradszene berichteten.

    Würdest Du den denn dann auch über viele Kilometer in nur Schrittgeschwindigkeit befahren (wollen)? Oder wem, wenn nicht Dir, würdest Du das zutrauen oder sogar abverlangen?

    In Hannover wurde an der Wülfeler Straße zwischen Hemmingen und Hannover die Straße erneuert und ein neuer Zweirichtungsradweg gebaut. Weil der nur 2 m breit ist, darf er nur mit Fußweg, Radfahrer frei [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] ausgeschildert werden.

    Tatsächlich habe ich jetzt ein Googlestreetview-Foto entdeckt, auf dem der Weg von der Hemminger Seite aus lediglich mit diesem Schild ausgeschildert ist: [Zusatzzeichen 1022-10]

    Meines Erachtens ist das unzulässig, denn Fahrradfahrer könnten meinen, der Weg sei vor allem für sie angelegt worden und der Fußverkehr habe untergeordnete Bedeutung, und darf ggf. weggeklingelt werden. Auf den streetview-Fotos aus Richtung Hannover habe ich gar keine Ausschilderung entdeckt. Ich muss wohl demnächst dort eine Ortsbesichtigung machen.

    Das ist die Wülfeler Straße vom Hemminger Ortsrand aus fotografiert: https://www.google.de/maps/@52.31278…i8192?entry=ttu

    Wie beurteilst du das denn?

    Darf auf einem so ausgeschilderten Weg [Zusatzzeichen 1022-10] schneller gefahren werden als Schrittgeschwindigkeit, auch dann, wenn kein eigener Fußweg parallel dazu vorhanden ist? Ich denke, diese Ausschilderung [Zusatzzeichen 1022-10] ist nur zulässig, wenn parallel dazu ein Fußweg verläuft. Und so wird es nach meiner Beobachtung auch in Hannover gehandhabt. In der Gemeinde Hemmingen dagegen wird es anscheinend anders gehandhabt, so wie es meines Erachtens nicht zulässig ist.

    Meine Folgerung: Ist ein eigener Fußweg nicht vorhanden und ein straßenbegleitender Weg zu schmal, um als gemeinsamer Fuß- und Radweg [Zeichen 240] ausgeschildert zu werden und kein parallel verlaufender Fußweg vorhanden, dann ist der Weg als [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] auszuschildern.

    Siehe auch:

    Ullie
    17. Januar 2022 um 12:36

    Ich sehe nicht die Notwendigkeit, lediglich Schrittgeschwindigkeit auf einem so ausgeschilderten Weg zu fahren, wenn dort keine Fußgänger unterwegs sind und auch nicht mit Fußgängern zu rechnen ist (zum Beispiel solche, die plötzlich aus einer Haustür treten). Ein so ausgeschilderter Weg ist aber auch nicht als Einladung zum unbegrenzt schnellen Fahrradfahren misszuverstehen. Ich würde wohl Tempo 15 bis max. 20 km/h fahren, wenn zuverlässig kein Fußverkehr in Sicht ist. Und wenn Fußverkehr dazukommt, dann rechtzeitig runter auf 5-7 km/h, eine Geschwindigkeit, die auch wenig geübte Fahrradfahrer ganz gut hinbekommen, ohne ins Schlingern zu geraten.

    Schneller als 15 - max. 20 km/h halte ich für unangemessen, denn es ist ja immerhin möglich, dass Fußgänger aus einer größeren Entfernung das beobachten, dass auf dem Weg sehr schnell Fahrrad gefahren wird oder potenzielle Fußgänger vom Auto aus das beobachten. Die könnten dann davon abgeschreckt werden, den Weg zu benutzen.

    Wer mit dem Fahrrad partout schneller als 15 bis 20 km/h fahren will, der kann die Fahrbahn benutzen.

    Die Mahnwachenszene "feiert" mittlerweile den 13. "getöteten" (sic!, Passivum) Radfahrer im laufenden Jahr in Berlin, obwohl es sich bei sieben und damit über der Hälfte der Fälle nach den vorliegenden Informationen um Alleinstürze gehandelt hat.

    "Heute gedachten wir mit einer #VisionZero-Demo und Mahnwache einer Radfahrerin, die am 7. November an ihren Verletzungen verstarb, nachdem sie in der Delbrückstraße gestürzt war. Sie war ADFC-Mitglied und auf dem Weg zu ihrer Sportgruppe. Es ist das 12. Geisterrad in diesem Jahr."

    Das ist der Original-Text aus der Twitter-Nachricht. Quelle:

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    Man kann zu dem Standpunkt kommen, dass unzureichende Infrastruktur nicht die Unfallursache war. Und dass es fragwürdig ist, bei einem Alleinunfall ein Ghostbike aufzustellen.

    Andererseits stellen zum Beispiel auch Autofahrer*innen bei Unfällen Straßenkreuze auf. Dem ADAC ist es übrigens z. B. diese Ausstellung wert gewesen:

    "Ausstellung „Schatten – Ich wollte doch leben!“ in Bamberg
    Das Risiko, im Straßenverkehr tödlich zu verunglücken, ist bei jungen Fahrern fast doppelt so hoch als bei anderen Verkehrsteilnehmern. 2014 kamen in Bayern 69 junge Fahrer bei Verkehrsunfällen ums Leben"

    Quelle: ADAC-Pressemeldung

    Ausstellung „Schatten – Ich wollte doch leben!“ in Bamberg

    Und der ADAC tut auch was gegen die Unfallgefahr bei der Kraftfahrzeugnutzung. Im selben Artikel steht: "Der ADAC steht nicht nur für die positiven Seiten individueller Mobilität, sondern stellt ebenso die Schattenseiten und Gefahren im Straßenverkehr dar. Um die Unfallzahlen zu senken, bietet der ADAC auf seinem Fahrsicherheitszentrum Nordbayern in Schlüsselfeld das Junge-Fahrer-Training an."

    Fahrtraining ja, aber: Die Forderung, ein niedrigeres generelles Tempolimit auf Landstraßen einzuführen, was nachweislich die Unfallgefahr senkt, kommt für den ADC nicht infrage.

    Und völlig unabhängig von Verkehrsinfrastrukturfragen oder niedrigeren Tempolimits geht es bisweilen auch einfach nur um einen Ort für Trauer, so beschreibt es Christine Aka im rnd, sie ist Professorin für Kulturanthropologie. Der Trauerort Friedhof, so ihre These, wird ergänzt um den Trauerort Unfallkreuz am Straßenrand.

    Trauer am Straßenrand: “Unfallkreuze können Friedhöfe nicht ersetzen”
    Christine Aka ist Professorin für Kulturanthropologie und hat erstmals vor zehn Jahren zu Unfallkreuzen am Straßenrand geforscht.
    www.rnd.de

    Die Mahnwachenszene "feiert" mittlerweile den 13. "getöteten" (sic!, Passivum) Radfahrer im laufenden Jahr in Berlin, obwohl es sich bei sieben und damit über der Hälfte der Fälle nach den vorliegenden Informationen um Alleinstürze gehandelt hat. In 4 der 7 Fälle gab es vor Ort "Infrastruktur".

    Das ist ein reichlich polemisch formuliertes Argument gegen die Aufstellung von Ghostbikes. Aber "Schwamm drüber".

    Der Einwurf, dass sich das Aufstellen von Ghostbikes darauf beschränken sollte, wo unzureichende Infrastruktur eine Rolle spielt, ist einerseits richtig, greift aber andererseits auch wieder zu kurz. Denn Maßnahmen wie ein verbesserter Schutz vor Abbiegeunfällen müssen sich nicht auf die Infrastruktur beschränken.

    Rechtsabbiegeunfälle können zum Beispiel auch durch Abbiegeassistenz-Systeme verhütet bzw. die Gefahr verringert werden. Außerdem gilt die Regel, dass abbiegende LKW maximal Schritt-Tempo fahren dürfen. Auch eine Ausweitung dieser Regel auf PKW ist vorstellbar. Aber es bedarf auch der Kontrolle.

    In anderen Fällen wiederum spielt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit eine Rolle. Ein Unfall bei Tempo 50 ist schneller passiert und verursachte schlimmere Unfallfolgen als bei Tempo 30 oder Tempo 20. Und auch bei der Höchstgeschwindigkeit kommt es darauf an, dass kontrolliert wird, oder die technischen Möglichkeiten (Intelligenter Geschwindigkeitsassistent) stärker zur Geltung kommt.

    Unfälle, die sich durch Falschparker auf Radfahrstreifen ergeben, kann man natürlich einseitig dem Fahrradfahrer anlasten, falls der ohne Schulterblick die Fahrspur wechselt. Aber oft sind nicht vorhandene Lieferstellplätze oder zugeparkte Lieferstellplätze der Grund für's Falschhalten auf dem Radfahrstreifen oder am Straßenrand.

    Der Vorwurf, Ghostbikes würden zu exzessiv aufgestellt, trifft vermutlich in einigen Fällen zu, aber es gibt auch durchaus berechtigte Fälle an Unfallorten eine Erinnerung zu installieren, um eine Verbesserung zu bewirken.

    Und es kam, wie es zu befürchten war: Was mühsam von der Verwaltung und dem Baudezernenten an Überzeugungsarbeit geleistet wurde, wird gerade vom Koalitionspartner SPD schlecht geredet.

    Kritikpunkte sind:

    Es hätte angeblich keine ausreichende Bürgerbeteiligung stattgefunden. Tatsächlich wird schon seit mehr als zwei Jahren mit zahlreichen Veranstaltungen in der Innenstadt eine umfangreiche Bürgerbeteiligung hergestellt. Dass nicht jeder Autofahrer glücklich darüber ist, wenn Parkflächen im Straßenraum umgewandelt werden zu Parkplätzen für behinderte Menschen oder Lieferverkehr-Stellplätzen ist nicht weiter verwunderlich.

    Angeblich würde laut SPD-Ratsfraktion die Vorrangschaltung für den ÖPNV durch den geplanten Stadtumbau gefährdet. Fakt ist, dass eine große Einigkeit darüber besteht, den Vorrang des ÖPNV noch weiter auszubauen.

    Kritik gibt es auch daran, dass der Fahrradverkehr zu sehr bevorzugt würde, was angeblich dazu beitragen würde, dass die Sicherheit von Fußgänger*innen gefährdet sei. So behauptete SPD-Fraktionschef Kehrlich am 7.11.23 in Radio Hannover: "Die Pläne des Oberbürgermeisters seien nur für bestimmte Bevölkerungsgruppen interessant, kritisiert SPD-Ratsfraktions-Chef Lars Kelich. Vor allem für Menschen, die innenstadtnah wohnen oder täglich das Fahrrad nutzen." https://www.radio-hannover.de/hannover-news/…ehrskonzept-vor

    Da es sich letztlich um viel Theaterdonner handelt, weitgehend substanzlos, doch dafür um so lauter, bleibt die Hoffnung, dass es der Versuch der SPD ist, innerhalb des Rathausbündnisses die Oppositionsrolle zu übernehmen, um die eigentliche Rathausopposition auszubremsen.

    Die NP vom 5.11.23 vermutet:
    Beim Verkehrskonzept der autoarmen City geht es auch um Taktik

    "Die SPD in der Stadt erarbeitet jetzt alternative Ideen zu den Plänen von Oberbürgermeister Belit Onay (Grüne). Dazu wird die Kritik an der mangelnden Einbindung der Beteiligten kritisiert. Da hat die SPD einen Punkt, meint NP-Redakteur Sönke Lill, allerdings spielt bei der Kritik auch Taktik mit.

    Schließlich ist der Baudezernent Thomas Vielhaber, der alle Pläne genau kennt und mitgestaltet hat, selbst SPD-Mitglied."

    https://www.neuepresse.de/lokales/hannov…0gehen%20weiter.